Dies gilt für die Straße, doch auf dem Fluss ist es nicht zulässig, denn das Gebet ist auf dem Schiff gültig, und wenn dieses feststeht, so ist die Tatsache, dass es kein Ort für das Gebet ist, lediglich (14) ein Hindernis für das Gebet darin. Das Verbot der Nachfolge des Imams jedoch ist reine Willkür, zu der man nicht übergehen muss und die keine Anwendung findet. Selbst wenn es sich um ein Totengebet, ein Freitagsgebet oder ein Festgebet handeln würde, hätte dies darauf keinen Einfluss, da diese auf der Straße gültig sind. So hat Anas beim Tod von Humayd ibn 'Abd al-Rahman nach dem Gebet des Imams gebetet, obwohl zwischen ihnen eine Straße lag.
258 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und der Imam darf nicht höher stehen als der Ma'mum [der Nachfolgende])
Das Bekannte in der Rechtsschule ist, dass es verpönt (Makruh) ist, wenn der Imam höher steht als die Ma'mumun, unabhängig davon, ob er sie das Gebet lehren will oder nicht. Dies ist die Ansicht von Malik, al-Awza'i und den Anhängern der Lehrmeinung der Vernunft [Ahl al-Ra'y]. Von Ahmad wurde überliefert, was darauf hindeutet, dass es nicht verpönt ist; denn 'Ali ibn al-Madini sagte: Ahmad fragte mich nach dem Hadith von Sahl ibn Sa'd und sagte: "Ich meinte nur, dass der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, höher als die Leute stand." Es ist also nichts dagegen einzuwenden, wenn der Imam gemäß diesem Hadith höher steht als die Leute. Al-Shafi'i sagte: "Ich bevorzuge es für den Imam, der diejenigen hinter sich unterrichtet, auf einer erhöhten Sache zu beten, damit ihn diejenigen hinter ihm sehen und ihm folgen können"; dies basiert auf dem, was Sahl ibn Sa'd überlieferte. Er sagte: Ich habe den Gesandten Gottes, Friede und Segen seien auf ihm, gesehen, wie er darauf stand – er meinte den Minbar – und den Takbir sprach, und die Leute hinter ihm sprachen den Takbir. Dann verneigte er sich, während er auf dem Minbar war, dann richtete er sich auf, stieg rückwärts hinab, bis er am Fuß des Minbar niederkniete, dann kehrte er zurück, bis er sein Gebet beendet hatte. Dann wandte er sich den Leuten zu und sagte: "O ihr Leute, ich habe dies nur getan, damit ihr mir folgt und mein Gebet lernt." Übereinstimmend überliefert (1). Unser Argument ist das, was überliefert wurde, dass 'Ammar ibn Yasir in al-Mada'in war, das Gebet wurde ausgerufen, 'Ammar trat vor und stellte sich auf eine Erhöhung [Dukkan], während die Leute unter ihm standen.
(14) In den Abschriften: "und lediglich". (1) Von al-Bukhari herausgegeben im Kapitel: Die Predigt auf dem Minbar, aus dem Buch des Freitagsgebets. Sahih al-Bukhari 2/11. Und von Muslim im Kapitel: Die Zulässigkeit eines oder zweier Schritte im Gebet, aus dem Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/386, 387. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: Über das Aufstellen eines Minbar, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/248. Und al-Nasa'i im Kapitel: Das Gebet auf dem Minbar, aus dem Buch der Moscheen. al-Mujtaba 2/45. Und Imam Ahmad im Musnad 5/339.
ذلك في الطَّريقِ فلا يَصِحُّ في النَّهْرِ، فإنَّه تَصِحُّ الصلاةُ عليه في السَّفِينَةِ، وإذا كان جَامِدًا، ثم كَوْنُه لَيْس بمَحَلٍّ للصلاةِ إنما (١٤) يَمْنَعُ الصلاة فيه، أمَّا المَنْعُ من الاقْتِدَاءِ بالإِمامِ فَتَحَكُّمٌ مَحْضٌ، لا يَلْزَمُ المَصِيرُ إليه، ولا العَمَلُ به، ولو كانت صلاةَ جِنَازَةٍ أو جُمُعَةٍ أو عِيدٍ، لم يُؤثِّرْ ذلك فيها؛ لأنَّها تَصِحُّ في الطَّرِيقِ، وقد صَلَّى أنَسٌ في مَوْتِ حُمَيْدِ بن عَبدِ الرَّحمنِ بِصَلَاةِ الإِمامِ، وبَيْنَهما طَرِيقٌ.
٢٥٨ - مسألة؛ قال: (وَلَا يَكُونُ الإِمَامُ أَعْلَى مِن المَأْمُومِ)
المَشْهُورُ في المَذْهبِ أنَّه يُكْرَهُ أن يكونَ الإِمامُ أعْلَى من المَأْمُومِينَ، سَوَاءٌ أَرَادَ تَعْلِيمَهُم الصلاةَ أو لم يُرِدْ، وهو قولُ مَالِكٍ، والأوْزَاعِيِّ، وأصْحابِ الرَّأْىِ. وَرُوِىَ عن أحمدَ ما يَدُلُّ على أنَّه لا يُكْرَهُ؛ فإن عَلِيَّ بن الْمَدِينِيِّ قال: سَألَنِى أحمدُ عن حَدِيثِ سَهْلِ بن سَعْدٍ، وقال: إنَّما أَرَدْتُ أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان أعْلَى من النَّاسِ. فلا بَأْسَ أن يكونَ الإِمامُ أعْلَى من النَّاسِ بهذا الحَدِيثِ. وقال الشَّافِعِيُّ: أخْتَارُ لِلإِمامِ الذي يُعَلِّمُ مَنْ خَلْفَه أن يُصَلِّىَ على الشَّيْءِ المُرْتَفِعِ، فيَرَاهُ مَنْ خَلْفَه، فَيَقْتَدُونَ به؛ لما رَوَى سَهْلُ بن سَعْدٍ، قال: لقد رَأَيْتُ رَسُولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- قَامَ عليه - يعني المِنْبَرَ - فَكَبَّرَ، وكَبَّرَ النّاسُ وَرَاءَهُ، ثم رَكَعَ وهو على المِنْبَرِ، ثم رَفَعَ فنَزَلَ القَهْقَرَى حتى سَجَدَ في أصْلِ المِنْبَرِ، ثم عادَ حتى فَرَغَ من آخِر صَلَاتِه، ثم أقْبَلَ على النَّاسِ فقال: "أَيُّها النّاسُ، إنَّمَا فَعَلْتُ هذا لِتَأْتَمُّوا بِى، ولِتَعْلَمُوا صَلَاتِى". مُتَّفَقٌ عليه (١). ولَنا، ما رُوِىَ أنَّ عَمَّارَ بنَ يَاسِرٍ كان بالمَدَائِنِ، فأُقِيمَتِ الصلاةُ، فتَقَدَّمَ عَمَّارٌ فقامَ على دُكَّانٍ، والنَّاسُ أسْفَلَ منه،
(١٤) في النسخ: "وإنما".(١) أخرجه البخاري، في: باب الخطبة على المنبر، من كتاب الجمعة. صحيح البخاري ٢/ ١١. ومسلم، في: باب جواز الخطوة والخطوتين في الصلاة، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٣٨٦، ٣٨٧. كذلك أخرجه أبو داود، في: باب في اتخاذ المنبر، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ٢٤٨. والنسائي، في: باب الصلاة على المنبر، من كتاب المساجد. المجتبى ٢/ ٤٥. والإِمام أحمد، في: المسند ٥/ ٣٣٩.