die zusammen mit ihm getötet wurden. Ammar hinterließ das Testament, nicht gewaschen zu werden, und sagte: „Begrabt mich in meiner Kleidung, denn ich bin ein Streitender.“ Ahmad sagte: „Die Gefährten der Schlacht von Jamal haben testamentarisch verfügt: Wir werden morgen als Märtyrer fallen, also zieht uns kein Kleidungsstück aus und wascht das Blut nicht von uns ab.“ Und weil er ein Märtyrer des Schlachtfeldes ist, gleicht er dem von den Ungläubigen Getöteten. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa. Al-Shafi'i sagte in einer seiner zwei Aussagen: Sie werden gewaschen, denn Asma' wusch ihren Sohn 'Abd Allah ibn al-Zubayr. Die erste Ansicht ist jedoch vorzuziehen aufgrund dessen, was wir erwähnt haben. Was 'Abd Allah ibn al-Zubayr betrifft, so wurde er gefangen genommen und gekreuzigt; er ist also wie jemand, der zu Unrecht getötet wurde, und kein Märtyrer des Schlachtfeldes. Was den Aufständischen (Baghi) betrifft, so sagte al-Khiraqi: Wer von ihnen getötet wird, wird gewaschen, eingekleidet und das Totengebet wird für ihn verrichtet. Es ist möglich, ihn den Leuten der Gerechtigkeit (Ahl al-'Adl) gleichzustellen, da uns die Waschung der Leute von Jamal und Siffin von beiden Seiten nicht überliefert wurde, und weil sie auf dem Schlachtfeld zahlreich sind, sodass ihre Waschung erschwert wäre; daher gleichen sie den Leuten der Gerechtigkeit. Was das Gebet für die Leute der Gerechtigkeit betrifft, so ist es möglich, dass nicht für sie gebetet wird, da wir sie bei der Waschung den Märtyrern des Schlachtfeldes der Polytheisten gleichgestellt haben, und somit auch beim Gebet. Es ist aber auch möglich, dass für sie gebetet wird, da 'Ali – Allahs Wohlgefallen auf ihm – für sie das Gebet verrichtete.
Abschnitt: Was denjenigen betrifft, der zu Unrecht getötet wurde, oder der bei der Verteidigung seines Vermögens, seines eigenen Lebens oder seiner Familie getötet wurde, so gibt es dazu zwei Überlieferungen. Die erste ist, dass er gewaschen wird. Dies wählte al-Khallal aus, und es ist die Ansicht von al-Hasan sowie die Lehrmeinung von al-Shafi'i und Malik; denn sein Rang ist niedriger als der Rang des Märtyrers auf dem Schlachtfeld, weshalb er demjenigen gleicht, der an einer Magenkrankheit stirbt (Mabtun). Da bei solchen Fällen nicht in großer Zahl getötet wird, durfte er nicht den Märtyrern des Schlachtfeldes gleichgestellt werden. Die zweite [Überlieferung] ist, dass er nicht
(17) Siehe, was al-Bayhaqi überlieferte in: Kapitel über das, was über denjenigen überliefert wurde, der durch das Schwert eines Aufständischen getötet wurde, aus dem Buch der Totenbestattungen (Jana'iz). Al-Sunan al-Kubra 4/17. (18) Die Schlacht von Jamal fand statt zwischen 'Ali und 'A'isha, in deren Begleitung Talha und al-Zubayr waren – Allahs Wohlgefallen auf ihnen. (19) Siffin: Ein Ort in der Nähe von al-Raqqa am Ufer des Euphrats auf der Westseite. Die Schlacht von Siffin fand zwischen 'Ali und Mu'awiya im Jahr siebenunddreißig statt. Mu'jam al-Buldan 3/402. (20) In [den Handschriften] A und M: „wa-ahlihi“ (und seiner Familie). (21) Al-Mabtun: Derjenige, der über Magenbeschwerden durch Durchfall, Wassersucht oder Ähnliches klagte und daran verstarb. (22) In [den Handschriften] A und M: „Shahid“ (Märtyrer).
مَن قُتِلَ معه (١٧)، وعَمَّارٌ أوْصَى أن لا يُغَسَّلَ، وقال: ادْفِنُونِى في ثِيَابِى، فإنِّى مُخَاصِمٌ (١٧). قال أحمدُ: قد أوْصَى أصْحابُ الجَمَلِ (١٨): إَّنا مُسْتَشْهَدُونَ غَدًا، فلا تَنْزِعُوا عَنَّا ثَوْبًا، ولا تَغْسِلُوا عنَّا دَمًا. ولأنَّه شَهِيدُ المَعْرَكَةِ، أشْبَهَ قَتِيلَ الكُفَّارِ. وهذا قولُ أبي حنيفةَ. وقال الشَّافِعِىُّ، في أَحَدِ قَوْلَيْهِ: يُغَسَّلُونَ؛ لأنَّ أسْماءَ غَسَّلَتِ ابْنَها عبدَ اللهِ بنَ الزُّبَيْرِ. والأوَّلُ أوْلَى؛ لما ذَكَرْنَاهُ، وأمَّا عبدُ اللهِ بنُ الزُّبَيْرِ فإنَّه أُخِذَ وصُلِبَ، فهو كالمَقْتُولِ ظُلْمًا، وليس بِشَهِيدِ المَعْرَكَةِ. وأمَّا الباغِى، فقال الْخِرَقِىُّ: مَنْ قُتِلَ منهم، غُسِّلَ، وكُفِّنَ، وصُلِّى عليه. ويَحْتَمِلُ إلْحاقَه بأهْلِ العَدْلِ؛ لأنَّه لم يُنْقَلْ إلينا غَسْلُ أهْلِ الجَمَلِ وصِفِّينَ (١٩) من الجَانِبَيْنِ، ولأنَّهم يَكْثُرُونَ في المُعْتَرَكِ، فيَشُقُّ غُسْلُهم، فأشْبَهُوا أهْلَ العَدْلِ. فأمَّا الصلاةُ على أهْلِ العَدْلِ، فيحتَمِلُ أنْ لا يُصَلَّى عليهم؛ لأنَّنا شَبَّهْناهم بِشُهَدَاءِ مَعْرَكَةِ المُشْرِكِينَ في الغُسْلِ، فكذلك في الصلاةِ، ويَحْتَمِلُ أن يُصَلَّى عليهم؛ لأنَّ عليًّا، رَضِىَ اللَّه عنه، صَلَّى عليهم.
فصل: فأمَّا مَن قُتِلَ ظُلْمًا، أو قُتِلَ دُونَ مالِه، أو دُونَ نَفْسِه أو أهْلِه (٢٠)، ففيه رِوَايتانِ: إحْدَاهما، يُغَسَّلُ. اخْتَارَها الخَلَّالُ، وهو قولُ الحسنِ، ومَذْهَبُ الشَّافِعِىِّ، ومالِكٍ؛ لأنَّ رُتْبَتَهُ دون رُتْبَة الشَّهِيدِ في المُعْتَرَكِ، فأشْبَهَ المَبْطُونَ (٢١)؛ ولأنَّ هذا لا يَكْثُرُ القَتْلُ فيه، فلم يَجُزْ إلْحاقُه بشُهَداءِ (٢٢) المُعْتَرَكِ. والثانية، لا
(١٧) انظر ما أخرجه البيهقي، في: باب ما ورد في المقتول بسيف البغى، من كتاب الجنائز. السنن الكبرى ٤/ ١٧.(١٨) كانت وقعة الجمل بين على وعائشة ومعها طلحة والزبير، رضى اللَّه عنهم.(١٩) صفين: موضع بقرب الرقة على شاطئ الفرات من الجانب الغربى، وكانت وقعة صفين بين على ومعاوية في سنة سبع وثلاثين. معجم البلدان ٣/ ٤٠٢.(٢٠) في أ، م: "وأهله".(٢١) المبطون: من اشتكى بطنه من إسهال أو استسقاء أو غيره فمات.(٢٢) في أ، م: "شهيد".