Keine Notwendigkeit besteht, wird er zugeschüttet und er ist dann sein Grab. Wenn jedoch das Zuschütten Passanten gefährdet, wird er mittels Haken herausgeholt, unabhängig davon, ob dies zu einer Verstümmelung führt oder nicht; denn darin liegt die Zusammenführung vieler Rechte: der Nutzen für die Passanten, die rituelle Waschung des Verstorbenen, und womöglich ist die Verstümmelung durch sein Verbleiben noch größer, da er zerfällt und verwest. Wenn Menschen in den Brunnen hinabsteigen, Wasser benötigen und um ihr eigenes Leben fürchten, dürfen sie ihn herausholen, und zwar in einer einzigen Ansicht, selbst wenn eine Verstümmelung eintritt; denn das ist einfacher, als das Leben der Lebenden zu gefährden. Deshalb gilt: Wenn jemand keine Kleidung außer dem Leichentuch des Verstorbenen findet und ein Lebender darauf angewiesen ist, wird der Lebende bevorzugt, und weil die Heiligkeit des Lebenden und die Erhaltung seines Lebens Vorrang vor dem Schutz des Verstorbenen vor Verstümmelung hat. Denn der Untergang der Welt ist für Allah geringfügiger als die Tötung eines Muslims, und weil, falls ein Verstorbener das Eigentum eines anderen verschluckt hätte, sein Bauch aufgeschnitten würde, um das Eigentum des Lebenden zu bewahren, und der Schutz des Lebens Vorrang vor dem Schutz des Eigentums hat. Und Allah weiß es am besten.
384 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn sein Schnurrbart lang ist, wird er gekürzt und mit ihm gelegt.)
Das bedeutet zusammenfassend: Wenn der Schnurrbart des Verstorbenen lang ist, ist es empfohlen, ihn zu kürzen. Dies ist die Ansicht von al-Hasan, Bakr ibn Abd Allah, Said ibn Jubayr und Ishaq. Abu Hanifa und Malik sagten: Es wird dem Verstorbenen nichts entnommen, da dies das Abschneiden eines Teils von ihm bedeutet, weshalb es nicht empfohlen ist, so wie bei der Beschneidung. Die Anhänger von al-Shafi'i sind in zwei Ansichten gespalten. Unser Argument ist das Wort des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: "Tut mit euren Verstorbenen das, was ihr mit euren Bräuten tut." Eine Braut wird verschönert, und das, was als abstoßend empfunden wird – wie am Schnurrbart und anderem –, wird entfernt. Zudem führt das Unterlassen dazu, dass sein Erscheinungsbild hässlich wird, daher wurde dessen Entfernung gesetzlich legitimiert, genau wie das Offenhalten seiner Augen und seines Mundes legitimiert wurde, da dies das beseitigt, was [ihm abträglich] ist. Außerdem ist es eine Handlung, die zu Lebzeiten eine Sunna ist und keinen Schaden verursacht, daher wurde sie nach dem Tod legitimiert, genau wie die Waschung.
(7) In [Ausgabe] A: "lazima" (ist verpflichtend). (8) In [Ausgabe] A, M: "al-hayy" (der Lebende). (9) In [Ausgabe] A: "jawfihi" (sein Inneres). (1) In [Ausgabe] M: "fa-innahu" (denn es ist). (2) Im Original: "ma". (3) Die Identifizierung/Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf Seite 388.
حاجَةٌ، طُمَّتْ عليه، فكانتْ قَبْرَه. وإن كان طَمُّها يَضُرُّ بالمارَّةِ، أُخْرِجَ بالكَلَالِيبِ، سَوَاءٌ أفْضَى إلى المُثْلَةِ أو لم يُفْضِ؛ لأنَّ فيه جَمْعًا بين حُقُوقٍ كَثِيرَةٍ؛ نَفْعِ المَارَّةِ، وغُسْلِ المَيِّتِ، ورُبَّما كانت المُثْلَةُ في بَقَائِه أعْظَمَ؛ لأنَّه يَتَقَطَّعُ ويَنْتِنُ. فإن نَزَلَ على البِئْرِ قَوْمٌ، فاحْتاجُوا إلى الماءِ، وخَافُوا على أَنْفُسِهم، فلهم (٧) إخْرَاجُه، وَجْهًا وَاحِدًا، وإن حَصَلَتْ مُثْلَةٌ؛ لأنَّ ذلك أسْهَلُ من تَلَفِ نُفوسِ الأحْياءِ، ولهذا لو لم يَجِدْ من السُّتْرَةِ إلَّا كَفَنَ المَيِّتِ، واضْطُرَّ الحَىُّ إليه، قُدِّمَ الحَىُّ، ولأنَّ حُرْمَةَ الحَىِّ، وحِفْظَ نَفْسِه، أوْلَى من حِفْظِ الميِّتِ (٨) عن المُثْلَةِ. لأنَّ زوالَ الدُّنْيا أهْوَنُ على اللهِ من قَتْلِ مُسْلِمٍ، ولأنَّ المَيِّتَ لو بَلَعَ مالَ غيرِه شُقَّ بَطْنُه (٩) لِحِفْظِ مالِ الحَىِّ، وحِفْظُ النَّفْسِ أولى من حِفْظِ المالِ، واللهُ أعلمُ.
٣٨٤ - مسألة؛ قال: (وَإِنْ كَانَ شَارِبُهُ طَوِيلًا أُخِذَ، وجُعِلَ مَعَهُ)
وجُمْلَتُه أنَّ شَارِبَ المَيِّتِ إن كان طَوِيلًا اسْتُحِبَّ قَصُّهُ. وهذا قولُ الحسنِ، وبَكْرِ بنِ عبدِ اللهِ، وسَعِيدِ بنِ جُبَيْرٍ، وإسحاقَ. وقال أبو حنيفةَ، ومالكٌ: لا يُؤْخَذُ من المَيِّتِ شَىْءٌ لأنَّه (١) قَطْعُ شيءٍ منه فلم يُسْتَحَبَّ، كالخِتانِ. واخْتَلَفَ أصْحابُ الشَّافِعِىِّ كالقَوْلَيْنِ. ولَنا، قولُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "اصْنَعُوا بِمَوْتَاكُمْ كَمَا (٢) تَصْنَعُونَ بِعَرَائِسِكُمْ" (٣). والعَرُوسُ يُحَسَّنُ، ويُزالُ عنه ما يُسْتَقْبَحُ من الشَّارِبِ وغيرِه، ولأنَّ تَرْكَهُ يُقَبِّحُ مَنْظَرَهُ، فشُرِعَتْ إزالَتُه، كَفَتْحِ عَيْنَيْهِ وفَمِهِ شُرِعَ ما يُزِيلُه، ولأنَّه فِعْلٌ مَسْنُونٌ في الحَياةِ لا مَضَرَّةَ فيه، فشُرِعَ بعدَ المَوْتِ، كالاغْتِسالِ.
(٧) في أ: "لزم".(٨) في أ، م: "الحى".(٩) في أ: "جوفه".(١) في م: "فإنه".(٢) في الأصل: "ما".(٣) تقدم تخريجه في صفحة ٣٨٨.