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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 485385 - Rechtsfrage: Er sagte: (Es ist empfohlen, den Angehörigen des Verstorbenen sein Beileid auszudrücken.)

Übersetzung · DE

385 – Fragestellung: Er sagte: (Es wird empfohlen, den Angehörigen des Verstorbenen zu kondolieren [ta'ziya]).

Es ist uns in dieser Frage keine abweichende Meinung bekannt, außer dass al-Thawri sagte: Die Kondolenz nach der Bestattung ist nicht empfohlen, da dies der Abschluss der Angelegenheit ist. Unser Argument ist die Allgemeinheit des Ausspruchs des Gesandten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Wer einem vom Unglück Betroffenen kondoliert, für den gilt der gleiche Lohn.“ Dies wurde von al-Tirmidhi überliefert, der sagte: Es ist ein ungewöhnlicher (gharib) Hadith. Ibn Maja überlieferte in seinen „Sunan“ von Abdallah ibn Abi Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm, von seinem Vater, von seinem Großvater, vom Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –, dass er sagte: „Es gibt keinen Gläubigen, der seinem Bruder bei einem Unglück kondoliert, ohne dass Allah, der Erhabene und Mächtige, ihn am Tag der Auferstehung mit Gewändern der Würde bekleidet.“ Abu Barza sagte: Der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: „Wer einer Frau, die ihr Kind verloren hat (thakla), kondoliert, wird im Paradies mit einem Gewand bekleidet.“ Al-Tirmidhi sagte: Dessen Überlieferungskette ist nicht stark. Die Absicht der Kondolenz ist die Tröstung der Angehörigen des Unglücks, die Erfüllung ihrer Rechte und die Annäherung an sie; das Bedürfnis danach ist nach der Bestattung ebenso gegeben wie davor.

Abschnitt: Es ist empfohlen, allen Angehörigen des vom Unglück Betroffenen zu kondolieren, den Erwachsenen wie den Kindern, und dabei die Vornehmsten unter ihnen sowie die, auf die man achtet, hervorzuheben, damit andere es ihnen gleichtun, ebenso wie jene, die schwach darin sind, das Unglück zu ertragen, da sie dessen am meisten bedürfen. Ein fremder Mann soll jedoch keine jungen Frauen kondolieren, aus Furcht vor der Versuchung (fitna).

Abschnitt: Wir kennen für die Kondolenz keine festgelegte Formel, außer dass überliefert wird, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – einen Mann kondolierte und sagte: „Möge Allah dir barmherzig sein und dir den Lohn vermehren (rahimaka Allahu wa ajara-ka).“ Dies wurde von Imam Ahmad überliefert. Und Ahmad kondolierte Abu Talib, indem er am Tor der Moschee stehen blieb und sagte: „Möge Allah euren Lohn vergrößern und eure Kondolenz (aza'akum) verschönern.“

Anmerkungen

(1) In: Kapitel dessen, was über den Lohn dessen berichtet wurde, der einen vom Unglück Betroffenen kondoliert, aus den Kapiteln über die Bestattungsriten. Aridat al-Ahwadhi 4/294. Ebenso verzeichnet von Ibn Maja in: Kapitel dessen, was über den Lohn dessen berichtet wurde, der einen vom Unglück Betroffenen kondoliert, aus dem Buch über die Bestattungsriten. Sunan Ibn Maja 1/511. (2) In: Kapitel dessen, was über den Lohn dessen berichtet wurde, der einen vom Unglück Betroffenen kondoliert, aus dem Buch über die Bestattungsriten. Sunan Ibn Maja 1/511. (3) In: Ein weiteres Kapitel über den Vorzug der Kondolenz, aus den Kapiteln über die Bestattungsriten. Aridat al-Ahwadhi 4/296. (4) Dies wurde von Imam Ahmad im „Musnad“ nicht überliefert, siehe: Al-Fath al-Rabbani 8/91. Der Hadith wurde von al-Bayhaqi als mursal überliefert, in: Kapitel dessen, was man bei der Kondolenz an Erbarmen für den Verstorbenen und Bittgebet für ihn und seine Hinterbliebenen sagt, aus dem Buch über die Bestattungsriten. Al-Sunan al-Kubra 4/60.

Arabisch (Quelle)

٣٨٥ - مسألة؛ قال: (ويُسْتَحَبُّ تَعْزِيةُ أهْلِ المَيِّتِ)

لا نعلمُ في هذه المسأَلْةِ خِلَافًا، إلَّا أنَّ الثَّوْرِيَّ قال: لا تُسْتَحَبُّ التَّعْزِيَةُ بعدَ الدَّفْنِ؛ لأنَّه خَاتِمَةُ أمْرِه. ولَنا، عُمُومُ قَوْلِه عليه السَّلَامُ: "مَنْ عَزَّى مُصَابًا، فَلَهُ مِثْلُ أَجْرِهِ". رَوَاهُ التِّرْمِذِىُّ (١). وقال: هو حَدِيثٌ غَرِيبٌ. ورَوَى ابنُ مَاجَه، في "سُنَنِهِ" (٢) عن عبدِ اللَّه بنِ أبي بكرِ بنِ محمدِ بن عَمْرِو بنِ حَزْمٍ، عن أبيهِ، عن جَدِّهِ، عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "مَا مِنْ مُؤْمِنٍ يُعَزِّى أخَاهُ بِمُصيبَةٍ، إِلَّا كَسَاهُ اللهُ عَزَّ وجَلَّ مِنْ حُلَلِ الكَرَامَةِ يَوْمَ القِيَامَةِ". وقال أبو بَرْزَةَ: قال رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ عَزَّى ثَكْلَى، كُسِىَ بُرْدًا في الجَنَّةِ". قال التِّرْمِذِىُّ (٣): هذا ليسَ إسْنادُهُ بالقَوِيِّ. والمَقْصُودُ بالتَّعْزِيَةِ تَسْلِيَةُ أهْلِ المُصِيبَةِ، وقَضاءُ حُقُوقِهم، والتَّقَرُّبُ إليهم، والحاجةُ إليها بعدَ الدَّفْنِ كالحاجةِ إليها قَبْلَه.

فصل: ويُسْتَحَبُّ تَعْزِيَةُ جَمِيعِ أهْلِ المُصِيبَةِ، كِبارِهم وصِغارِهم، ويَخُصُّ خِيارَهم، والمَنْظُورَ إليه مِن بينهم؛ لِيَسْتَنَّ به غيرُه، وذَا الضَّعْفِ منهم عن تَحَمُّلِ المُصِيبَةِ، لِحاجَتِه إليها، ولا يُعَزِّى الرَّجُلُ الأجْنَبِىُّ شَوَابَّ النِّساء؛ مَخَافَةَ الفِتْنَةِ.

فصل: ولا نعلمُ في التَّعْزِيَةِ شيئًا مَحْدُودًا، إلَّا أنَّه يُرْوَى أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عَزَّى رَجُلًا، فقال: "رَحِمَكَ اللهُ وآجَرَكَ". رَوَاهُ الإِمامُ أحمدُ (٤). وعَزَّى أحمدُ أبا طَالِبٍ، فوَقَفَ على بابِ المسجدِ فقال: أعْظَمَ اللهُ أَجْرَكم، وأحْسَنَ عَزَاءَكُم.

Anmerkungen

(١) في: باب ما جاء في أجر من عزى مصابا، من أبواب الجنائز. عارضة الأحوذى ٤/ ٢٩٤. كما أخرجه ابن ماجه، في: باب ما جاء في ثواب من عزى مصابا، من كتاب الجنائز. سنن ابن ماجه ١/ ٥١١.(٢) في: باب ما جاء في ثواب من عزى مصابا، من كتاب الجنائز. سنن ابن ماجه ١/ ٥١١.(٣) في: باب آخَر في فضل التعزية، من أبواب الجنائز. عارضة الأحوذى ٤/ ٢٩٦.(٤) لم يروه الإِمام أحمد في المسند، انظر: الفتح الربانى ٨/ ٩١.والحديث أخرجه البيهقي مرسلا، في: باب ما يقول في التعزية من الترحم على الميت والدعاء له ولمن خلف، من كتاب الجنائز. السنن الكبرى ٤/ ٦٠.

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