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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 488

Übersetzung · DE

– Friede und Segen Allahs seien auf ihm – während der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – am Grab saß, und ich sah, wie seine Augen tränten. (3) Der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – küsste Uthman ibn Maz'un, als dieser tot war, und hob sein Haupt, während seine Augen Tränen vergossen. (4) Anas sagte: Der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: „Zayd nahm das Banner und fiel, dann nahm es Dscha'far und fiel, dann nahm es Abd Allah ibn Rawaha und fiel.“ Und die Augen des Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – flossen über. (5) Aisha sagte: Abu Bakr trat ein, enthüllte das Gesicht des Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –, küsste ihn und weinte dann. (6) All dies sind authentische (sahih) Überlieferungen. Al-Umawi überlieferte in „Al-Maghazi“ von Aisha, dass Abu Bakr und Umar, als Sa'd ibn Mu'adh starb, anfingen zu wimmern, bis sich ihre Stimmen für mich vermischten. (7) Es wurde überliefert (8), dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – zu Sa'd ibn Ubada eintrat, während er in seiner Ohnmacht lag, da weinte er und seine Gefährten weinten mit ihm. Er sagte: „Hört ihr nicht? Wahrlich, Allah bestraft nicht für die Träne des Auges und nicht für den Kummer des Herzens, aber Er bestraft für dies“ – und er deutete auf seine Zunge – „oder Er erbarmt sich.“ Und von ihm – Friede und Segen seien auf ihm – ist überliefert, dass er zu seinem Sohn Ibrahim eintrat, während dieser im Sterben lag,

Anmerkungen

= Kapitel über das Verbot des Weinens um einen Verstorbenen, aus dem Kitab al-Jana'iz. Al-Muwatta 1/233. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 5/446. (3) Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über das Wort des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Der Verstorbene wird durch das Weinen seiner Angehörigen um ihn bestraft...“ und Kapitel über denjenigen, der das Grab einer Frau betritt, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih al-Bukhari 2/100, 114. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 3/126, 228. (4) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 390 erwähnt. (5) Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über den Mann, der den Tod eines Angehörigen selbst anzeigt, aus dem Kitab al-Jana'iz, und in: Kapitel über den Wunsch nach dem Märtyrertod, und Kapitel über jemanden, der ohne Befehlshaber im Krieg befehligt... usw., aus dem Kitab al-Jihad, und in: Kapitel über die Zeichen des Prophetentums im Islam, aus dem Kitab al-Manaqib, und in: Kapitel über die Vorzüge von Khalid ibn al-Walid – möge Allah mit ihm zufrieden sein –, aus dem Kitab Fada'il al-Sahaba, und in: Kapitel über den Feldzug von Mu'ta auf dem Boden von Syrien, aus dem Kitab al-Maghazi. Sahih al-Bukhari 2/92, 4/21, 88, 249, 5/34, 182. Al-Nasa'i in: Kapitel über die Todesanzeige, aus dem Kitab al-Jana'iz. Al-Mudschtaba 4/22. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 3/113, 118. (6) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 390 erwähnt. (7) Verzeichnet von Imam Ahmad in: Al-Musnad 6/141, 142, in einer langen Erzählung. (8) In den Handschriften A und M: „Wa-ruwiya“ (und es wird überliefert).

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