Da begannen die Augen des Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – zu tränen. Abd al-Rahman ibn Awf sagte zu ihm: „Auch du, o Gesandter Allahs?“ Er antwortete: „O Sohn des Awf, es ist Barmherzigkeit.“ Dann fügte er hinzu: „Wahrlich, das Auge tränt und das Herz ist betrübt, und wir sagen nichts, außer das, was unseren Herrn wohlgefällig ist, und wahrlich, wir sind über deinen Abschied, o Ibrahim, betrübt.“ (Beide [Bukhari und Muslim] sind sich darüber einig.) (9) Ihre Überlieferung ist auf das Erheben der Stimme, das Wehklagen (Nadb) und dergleichen zu deuten, aufgrund dessen, was Dschabir überlieferte, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – seinen Sohn nahm, ihn auf seinen Schoß setzte und weinte. Abd al-Rahman ibn Awf sagte zu ihm: „Weinst du? Hattest du uns nicht das Weinen untersagt?“ Er sagte: „Nein, vielmehr habe ich zwei törichte und sündhafte Stimmen untersagt: eine Stimme bei einem Unglück, verbunden mit dem Zerkratzen der Gesichter, dem Zerreißen der Kleider und dem Geheul des Satans.“ (10) Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan (guter) Hadith. Dies weist darauf hin, dass er nicht das Weinen an sich untersagt hat, sondern nur das Weinen, wenn es mit diesen Eigenschaften verbunden ist. Umar – möge Allah mit ihm zufrieden sein – sagte: „Es schadet den Frauen des Stammes Banu al-Mughira nicht, um Abu Sulayman zu weinen, solange es nicht mit Staubwerfen (Naq') oder Gekreische (Laqlaqa) verbunden ist.“ (11) Abu Ubayd sagte: (12) Laqlaqa bedeutet das Erheben der Stimme, und Naq' bedeutet der Staub, der auf den Kopf gestreut wird.
Abschnitt: Was das Wehklagen (Nadb) betrifft, so ist dies das Aufzählen der Vorzüge des Verstorbenen und dessen, was man durch seinen Verlust erleidet, in Form eines Klageliedes;
(9) Die erste Überlieferung wurde von al-Bukhari verzeichnet in: Kapitel über das Weinen beim Kranken, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih al-Bukhari 2/106. Und von Muslim in: Kapitel über das Weinen um einen Verstorbenen, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih Muslim 2/636. Die zweite wurde von al-Bukhari verzeichnet in: Kapitel über das Wort des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Wir sind über deinen Abschied, o Ibrahim, betrübt“, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih al-Bukhari 2/105. Und von Muslim in: Kapitel über seine Barmherzigkeit – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – gegenüber Kindern und Angehörigen... aus dem Kitab al-Fada'il. Sahih Muslim 4/1808. Ebenso verzeichnete sie Abu Dawud in einer Kurzform in: Kapitel über das Weinen um einen Verstorbenen, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sunan Abi Dawud 2/172. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 3/194. (10) Verzeichnet von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich der Erlaubnis zum Weinen um einen Verstorbenen berichtet wurde, aus den Kapiteln über al-Jana'iz. Aridat al-Ahwadhi 4/226. (11) Von al-Bukhari als Ta'liq verzeichnet in: Kapitel über das, was vom Wehklagen (Niyahah) um einen Verstorbenen verhasst ist, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih al-Bukhari 3/102. Verbunden (mausul) überlieferte es Abd al-Razzaq in: Kapitel über Geduld, Weinen und Wehklagen, aus dem Kitab al-Jana'iz. Al-Musannaf 3/558, 559. (12) In der Handschrift M: „Abu Abd“. Siehe: Gharib al-Hadith 3/275, 276.