bekannt sein.} (20) Ahmad sagte: Dies ist das Wehklagen (Niyahah). Der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – verfluchte die Klagende und die Zuhörende (21). Umm 'Atiyya sagte: Der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – nahm uns bei der Treueid-Ableistung das Versprechen ab, dass wir nicht wehklagen sollen. Dies ist übereinstimmend überliefert (22). Von Abu Musa wurde überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – [sich lossagte von der laut schreienden Klagenden (al-Saliqa), der den Kopf scherenden (al-Haliqa) und der die Kleider zerreißenden (al-Shaqqa) Frau (23). Al-Saliqa ist diejenige, die ihre Stimme erhebt. Von Ibn Mas'ud wurde überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –] (24) sagte: „Nicht zu uns gehört derjenige, der sich auf die Wangen schlägt, die Kleider zerreißt und den Ruf der Dschahiliyya (vorislamischen Zeit) anstimmt.“ Dies ist übereinstimmend überliefert (25). Und weil dies dem Sich-Beklagen (26), dem Hilferuf und der Unzufriedenheit
(20) Sure al-Mumtahina 12. (21) Verzeichnet von Abu Dawud in: Kapitel über das Wehklagen, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sunan Abi Dawud 2/172. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 3/65. (22) In M: „ihnen gegenüber“. Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über das, was an Wehklagen und Weinen verboten ist, und das Verbot dessen, aus dem Kitab al-Jana'iz; sowie in: Kapitel über die Auslegung der Sure al-Mumtahina, aus dem Kitab al-Tafsir; und in: Kapitel über den Treueid der Frauen, aus dem Kitab al-Ahkam. Sahih al-Bukhari 2/106, 6/187, 9/99. Und Muslim in: Kapitel über die Strenge bezüglich des Wehklagens, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih Muslim 2/645, 646. Ebenso verzeichnet von al-Nasa'i in: Kapitel über den Treueid der Frauen, aus dem Kitab al-Bay'a. Al-Mudschtaba 7/134. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 5/84, 85, 6/408. (23) Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über das, was beim Unglück an Scheren verboten ist, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih al-Bukhari 2/103. Und Muslim in: Kapitel über das Verbot des Schlagens auf die Wangen... usw., aus dem Kitab al-Iman. Sahih Muslim 1/100, 101. Ebenso verzeichnet von Abu Dawud in: Kapitel über das Wehklagen, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sunan Abi Dawud 2/173. Und al-Nasa'i in: Kapitel über das Zerreißen der Kleider, aus dem Kitab al-Jana'iz. Al-Mudschtaba 4/18. Und Ibn Madscha in: Kapitel über das, was bezüglich des Verbots des Schlagens auf die Wangen und Zerreißen der Kleider überliefert wurde, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sunan Ibn Madscha 1/505. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 4/396, 397, 404, 416. (24) Fehlt in: M. (25) Im Original: „dagegen“. Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel „Nicht zu uns gehört derjenige, der die Kleider zerreißt“, und Kapitel „Nicht zu uns gehört derjenige, der sich auf die Wangen schlägt“, und Kapitel „Das Verbot des Rufens nach Unheil und dem Ruf der Dschahiliyya beim Unglück“, aus dem Kitab al-Jana'iz; sowie in: Kapitel über das, was vom Ruf der Dschahiliyya verboten ist, aus dem Kitab al-Manaqib. Sahih al-Bukhari 2/103, 104, 4/223. Und Muslim in: Kapitel über das Verbot des Schlagens auf die Wangen..., aus dem Kitab al-Iman. Sahih Muslim 1/99. Ebenso verzeichnet von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich des Verbots des Schlagens auf die Wangen... überliefert wurde, aus den Abwab al-Jana'iz. 'Aridat al-Ahwadhi 4/220. Und al-Nasa'i in: Kapitel über den Ruf der Dschahiliyya, Kapitel über das Schlagen auf die Wangen und Kapitel über das Zerreißen der Kleider, aus dem Kitab al-Jana'iz. Al-Mudschtaba 4/17, 18. Und Ibn Madscha in: Kapitel über das, was bezüglich des Verbots des Schlagens auf die Wangen... überliefert wurde, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sunan Ibn Madscha 1/505. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 1/386, 432, 442, 456. (26) In M: „das Unrecht (al-Zulm)“.