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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 493

Übersetzung · DE

ihrer Bedeutung. Einige fassten sie gemäß ihrem wörtlichen Sinn auf und sagten: Allah (31) verfügt über Seine Geschöpfe, wie Er will. Sie stützten dies durch das, was Abu Musa überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: „Es gibt keinen Verstorbenen, der stirbt, dessen Wehklagender (32) dann aufsteht und sagt: ‚O mein Berg! O mein Rückhalt!‘ und dergleichen, ohne dass Allah ihm zwei Engel zur Seite stellt, die ihn stoßen (33) und fragen: ‚Warst du so?‘“ (34). Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan Hadith. Al-Nu’man ibn Baschir überlieferte: Abdullah ibn Rawaha wurde ohnmächtig, und seine Schwester Amra (35) begann zu weinen und zu sagen: „O mein Berg! O dies und das!“, indem sie seine Vorzüge aufzählte. Als er wieder zu sich kam, sagte er: „Du hast mir nichts gesagt (36), ohne dass mir gesagt wurde: ‚Warst du so?‘“ Als er später verstarb, weinte sie nicht um ihn. Al-Bukhari verzeichnete dies (37). Aisha – Allahs Wohlgefallen auf ihr – lehnte eine Deutung gemäß dem wörtlichen Sinn ab, und Ibn Abbas stimmte ihr darin zu. Ibn Abbas sagte: Ich erwähnte dies gegenüber Aisha, worauf sie sagte: „Allah erbarme sich Umars. Bei Allah (38), der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – hat nicht gesagt (39): ‚Wahrlich, Allah peinigt den Gläubigen durch das Weinen seiner Angehörigen über ihn.‘ Vielmehr sagte der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: ‚Wahrlich, Allah mehrt für den Ungläubigen die Pein durch das Weinen seiner Angehörigen über ihn.‘“

Anmerkungen

= Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über das, was an Wehklagen über den Verstorbenen verpönt ist, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih al-Bukhari 2/102. Und Muslim in: Kapitel „Der Verstorbene wird durch das Weinen seiner Angehörigen über ihn gepeinigt“, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sahih Muslim 2/644. Ebenso verzeichnet von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich der Abneigung gegen das Wehklagen überliefert wurde, aus den Abwab al-Jana'iz. 'Aridat al-Ahwadhi 4/220. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 4/245, 252, 255. (31) Kommt in M nicht vor. (32) In den Quellen der Überlieferung: „sein Wehklagender“. (33) Lahaza, wie lalkaza (stoßen). (34) Verzeichnet von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich der Abneigung gegen das Weinen über den Verstorbenen überliefert wurde, aus den Abwab al-Jana'iz. 'Aridat al-Ahwadhi 4/225. Und Ibn Madscha in: Kapitel darüber, was bezüglich des Verstorbenen überliefert wurde, dass er durch das gepeinigt wird, womit über ihn geklagt wurde, aus den Abwab al-Jana'iz. Sunan Ibn Madscha 1/508. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 4/414. (35) Fehlt in M. (36) Fehlt im Original. (37) In: Kapitel über den Feldzug von Mu'ta im Land Scham, aus dem Kitab al-Maghazi. Sahih al-Bukhari 5/183. (38) Fehlt in M. (39) In einer Zusatzüberlieferung: „sagte“.

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