etwas Gutes; denn die Engel sagen Amen zu dem, was ihr sagt.“ (54). Und er sucht den Lohn Allahs, des Erhabenen, und preist Ihn; denn Abu Musa berichtete, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: „Wenn das Kind eines Dieners stirbt, spricht Allah, der Erhabene, zu Seinen Engeln: ‚Habt ihr das Kind Meines Dieners genommen?‘ Sie sagen: ‚Ja.‘ Er spricht: ‚Habt ihr die Frucht seines Herzens genommen?‘ Sie sagen: ‚Ja.‘ Er spricht: ‚Was hat Mein Diener gesagt?‘ Sie sagen: ‚Er hat Dich gepriesen und gesagt: Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.‘ Da spricht Er: ‚Baut für Meinen Diener ein Haus im Paradies und nennt es das Haus des Lobes.‘“ (55). Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan gharib Hadith.
387 - Rechtsfrage; er sagte: (Und es ist nichts dagegen einzuwenden, dass jemand für die Angehörigen des Verstorbenen eine Speise zubereitet und sie ihnen zukommen lässt, doch sie selbst sollen keine Speise zubereiten, mit der sie die Leute speisen).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es empfohlen ist, eine Speise für die Angehörigen des Verstorbenen zuzubereiten und sie ihnen zukommen zu lassen, um sie zu unterstützen und ihre Herzen zu stärken; denn sie sind womöglich durch ihr Unglück und durch diejenigen, die zu ihnen kommen, so sehr in Anspruch genommen, dass sie nicht in der Lage sind, selbst eine Speise zuzubereiten. Abu Dawud (1) verzeichnete in seinen „Sunan“ mit seiner Überlieferungskette von Abdullah ibn Ja’far, dass er sagte: Als die Nachricht vom Tode Ja’fars eintraf, sagte der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Bereitet für die Familie Ja’fars eine Speise zu, denn ihnen ist etwas widerfahren, das sie beschäftigt.“ (2). Es wurde von Abdullah ibn Abi Bakr überliefert, dass er sagte: So blieb die Sunna bei uns bestehen, bis diejenigen sie aufgaben, die sie aufgaben. Was das Zubereiten (3) einer Speise durch die Angehörigen des Verstorbenen angeht,
(54) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 365 angeführt. (55) Herausgegeben von al-Tirmidhi in: Kapitel über den Vorzug des Unglücks, wenn man dabei auf den Lohn Allahs hofft, aus den Kapiteln über die Begräbnisse. Aridat al-Ahwadhi 4/237. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 4/415. (1) In: Kapitel über die Zubereitung von Speise für die Angehörigen des Verstorbenen, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sunan Abi Dawud 2/173. Ebenso herausgegeben von al-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was über die Speise gesagt wurde, die für die Angehörigen des Verstorbenen zubereitet wird, aus den Kapiteln über die Begräbnisse. Aridat al-Ahwadhi 4/219. Und Ibn Maja, Kapitel darüber, was über Speisen gesagt wurde, die zu den Angehörigen des Verstorbenen gesandt werden, aus dem Kitab al-Jana'iz. Sunan Ibn Maja 1/514. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 1/205. (2) In A und M: „ihr Beschäftigtsein“. (3) Im Original: „Zubereitung“.