Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 388 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Frau stirbt und sie ein lebendes, sich bewegendes Kind im Bauch trägt, darf ihr Bauch nicht aufgeschnitten werden; vielmehr sollen Hebammen ihr beistehen, um das Kind zu gebären) · ShamelaTranslate