und beim Nachmittagsgebet, denn das Vorziehen des Gebets über ihn [bringt es mit sich, dass es] in eine Zeit fällt, in der das Gebet nicht untersagt ist, weshalb dies vorzuziehen ist.
Abschnitt: Ahmad sagte: Das Gebet – gemeint ist über den Verstorbenen – ist zu drei Zeiten verpönt: beim Aufgang der Sonne, wenn sie im Zenit steht und beim Untergang der Sonne. Er erwähnte das Hadith von 'Uqba ibn 'Amir: "Drei Stunden gab es, in denen uns der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – untersagte zu beten und unsere Toten in ihnen zu bestatten: wenn die Sonne aufgehend erscheint, bis sie aufgestiegen ist; wenn der Mittagshöchststand erreicht ist, bis sie neigt; und wenn die Sonne sich zum Untergang zuneigt, bis sie untergegangen ist." Überliefert von Muslim. Die Bedeutung von "tatadayyafu" ist: sie neigt sich und geht dem Untergang entgegen, abgeleitet von dem Ausdruck: "tadayyaftu fulanan", wenn man sich jemandem zuneigt. Ibn al-Mubarak sagte: Die Bedeutung von "unsere Toten in ihnen zu bestatten", meint das Gebet über die Leichenprozession. Ahmad wurde gefragt: "Ist die Sonne an den Mauern gelblich?" Er sagte: "Man betet über ihn, solange sie nicht zum Untergang neigt." Somit ist das Gebet über den Verstorbenen zu diesen Zeiten nicht zulässig. Dies wurde von Ibn 'Umar, 'Ata', an-Nakha'i, al-Awza'i, ath-Thawri, Ishaq und den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y) überliefert. Von Ahmad wurde erzählt, dass dies zulässig sei. Dies ist eine Ansicht von asch-Schafi'i, in Analogie zu der Zeit nach dem Morgengebet und dem Nachmittagsgebet. Die erste Ansicht ist jedoch korrekter aufgrund des Hadith von 'Uqba ibn 'Amir; eine Analogie zu den beiden anderen Zeiten ist nicht stichhaltig, da deren Dauer lang ist, man bei ihnen um den Verstorbenen fürchtet und die Wartezeit bis zu ihrem Ende beschwerlich ist, anders als bei diesen (den oben genannten drei) Zeiten. Ahmad missbilligte zudem die Bestattung des Verstorbenen zu diesen Zeiten, aufgrund des Hadith von 'Uqba. Was das Gebet am Grab oder für einen Abwesenden betrifft, so ist dies zu keiner der verbotenen Zeiten zulässig, da der Grund für die Zulässigkeit des Gebets über den Verstorbenen in der Furcht um ihn begründet liegt, was hier nicht zutrifft, weshalb es beim ursprünglichen Verbot verbleibt.
(7) In M: "ba'ida an". (8) In M: "awla". (9) In M: "aw". (10) Die Quellenangabe wurde bereits in 2/524 angeführt. (11) Im Original: "asch-Schafi'i".
والعَصْرِ، فإنَّ تَقْدِيمَ الصَّلَاةِ عليها [يُفيد أنَّه] (٧) يَقَعُ في غيرِ وَقْتِ النَّهْىِ عن الصلاةِ، فيكونُ أوْلَى (٨).
فصل: قال أحمدُ: تُكْرَهُ الصلاةُ - يعني على المَيِّتِ - في ثلاثةِ أوْقاتٍ: عند طُلُوعِ الشَّمْسِ، ونِصْفَ النَّهارِ، وعندَ غُرُوبِ الشَّمْسِ. وذَكَرَ حديثَ عُقْبَةَ بنَ عَامِرٍ: ثلاثُ ساعاتٍ كان رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يَنْهانا أن نُصَلِّىَ فيهنَّ، وأنْ (٩) نَقْبُرَ فيهنَّ مَوْتَانا: حينَ تَطْلُعُ الشمسُ بَازِغَةً حتى تَرْتَفِعَ، وحينَ يَقومُ قَائِمُ الظَّهِيرَةِ حتى يَمِيلَ، وحينَ تَتَضَيَّفُ الشَّمْسُ لِلْغُرُوبِ حتى تَغْرُبَ. رَوَاهُ مُسْلِمٌ (١٠). ومَعْنَى تَتَضَيَّفُ: أي تَجْنَحُ وتَمِيلُ لِلْغُرُوبِ، من قَوْلِكَ: تَضَيَّفْتُ فُلَانًا: إذا مِلْتَ إليه. قال ابنُ المُبَارَكِ: مَعْنَى أن نَقْبُرَ فيهنَّ مَوْتَانا، يَعْنِى الصلاةَ على الجِنَازَةِ. قيل لأحمدَ: الشَّمْسُ على الحِيطَانِ مُصْفَرَّةٌ؟ قال: يُصَلِّى عليها ما لم تُدْلِ لِلْغُرُوبِ. فلا تجوزُ الصلاةُ على المَيِّتِ في هذه الأوْقاتِ. رُوِىَ ذلك عن ابنِ عمرَ، وعَطاءٍ، والنَّخَعِىِّ، والأوْزاعِىِّ، والثَّوْرِىِّ، وإسحاقَ، وأصْحابِ الرَّأْىِ. وحُكِىَ عن أحمدَ أنَّ ذلك جَائِزٌ. وهو قولٌ لِلشَّافِعِىِّ (١١)، قِياسًا على ما بعدَ الفَجْرِ والعَصْرِ. والأوَّلُ أصَحُّ؛ لحديثِ عُقْبَةَ بن عَامِرٍ، ولا يَصِحُّ القِيَاسُ على الوَقْتَيْنِ الآخَرَيْنِ، لأنَّ مُدَّتَهما تَطُولُ، فيُخافُ على المَيِّتِ فيهما، ويَشُقُّ انْتِظَارُ خُرُوجِهما، بخِلافِ هذه. وكَرِهَ أحمدُ أيضًا دَفْنَ المَيِّتِ في هذه الأوْقاتِ، لحديثِ عُقْبَةَ. فأمَّا الصلاةُ على القَبْرِ والغَائِبِ، فلا يجوزُ في شيءٍ من أوْقاتِ النَّهْىِ؛ لأنَّ عِلَّةَ تَجْوِيزِها على المَيِّتِ مُعَلَّلَةٌ بالخَوْفِ عليه، وقد أُمِنَ ذلك هَا هُنا، فيَبْقَى على أصْلِ المَنْعِ،
(٧) في م: "بعيد أن".(٨) في م: "أولا".(٩) في م: "أو".(١٠) تقدم تخريجه في ٢/ ٥٢٤.(١١) في الأصل: "الشافعي".