eine Lampe gebracht wurde, er ihn von der Seite der Qibla entgegennahm und sagte: "Möge Allah dir gnädig sein, du warst wahrlich einer, der oft seufzte und viel im Koran las." At-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan (guter) Hadith. Es wurde überliefert, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – nach einem Mann fragte und sagte: "Wer ist das?" Sie sagten: "Der Sowieso, er wurde gestern Nacht bestattet." Da verrichtete er das Gebet für ihn. Dies wurde von al-Bukhari hervorgebracht. Er missbilligte ihr Handeln nicht, und weil es eine der beiden Zeiten ist, ist die Bestattung darin zulässig, wie auch bei Tag. Das Hadith des Verbots ist auf Missbilligung und Zurechtweisung zu verstehen; denn die Bestattung bei Tag ist vorzuziehen, da sie für diejenigen, die dem Leichenzug folgen, einfacher ist, für die Beter zahlreicher ist und eine bessere Einhaltung der Sunna bei der Bestattung und der Einbettung in die Nische (Lahd) ermöglicht.
390 – Frage: Er sagte: (Und der Imam betet nicht über denjenigen, der Beute veruntreut [aus der Kriegsbeute] (1), und auch nicht über jemanden, der sich selbst getötet hat.)
Derjenige, der veruntreut (al-ghall): Das ist derjenige, der seine Kriegsbeute oder einen Teil davon verheimlicht, um sie für sich zu nehmen und sie sich zuzueignen. Über diesen betet der Imam nicht, ebenso wenig über denjenigen, der sich absichtlich selbst getötet hat. Die übrigen Menschen jedoch beten für beide. [Ahmad hat dies explizit festgehalten] (4). 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz und al-Awza'i sagten: Über jemanden, der sich selbst getötet hat, wird unter keinen Umständen gebetet, weil derjenige, für den der Imam nicht betet, auch von anderen nicht betet werden darf, wie ein Märtyrer der Schlacht.
(17) Dessen Erwähnung (Takhrij) erfolgte bereits auf Seite 401. (18) In: "Kapitel über die Reihen der Kinder mit den Männern bei den Totengebeten", "Kapitel über das Gebet der Kinder mit den Menschen bei den Totengebeten" und "Kapitel über die Bestattung bei Nacht" aus dem Buch der Totengebete. Sahih al-Bukhari 2/109, 111, 114. Ebenso überliefert von Ibn Madscha in: "Kapitel über das, was zum Gebet am Grab überliefert wurde" aus dem Buch der Totengebete. Sunan Ibn Madscha 1/490. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 1/224, 283. (19) In A und M: "al-ayatayn" (die beiden Verse). (20) In A und M: "muttabi'iha" (diejenigen, die ihr folgen). (1) Aus A und M ausgelassen. (2) Aus M ausgelassen. (3) In A und M: "'alayhi" (über ihn). (4) In A und M: "'alayhima Ahmad" (darüber Ahmad).