Der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – unterließ das Gebet über noch weniger als das: bei Schulden, bei Unterschlagung (Ghulum) und beim Selbstmörder. Und er sagte: "Man betet nicht über einen Rafidi." Und Abu Bakr ibn 'Ayyash sagte: "Ich bete nicht über einen Rafidi und nicht über einen Haruri." Al-Firyabi sagte: "Wer Abu Bakr beleidigt, der ist ein Ungläubiger (Kafir), über den nicht gebetet wird." Man fragte ihn: "Wie verfahren wir mit ihm, wo er doch sagt: Es gibt keinen Gott außer Allah?" Er antwortete: "Berührt ihn nicht mit euren Händen, hebt ihn mit Hölzern an, bis ihr ihn in seiner Grube beigesetzt habt." Und Ahmad sagte: "Die Leute der Neuerungen (Ahl al-Bida') werden nicht besucht, wenn sie krank sind, und ihre Leichenzüge werden nicht begleitet, wenn sie sterben." Dies ist auch die Ansicht von Malik. Ibn 'Abd al-Barr sagte: "Die übrigen Gelehrten beten über die Leute der Neuerungen, die Chawarij und andere, aufgrund der Allgemeinheit seines Ausspruchs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –: 'Betet über jeden, der sagt: Es gibt keinen Gott außer Allah'." Unsere Argumentation ist, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – das Gebet über (Menschen mit) noch geringeren Vergehen als diesen unterlassen hat, weshalb es umso angebrachter ist, das Gebet (in diesen Fällen) ebenfalls zu unterlassen. Ibn 'Umar überlieferte, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: "Jede Gemeinschaft hat ihre Magier (Feueranbeter), und die Magier meiner Gemeinschaft sind diejenigen, die sagen, dass es keine göttliche Vorherbestimmung (Qadar) gibt. Wenn sie krank werden, besucht sie nicht, und wenn sie sterben, begleitet ihre Leichenzüge nicht." Imam Ahmad hat dies überliefert.
Abschnitt: Man betet nicht über die Kinder der Götzendiener, denn sie unterliegen dem Urteil ihrer Eltern, es sei denn, wir haben ihren Islam für rechtmäßig erklärt, wie zum Beispiel, wenn einer ihrer beiden Elternteile zum Islam übertritt, oder sie sterben, oder sie getrennt von ihren Eltern oder einem von ihnen gefangen genommen werden; in diesem Fall wird über sie gebetet. Abu Thawr sagte bezüglich desjenigen, der zusammen mit einem seiner Elternteile gefangen genommen wurde: Man betet nicht über ihn, bis er sich zum Islam bekennt.
= Schiiten von Kufa von dieser Aussage erfuhren, wiesen sie ihn zurück, daher wurden sie Rafida genannt. Al-Milal wa an-Nihal 1/304-306. (18) Die Haruriyya sind die Anhänger von Nadschda ibn 'Amir al-Haruri al-Hanafi; sie sind eine Gruppierung der Chawarij. Al-Milal wa an-Nihal 1/212. (19) Abu 'Abd Allah Muhammad ibn Yusuf al-Firyabi al-Hafiz, ein Scheich von al-Buchari, gestorben im Jahr 212 n.H. Al-'Ibar 1/363. (20) In M steht: "ich bete". (21) In A steht: "hebt ihn hoch" (idfa'uhu). (22) In M steht zusätzlich: "Muhammad ist der Gesandte Allahs". Die Angabe seiner Überlieferungswege erfolgte bereits auf Seite 357. (23) In: al-Musnad 2/86, 125. Ebenso kurz überliefert von Abu Dawud in: "Kapitel über die Vorherbestimmung (Qadar)", aus dem Buch der Sunna. Sunan Abi Dawud 2/524. (24) Fehlt in M. (25) In A und M steht: "von".