ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 511Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Es gibt keinen Dissens darüber, den Hermaphroditen (Khuntha) vor die Frau zu stellen, da die Möglichkeit besteht, dass er ein Mann ist, und sein geringster Zustand darin besteht, ihr gleichgestellt zu sein. Es gibt auch keinen Dissens bei der Vorziehung eines Freien gegenüber einem Sklaven aufgrund seiner Vornehmheit und seiner Priorität bei der Imamatschaft, ebenso wenig bei der Vorziehung eines Älteren gegenüber einem Jüngeren. Al-Khallal überlieferte mit seiner Überlieferungskette von 'Ali, Gott habe Wohlgefallen an ihm, bezüglich der Leichen eines Mannes und einer Frau, eines Freien und eines Sklaven sowie eines Jüngeren und eines Älteren: Der Mann wird näher zum Imam platziert, die Frau vor ihm; der Ältere wird näher zum Imam platziert, der Jüngere vor ihm; der Freie wird näher zum Imam platziert, der Sklave vor ihm. Wenn ein freier Jüngerer und ein erwachsener Sklave zusammenkommen, sagte Ahmad in der Überlieferung von al-Hasan ibn Muhammad (8) bezüglich eines freien Knaben und eines erwachsenen Sklaven: Der Freie wird zum Imam hin vorverlegt. Dies ist die Wahl von al-Khallal; wer das Gegenteil überlieferte, hat sich geirrt und argumentierte mit dem Ausspruch von 'Ali: "Der Freie wird näher zum Imam platziert und der Sklave hinter ihm." Abu al-Harith überlieferte: "Der Ältere der beiden wird zum Imam hin vorverlegt", und dies ist, so Gott will, das Korrektere, da er auch im Gebet in der Reihe vorangestellt wird. Mit dem Ausspruch von 'Ali meinte er den Fall, in dem sie im Alter gleich sind, da er (implizit) sagte: "Der Ältere wird näher zum Imam platziert und der Jüngere vor ihm."

Abschnitt: Wenn sie von gleicher Art sind, wird der Vorzüglichste von ihnen zum Imam hin vorverlegt; denn der Prophet, Gottes Segen und Friede sei auf ihm, bestattete am Tag von Uhud zwei oder drei Personen in einem Grab und stellte denjenigen voran, der am meisten vom Koran gelernt hatte (9). Da der Vorzüglichere in der Reihe des Pflichtgebets vorangestellt wird, wird er auch hier vorangestellt, wie beim Mann im Verhältnis zur Frau. Auf dieses Prinzip weist sein Ausspruch, Friede sei mit ihm: "Diejenigen von euch, die Klugheit und Verstand besitzen, sollen in meiner Nähe stehen" (10). Wenn sie im Vorzug gleich sind, wird der Ältere und dann der Nächste vorangestellt. [Al-Maimuni sagte: Ich hörte Ahmad mehr als einmal sagen: "Dem Imam am nächsten sind die Älteren (11), und diejenigen, die mehr Lebensjahre haben, der Ältere und dann der Nächste"] (12). Wenn sie jedoch gleich sind, wird derjenige vorangestellt, der (in der Religion) früher dran war. Al-Qadi sagte: "Der Frühere wird vorangestellt, auch wenn er ein Knabe ist, aber eine Frau wird nicht vorangestellt, selbst wenn sie früher dran war, aufgrund der Position der Männlichkeit." Wenn sie gleich sind, lässt der Imam denjenigen vor, den er möchte, und wenn die Vormünder darüber streiten, wird unter ihnen das Los geworfen.

Anmerkungen

(8) Al-Hasan ibn Muhammad al-Anmati al-Baghdadi; er überlieferte vom Imam Ahmad rechtschaffene Fragen. Tabaqat al-Hanabila 1/138. (9) Angefürt von Abu Dawud im: Kapitel über die Vertiefung des Grabes, aus dem Buch der Totengebete. Sunan Abi Dawud 2/191, 192. Und at-Tirmidhi im: Kapitel darüber, was bezüglich der Bestattung der Märtyrer überliefert wurde, aus den Kapiteln des Dschihad. 'Aridat al-Ahwadhi 7/206, 207. Und an-Nasa'i im: Kapitel darüber, was bezüglich der Vertiefung des Grabes empfohlen wird, im Kapitel über die Erweiterung des Grabes und im Kapitel über die Bestattung mehrerer Personen in einem Grab, aus dem Buch der Totengebete. Al-Mujtaba 4/66-68. Und Ibn Madscha im: Kapitel darüber, was bezüglich des Grabgrabens überliefert wurde, aus dem Buch der Totengebete. Sunan Ibn Madscha 1/497. Und Imam Ahmad im: Musnad 4/19, 20. (10) Die Authentifizierung wurde bereits auf Seite 58 vorweggenommen. (11) Al-Kibr: Der Ältere an Lebensjahren. (12) In den Handschriften A und M ausgelassen.

ZurückBand 3 · Seite 511Weiter
Zurück3·511Weiter