Wenn sie gleich sind, wird der Frühere vorangestellt. Al-Qadi sagte: „Der Frühere wird vorangestellt, selbst wenn er ein Knabe ist, aber eine Frau wird nicht vorangestellt, selbst wenn sie früher war, aufgrund der Position der Männlichkeit.“ Wenn sie gleich sind, lässt der Imam denjenigen vor, den er möchte. Wenn die Vormünder darüber streiten, wird unter ihnen das Los geworfen.
Abschnitt: Es gibt unter den Gelehrten keinen Dissens über die Zulässigkeit, das Totengebet für mehrere Verstorbene gleichzeitig zu sprechen. Wenn man jedes Totengebet einzeln durchführt, ist dies ebenfalls zulässig, da vom Propheten, Gottes Segen und Friede sei auf ihm, überliefert wurde, dass er für Hamza zusammen mit anderen betete (13). Hanbal sagte: „Ich betete mit Abu ‘Abd Allah für das Begräbnis einer Frau, die im Wochenbett gestorben war. Abu Ishaq betete [für die Mutter] (14) und fragte Abu ‘Abd Allah um Rat. Dieser sagte: ‚Soll ich auch für ihre neugeborene Tochter beten?‘ Abu ‘Abd Allah sagte: ‚Wenn sie beide zusammen hingelegt würden, wäre ihr Gebet eines. Wenn es ein Mädchen ist, kommt sie zur Rechten der Frau, und wenn es ein Junge ist, zur Linken.‘“ Einige unserer Gelehrten sagten: „Die Durchführung jedes Totengebets einzeln ist vorzüglicher, solange sie nicht zur Eile gezwungen sind.“ Der äußere Anschein der Aussagen Ahmads in dieser Überlieferung, die wir erwähnt haben, [deutet darauf hin, dass es vorzüglicher ist] (16), es einzeln zu verrichten, und dies ist auch der äußere Anschein der Lebensweise der Altvorderen (Salaf), da Gegenteiliges von ihnen nicht überliefert wurde.
392 – Rechtsfrage: Er sagte: „Und wenn sie in einem Grab bestattet werden, soll der Mann am nächsten zur Qibla liegen, die Frau hinter ihm und der Knabe hinter ihnen beiden, und zwischen jeweils zwei Verstorbenen soll eine Barriere aus Erde errichtet werden.“
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn eine Gruppe in einem Grab bestattet wird, wird der Vorzüglichste von ihnen zur Qibla hin vorverlegt, dann derjenige, der ihm im Rang folgt, in gleicher Weise wie bei der Voranstellung vor dem Imam beim Gebet, so wie wir es in der vorherigen Rechtsfrage dargelegt haben. Dies beruht auf dem, was Hisham ibn ‘Amir überlieferte. Er sagte: „Am Tag von Uhud wurde beim Gesandten Gottes, Gottes Segen und Friede sei auf ihm, über die Verwundungen geklagt. Er sagte: ‚Grabt, erweitert, macht es gut und bestattet zwei oder drei in einem Grab, und stellt denjenigen voran, der am meisten vom Koran gelernt hat.‘“ Dies überlieferte at-Tirmidhi (1) und sagte: Ein guter, authentischer Hadith. Wenn dies feststeht, so soll er zwischen jeweils zwei Verstorbenen eine Barriere aus Erde errichten und jeden von ihnen wie in einem Einzelgrab platzieren, da das Leichentuch ein Trenner ist, der nicht stabil genug ist. Ahmad sagte: „Selbst wenn man für sie eine Art Rinne anlegt, das Haupt des einen bei den Füßen des anderen platziert und zwischen ihnen etwas Erde anbringt, so ist daran nichts auszusetzen“ – oder wie auch immer er es ausdrückte.
(13) Die Authentifizierung wurde bereits auf Seite 449 vorweggenommen. (14) In der Vorlage (al-Asl) ausgelassen. (15) In der Handschrift M: „Salla“ (bete). (16) In der Vorlage: „dass es nicht vorzüglicher ist“. In der Handschrift A: „dass er nicht beten soll“. Möglicherweise ist die korrekte Lesart in der Vorlage: „dass es keine Vorzüglichkeit gibt“.
تَسَاوَوْا قُدِّمَ السَّابِقُ. وقال القاضي: يُقَدَّمُ السَّابِقُ وإن كان صَبِيًّا، ولا تُقَدَّمُ المَرْأةُ وإن كانت سَابِقَةً؛ لِمَوْضِعِ الذُّكُورِيَّة، فإن تَسَاوَوْا قَدَّمَ الإِمامُ مَن شاء منهم، فإنْ تَشَاحَّ الأوْلِياءُ في ذلك أُقْرِعَ بينهم.
فصل: ولا خِلافَ بين أهْلِ العِلْمِ في جَوَازِ الصلاةِ على الجَنَائِز، دَفْعَةً وَاحِدَةً، وإن أفْرَدَ كُلَّ جِنَازَةٍ بِصَلَاةٍ جازَ، وقد رُوِىَ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أنَّه صَلَّى على حَمْزَةَ مع غيرِه (١٣). وقال حَنْبَلٌ: صَلَّيْتُ مع أبى عبدِ اللهِ على جِنَازَةِ امْرَأةٍ مَنْفُوسَةٍ، فصَلَّى أبو إسحاقَ [على الأُمِّ] (١٤)، واسْتَأْمَرَ أبا عبدِ اللهِ، فقال: أُصَلِّى (١٥) على ابْنَتِها المَوْلُودَةِ أيضًا؟ قال أبو عبدِ اللهِ: لو أنَّهما وُضِعَا جميعا كانت صلاتُهما وَاحِدَةً، تَصِيرُ إذا كانت أُنْثَى عن يَمِينِ المَرْأةِ، وإذا كان ذَكَرًا عن يَسَارِها. وقال بعضُ أصحابِنا: إفْرَادُ كلِّ جِنَازَةٍ بِصلاةٍ أفْضَلُ، ما لم يُرِيدُوا المُبَادَرَةَ. وظَاهِرُ كلامِ أحمدَ في هذه الرِّوَايَةِ التي ذَكَرْنَاها، [أنَّه أفْضَلُ] (١٦) في الإِفْرَادِ، وهو ظَاهِرُ حَال السَّلَفِ؛ فإنَّه لم يُنْقَلْ عنهم ذلك.
٣٩٢ - مسألة؛ قال: (وإنْ دُفِنُوا فِى قَبْرٍ يَكْونُ الرَّجُلُ مَا يَلِى القِبْلَةَ، والمَرْأَةُ خلْفَهُ، والصَّبِىُّ خَلْفَهُمَا، ويَجْعَلُ بَيْنَ كُلِّ اثْنَيْنِ حَاجِزًا مِنْ تُرَابٍ)
وجُمْلَتُه أنَّه إذا دُفِنَ الجماعةُ في القبرِ، قُدِّمَ الأفْضلُ منهم إلى القِبْلَةِ، ثم الذي يَلِيه في الفَضِيلَةِ، على حَسَبِ تَقْدِيمِهم إلى الإِمامِ في الصلاةِ سَوَاءً، على ما ذَكَرْنَا في المسألةِ قبلَ هذه؛ لما رَوَى هِشَامُ بنُ عَامِرٍ، قال: شُكِىَ إلى رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- الجِراحاتُ يَوْمَ أُحُدٍ، فقال: "احْفِرُوا وأَوْسِعُوا، وأَحْسِنُوا، وادْفِنُوا الاثْنَيْنِ والثَّلَاثَةَ
(١٣) تقدم تخريجه في صفحة ٤٤٩.(١٤) سقط من: الأصل.(١٥) في م: "صل".(١٦) في الأصل: "أنه لا أفضل". وفى ا: "أنه لا يصلى". ولعل ما في الأصل: "أنه لا أفضلية".