durch ihre Pein, und auch nicht auf dem Friedhof der Ungläubigen, da ihr Kind ein Muslim ist und durch deren Pein belästigt würde. Sie wird einzeln bestattet. Obgleich von Wathila ibn al-Asqa' eine ähnliche Aussage überliefert wurde, ist von Umar überliefert, dass sie auf den Friedhöfen der Muslime bestattet wird (4). Ibn al-Mundhir sagte: „Dies ist nicht gesichert.“ Unsere Gelehrten sagten: „Man legt ihren Rücken zur Qibla auf ihre linke Seite, damit das Gesicht des Fötus zur Qibla auf seiner rechten Seite liegt, da das Gesicht des Fötus in Richtung ihres Rückens weist.“
394 – Rechtsfrage: Er sagte: „Und er zieht die Sandalen aus, wenn er den Friedhof betritt.“
Dies ist eine lobenswerte Handlung (Mustahabb), da Baschir ibn al-Khasasiyya überlieferte: „Als ich mit dem Gesandten Gottes (Gottes Segen und Friede sei auf ihm) ging, sah er einen Mann, der mit Sandalen zwischen den Gräbern ging. Er sagte: ‚O Besitzer der Sabtiyya-Sandalen, lege deine Sabtiyya-Sandalen ab.‘ Der Mann schaute hin, und als er den Gesandten Gottes (Gottes Segen und Friede sei auf ihm) erkannte, zog er sie aus und warf sie weg.“ Dies überlieferte Abu Dawud (2). Ahmad sagte: „Der Überlieferungsstrang des Hadith von Baschir ibn al-Khasasiyya ist gut, und ich folge dem, sofern kein anderer Grund vorliegt.“ Die meisten Gelehrten sehen darin keine Bedenken. Jarir ibn Hazim sagte: „Ich sah al-Hasan und Ibn Sirin mit ihren Sandalen zwischen den Gräbern gehen.“ Einige von ihnen argumentierten mit der Aussage des Propheten (Gottes Segen und Friede sei auf ihm): „Wenn der Diener in sein Grab gelegt wird und seine Gefährten sich von ihm abwenden, hört er das Klappern ihrer Sandalen.“ Dies überlieferte al-Bukhari (3). Abu al-Khattab sagte: „Es ist wahrscheinlich, dass der Prophet (Gottes Segen und Friede sei auf ihm)
(4) Herausgegeben von Abd ar-Razzaq im „Kapitel über die schwangere Frau vom Volk der Schrift, die von einem Muslim schwanger ist“, aus dem Buch der Bestattungen (Kitab al-Jana'iz). Al-Musannaf 3/528. (1) As-Sabtiyyatan: Sandalen, die kein Fell aufweisen. (2) Im „Kapitel über das Gehen zwischen den Gräbern mit Sandalen“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/194. Ebenso herausgegeben von an-Nasa'i im „Kapitel über die Abscheu (Karaha), zwischen Gräbern mit Sabtiyya-Sandalen zu gehen“, aus dem Buch der Bestattungen. Al-Mudschtaba 4/78, 79; und von Ibn Madscha im „Kapitel über das, was über das Ausziehen der Sandalen auf den Friedhöfen berichtet wurde“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Ibn Madscha 1/499, 500; und von Imam Ahmad im Musnad 5/83, 84, 224. (3) Im „Kapitel: Der Verstorbene hört das Klappern der Sandalen“ und „Kapitel: Was über die Pein im Grab berichtet wurde“, aus dem Buch der Bestattungen. Sahih al-Bukhari 2/113, 123. Ebenso herausgegeben von Muslim im „Kapitel: Die Darstellung des Platzes des Verstorbenen im Paradies oder in der Hölle für ihn ... usw.“, aus dem Buch des Paradieses. Sahih Muslim 4/2200, 2201; und von Abu Dawud im „Kapitel über das Gehen zwischen den Gräbern mit Sandalen“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/195; und von an-Nasa'i im „Kapitel über die Erleichterung bei anderen als Sabtiyya-Sandalen“, dem „Kapitel über die Befragung im Grab“ und dem „Kapitel über die Befragung des Ungläubigen“, aus dem Buch der Bestattungen. Al-Mudschtaba 4/79; und von Imam Ahmad im Musnad 3/126, 233, sowie in gekürzter Form in 2/347, 445.