Ali al-Hasan ibn al-Haitham al-Bazzar (13), unser vertrauenswürdiger, verlässlicher Scheich, sagte: Ich sah Ahmad ibn Hanbal hinter einem Blinden beten, der an den Gräbern rezitierte. Es wurde vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, dass er sagte: „Wer die Friedhöfe betritt und die Sure Ya-Sin liest, dem wird an jenem Tag die Last erleichtert, und er erhält für die Anzahl derer, die darin liegen, gute Taten.“ (14) Und es wurde von ihm – Friede sei auf ihm – überliefert: „Wer das Grab seiner Eltern [oder eines von beiden] (15) besucht und dort oder bei beiden Ya-Sin liest, dem wird vergeben.“ (16)
Abschnitt: Welche gottesdienstliche Handlung auch immer er vollzieht und deren Lohn er einem verstorbenen Muslim zuwendet, so nützt ihm dies, so Gott will. Was das Bittgebet, das Bitten um Vergebung, Almosen (Sadaqa) und das Erfüllen von Pflichten angeht, so kenne ich darüber keinen Dissens, sofern es sich um Pflichten handelt, bei denen eine Stellvertretung möglich ist. Gott, der Erhabene, hat gesagt: {Und die, die nach ihnen kamen, sagen: „Unser Herr, vergib uns und unseren Brüdern, die uns im Glauben vorausgegangen sind.“} (17) Und Gott, der Erhabene, sagte: {Und bitte um Vergebung für deine Sünde und für die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen.} (18) Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – betete für Abu Salama, als er starb (19), und für den Verstorbenen, über den er im Hadith von Awf ibn Malik betete (20), und für jeden Verstorbenen, über den er betete (21). [Und für Dhu al-Bidadain, bis er ihn bestattete (22). Gott hat dies für jeden gesetzlich bestimmt, der über einen Verstorbenen betet] (23). Ein Mann fragte den Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und sagte: „O Gesandter Gottes, wahrlich...“
(13) Im Original: "al-Bazzar". Siehe seine Biographie in "Tabaqat al-Hanabila" 1/140. (14) Wir haben diesen Hadith nicht gefunden; in der Randnotiz von (M) findet sich ein Hinweis darauf, dass er schwach ist, ohne die Quelle des Urteils darüber zu nennen. (15) Fällt im Original in (A) und (M) aus. (16) Überliefert von Ibn 'Adi von Abu Bakr. "Al-Kamil fi Du'afa' al-Ridschal" 5/180. Siehe: "Al-Fath al-Kabir" von al-Nabhani 3/195. (17) Sure al-Haschr, Vers 10. (18) Sure Muhammad, Vers 19. (19) Seine Takhridsch-Quelle wurde bereits auf Seite 365 genannt. (20) Seine Takhridsch-Quelle wurde bereits auf Seite 414 genannt. (21) Siehe das bereits auf Seite 413 und 414 Erwähnte. (22) Seine Takhridsch-Quelle wurde bereits auf Seite 503 genannt. (23) Fällt im Original in (M) aus.