für den Imam im Falle von Frauen und Nackten. Wenn sich jedoch niemand rechts vom Imam befindet, ist das Gebet dessen, der links von ihm steht, ungültig, egal ob es sich um eine einzelne Person oder eine Gruppe handelt. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass ein einzelner Ma'mum (Geführter) rechts vom Imam stehen sollte, und dass er die Sunna missachtet, wenn er links von ihm steht. Es wird von Sa'id ibn al-Musayyab berichtet, dass er den Ma'mum links vom Imam hinstellte, wenn er keinen anderen Ma'mum außer ihm hatte. Malik, ash-Shafi'i und die Anhänger der Vernunftlehre (Ahl ar-Ra'y) sagten: Wenn er links vom Imam steht, ist sein Gebet gültig, denn als Ibn Abbas sich links vom Gesandten Gottes, Friede und Segen seien auf ihm, zum Gebet (durch das Takbir) einfand, führte er ihn nach rechts, und seine Eröffnungs-Takbir wurde nicht ungültig. Wäre dies kein gültiger Standplatz, hätte er die Takbir wie bei einem Standplatz vor dem Imam wiederholen müssen. Zudem ist es ein gültiger Standplatz, wenn sich eine weitere Person auf der anderen Seite befindet; daher ist es auch als Standplatz gültig, wenn sich dort niemand befindet, genau wie auf der rechten Seite, und da es eine der beiden Seiten des Imams ist, ähnelt es der rechten Seite. Unsere Beweisführung ist, dass Ibn Abbas sagte: „Der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, stand auf, um in der Nacht zu beten. Ich kam und stellte mich links neben ihn. Er griff mich an meinem Haarschopf und drehte mich auf seine rechte Seite.“ Einstimmig überliefert (9). Und Jabir überlieferte, er sagte: „Der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, stand auf, um zu beten. Ich kam und stellte mich links neben ihn, da drehte er mich auf seine rechte Seite.“ Überliefert von Abu Dawud (10). Ihre Behauptung:
(8) Fehlt im Original und in A. (9) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel: „Nächtliches Unterhalten über Wissen“, aus dem Buch des Wissens; im Kapitel: „Die Erleichterung bei der Waschung (Wudu)“, aus dem Buch der Waschung; im Kapitel: „Wenn man rechts vom Imam steht...“ usw., und im Kapitel: „Wenn ein Mann steht...“ usw., und im Kapitel: „Wenn der Imam keine Absicht hat...“ usw., und im Kapitel: „Wenn ein Mann links steht...“ usw., und im Kapitel: „Die rechte Seite der Moschee und der Imam“, und im Kapitel: „Die Waschung der Kinder...“ usw., aus dem Buch des Adhan; im Kapitel: „Die Haarschöpfe“, aus dem Buch der Kleidung; und im Kapitel: „Das Bittgebet beim Erwachen in der Nacht“, aus dem Buch der Bittgebete. Sahih al-Bukhari 1/40, 47, 178, 179, 185, 217, 7/209, 210, 8/86. Und Muslim im Kapitel: „Bittgebet während des Nachtgebets und dessen Verrichtung“, aus dem Buch der Reisenden. Sahih Muslim 1/525-531. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: „Wie sich zwei Personen aufstellen, wenn einer den anderen führt“, aus dem Buch des Gebets, und im Kapitel: „Über das Nachtgebet“, aus dem Buch der freiwilligen Gebete. Sunan Abi Dawud 1/143, 313. At-Tirmidhi im Kapitel: „Was über einen Mann überliefert wurde, der betet, während ein Mann bei ihm ist“, aus den Kapiteln des Gebets. 'Aridat al-Ahwadhi 2/30. An-Nasa'i im Kapitel: „Das Gebot zur Waschung nach dem Schlaf“, aus dem Buch der Ganzkörperwaschung (Ghusl), und im Kapitel: „Die Gemeinschaft (Jama'a), wenn sie aus zwei Personen besteht“, aus dem Buch der Imam-Lehre. Al-Mujtaba 1/176, 2/81. Ibn Majah im Kapitel: „Zwei sind eine Gemeinschaft“, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/312. Ad-Darimi im Kapitel: „Standplatz dessen, der mit dem Imam betet, wenn er alleine ist“, aus dem Buch des Gebets. Sunan ad-Darimi 1/286. Imam Ahmad im Musnad 1/341, 343, 347. (10) Im Kapitel: „Wenn es ein enges Kleidungsstück ist, das man als Untergewand trägt“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/147, 148. Seine Überlieferung ist ausführlich.