dass er ihn nicht dazu aufforderte, das Eröffnungs-Takbir zu wiederholen. Wir erwidern: Weil das, was er vor der Verbeugung (Ruku') tat, keinen Einfluss hat. Denn der Imam vollzieht das Takbir (Iharam) vor den Ma'mumen, und es schadet nicht, dass er dies vor deren Takbir allein tut. Ebenso verhält es sich, wenn einer der Ma'mum sich vor den anderen zum Gebet einführt; das schadet nicht, und aus der Verzeihung für diesen Umstand lässt sich nicht die Verzeihung für eine ganze Gebetseinheit (Rak'a) ableiten. Zu ihrem Argument, dass es ein gültiger Standplatz sei, wenn sich rechts vom Imam eine andere Person befindet, sagen wir: Dass es in einem Fall ein gültiger Standplatz ist, bedeutet nicht, dass es auch in einem anderen Fall ein gültiger Standplatz sein muss. Dies ist vergleichbar mit dem Stehen hinter der Reihe: Es ist ein gültiger Standplatz für zwei Personen, aber kein gültiger Standplatz für eine einzelne Person. Sollten sie dies ablehnen, so belegen wir es durch den Text (Nass).
Abschnitt: Wenn sich der Ma'mum links von seinem Imam aufstellt und hinter dem Imam eine Reihe (Saff) steht, so besteht die Möglichkeit, dass sein Gebet gültig ist, denn der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, setzte sich links von Abu Bakr, und es ist überliefert, dass Abu Bakr der Imam war (12). Zudem ist mit dem Imam jemand da, durch den das Gebet (in der Gemeinschaft) zustande kommt, daher ist das Stehen links von ihm gültig, so als ob sich rechts von ihm eine weitere Person befände. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass es nicht gültig ist, weil es kein gültiger Standplatz ist, wenn keine Reihe vorhanden ist, und somit auch mit einer Reihe kein gültiger Standplatz wäre, genau wie vor dem Imam. Dies unterscheidet sich von dem Fall, in dem sich eine Person rechts von ihm befindet, da diese mit ihm in der Reihe steht und es somit eine einzige Reihe bildet, so als ob er mit ihm hinter der Reihe stünde (13).
Abschnitt: Es entspricht der Sunna, dass die Ma'mumen hinter dem Imam stehen. Wenn sie jedoch vor ihm stehen, ist das Gebet nicht gültig. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa und ash-Shafi'i. Malik und Ishaq sagten: Es ist gültig, denn dies hindert nicht die Nachfolge (Iqtida) des Imams, weshalb es dem Stehen hinter ihm ähnelt. Unsere Beweisführung ist das Wort des Propheten, Friede und Segen seien auf ihm: „Der Imam wurde nur eingesetzt, damit man ihm folgt“ (14). Zudem müsste man beim Folgen den Kopf nach hinten drehen, und dies wurde vom Propheten, Friede und Segen seien auf ihm, nicht überliefert, noch entspricht es dem Sinn des Überlieferten. Daher ist es nicht gültig, so als ob er in seinem Haus im Gebet des Imams beten würde.
(...) ausführlich. Herausgegeben von Muslim im Kapitel: „Bittgebet während des Nachtgebets und dessen Verrichtung“, aus dem Buch der Reisenden; und im Kapitel: „Der lange Hadith von Jabir...“ usw., aus dem Buch der Askese (Zuhd). Sahih Muslim 1/532, 4/2305. (11) In A und M: „darin“. (12) Dies kommt in Problem 260, Seite 61. (13) In A und M mit dem Zusatz: „stand“. (14) Sein Nachweis wurde bereits auf 2/131 erbracht.
إنَّه لم يَأْمُرْهُ بابْتِداءِ التَّحْرِيمةِ. قُلْنا: لأنَّ ما فَعَلَه قبلَ الرُّكُوعِ لا يُؤَثِّرُ، فإنَّ الإِمامَ يُحْرِمُ قبلَ المَأْمُومِينَ، ولا يَضُرُّ انْفِرَادُه بما قبلَ إحْرَامِهم، وكذلك المَأْمومون يُحْرِمُ أحَدُهم قبلَ البَاقِينَ فلا يَضُرُّ، ولا يَلْزَمُ من العَفْوِ عن ذلك العَفْوُ عن رَكْعَةٍ كامِلَةٍ. وقَوْلُهم: إنَّه مَوْقِفٌ إذا كان عن يَمِينِ الإِمامِ آخَرُ. قُلْنا: كَوْنُه مَوْقِفًا في صُورَةٍ لا يَلْزَمُ منه (١١) كَوْنُه مَوْقِفًا في أُخْرَى، كما خَلْفَ الصَّفِّ، فإنَّه مَوْقِفٌ لِاثْنَيْنِ، ولا يكونُ مَوْقِفًا لِوَاحِدٍ، فإن مَنَعُوا هذا أثْبَتْناهُ بِالنَّصِّ.
فصل: فإنْ وَقَفَ عن يَسَارِ إمامِه وخَلْفَ الإِمامِ صَفٌّ، احْتَمَلَ أنْ تَصِحَّ صلاتُه، لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- جَلَسَ في يَسَارِ أبي بكرٍ، وقد رُوِىَ أنَّ أبا بكرٍ كان الإِمامَ (١٢) ولأنَّ مع الإِمَامِ مَن تَنْعَقِدُ صلاتُه به، فَصَحَّ الوُقُوفُ عن يَسَارِه، كما لو كان معه عن يَمينِه آخَرُ، واحْتَمَلَ أنْ لا تَصِحَّ؛ لأنَّه لَيْس بمَوْقِفٍ إذا لم يكنْ صَفٌّ، فلم يكن مَوْقِفًا مع الصَفِّ كأمامِ الإِمامِ، وفارق ما إذا كان عن يَمينِه آخَرُ، لأنَّه معه في الصَّفِّ، فكان صَفًّا وَاحِدًا، كما لو (١٣) وَقَفَ معه خَلْفَ الصَّفِّ.
فصل: السُّنَّةُ أنْ يَقِفَ المَأْمومون خَلْفَ الإِمامِ، فإنَّ وَقَفُوا قُدَّامَهُ، لم تَصِحَّ، وبهذا قال أبو حَنِيفَةَ والشَّافِعِىُّ. وقال مالِكٌ، وإسْحاقُ: تَصِحُّ؛ لأنَّ ذلك لا يَمْنَعُ الاقْتِداءَ به، فأشْبَهَ مَن خَلْفَه. ولَنَا، قولُه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "إنَّمَا جُعِلَ الإِمَامُ لِيُؤْتَمَّ بِهِ" (١٤). ولأنَّه يَحْتاجُ في الاقْتِداءِ إلى الالْتِفاتِ إلى وَرَائِه، ولأنَّ دلك لم يُنْقَلْ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولا هو في مَعْنَى المَنْقُولِ. فلم يَصِحَّ، كما لو صَلَّى في بَيْتِه بصلاةِ
= مطولة. وأخرجه مسلم، في: باب الدعاء في صلاة الليل وقيامه، من كتاب المسافرين، وفى: باب حديث جابر الطويل. . . إلخ، من كتاب الزهد. صحيح مسلم ١/ ٥٣٢، ٤/ ٢٣٠٥.(١١) في أ، م: "فيه".(١٢) يأتى في المسألة ٢٦٠، صفحة ٦١.(١٣) في أ، م زيادة: "كان".(١٤) تقدم تخريجه في ٢/ ١٣١.