Meine Mutter ist gestorben; nützt es ihr, wenn ich für sie ein Almosen gebe?“ Er antwortete: „Ja.“ (Überliefert von Abu Dawud (24)). Dasselbe wurde von Sa’d ibn Ubada überliefert (26). Eine Frau kam zum Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und sagte: „O Gesandter Gottes, wahrlich, die religiöse Verpflichtung Gottes zur Pilgerfahrt (Hajj) hat meinen Vater in hohem Alter erreicht, er ist nicht imstande, fest auf dem Reittier zu sitzen. Soll ich für ihn die Pilgerfahrt vollziehen?“ Er sagte: „Was meinst du, wenn dein Vater Schulden hätte, würdest du sie begleichen?“ Sie sagte: „Ja.“ Er sagte: „Die Schuld gegenüber Gott ist würdiger, beglichen zu werden.“ (27). Und er sagte zu demjenigen...
(24) In: Kapitel über das, was über denjenigen überliefert wurde, der stirbt, ohne ein Testament für Almosen hinterlassen zu haben, aus dem Buch der Testamente. Sunan Abi Dawud 2/106. Ebenso überliefert von al-Bukhari in: Kapitel: Wenn er sagt: „Mein Land oder mein Garten ist Almosen für meine Mutter, so ist dies gültig, auch wenn er nicht angibt, für wen das ist“; sowie Kapitel: Was für denjenigen empfohlen ist, der plötzlich stirbt, dass für ihn Almosen gegeben werden; sowie Kapitel: Die Bezeugung bei Stiftungen (Waqf) und Almosen; sowie Kapitel: Wenn er Land stiftet und die Grenzen nicht angibt, so ist dies gültig, aus dem Buch der Testamente. Sahih al-Bukhari 4/9, 10, 13. Und von Muslim in: Kapitel: Das Erreichen des Lohns von Almosen für den Verstorbenen bei ihm, aus dem Buch der Zakat, und in: Kapitel: Das Erreichen des Lohns von Almosen für den Verstorbenen, aus dem Buch des Testaments. Sahih Muslim 2/696, 3/1254. Und von al-Tirmidhi in: Kapitel: Was über Almosen für den Verstorbenen überliefert wurde, aus den Kapiteln der Zakat. Aridat al-Ahwadhi 3/175. Und von al-Nasa'i in: Kapitel: Wenn jemand plötzlich stirbt, ist es für seine Angehörigen empfehlenswert, Almosen für ihn zu geben?; und Kapitel: Der Vorzug von Almosen für den Verstorbenen, aus dem Buch der Testamente. al-Mudschtaba 6/209, 210, 211. Und von Imam Malik in: Kapitel: Almosen des Lebenden für den Verstorbenen, aus dem Buch der Rechtsprechung (Aqdiya). al-Muwatta 2/760. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 1/370, 5/285. (25) Im Original: „wa-yurwa“ (und es wird überliefert). (26) Siehe die Takhridsch-Quelle bei jedem der Folgenden: al-Bukhari, al-Nasa'i, Malik und Ahmad im vorangegangenen Hadith. (27) Der Verfasser hat in diesem Kontext die Wortlaute zweier Hadithe zusammengefasst: der erste ohne den Vergleich der Pilgerfahrt mit einer Schuld, der zweite mit dieser Bedeutung, jedoch ist der Fragende hier ein Mann. Der erste wurde überliefert von al-Bukhari in: Kapitel: Die Pflicht der Pilgerfahrt und ihr Vorzug, aus dem Buch der Pilgerfahrt; und in: Kapitel: Die Pilgerfahrt für denjenigen, der nicht imstande ist, auf dem Reittier zu sitzen; und Kapitel: Die Pilgerfahrt einer Frau für einen Mann, aus dem Buch des Gehinderten und der Sühne für die Jagd; und in: Kapitel: Die Abschiedspilgerfahrt, aus dem Buch der Feldzüge (Maghazi); und in: Kapitel: Das Wort Gottes des Erhabenen: {O ihr, die ihr glaubt, tretet nicht in Häuser ein außer in eure eigenen, bis ihr euch bemerkbar gemacht habt...} usw., aus dem Buch der Bitte um Erlaubnis (Ist'dhan). Sahih al-Bukhari 2/163, 3/23, 5/322, 8/63. Und von Muslim in: Kapitel: Die Pilgerfahrt für denjenigen, der wegen Krankheit, Altersschwäche o.ä. oder wegen Todes unfähig ist, aus dem Buch der Pilgerfahrt. Sahih Muslim 2/973, 974. Und von Abu Dawud in: Kapitel: Der Mann, der die Pilgerfahrt für jemand anderen vollzieht, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/420. Und von al-Tirmidhi in: Kapitel: Was über die Pilgerfahrt für den alten Greis und den Verstorbenen überliefert wurde, aus den Kapiteln der Pilgerfahrt. Aridat al-Ahwadhi 4/157. Und von Ibn Madscha in: Kapitel: Die Pilgerfahrt für den Lebenden, wenn er unfähig ist, aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Madscha 2/971. Und von al-Nasa'i in: Kapitel: Die Pilgerfahrt der Frau für einen Mann, aus dem Buch der Pilgerfahrt; und in: Kapitel: Das Urteil durch Vergleich und Gleichnis, aus dem Buch der Adab al-Qudah. al-Mudschtaba 5/90, 8/200, 201. Und von Imam Malik in: Kapitel: Die Pilgerfahrt für denjenigen, für den die Pilgerfahrt vollzogen wird, aus dem Buch der Pilgerfahrt. al-Muwatta 1/359.