Rahman. Da sagte ich zu ihr: "Hat der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – nicht den Gräberbesuch untersagt?" Sie sagte: "Ja, er hatte untersagt, dann hat er den Besuch befohlen" (9), [und weil die Frauen in die Erlaubnis, diese zu besuchen, eingeschlossen sind] (10). Al-Tirmidhi überlieferte, dass 'A'isha das Grab ihres Bruders besuchte, und es wurde von ihr überliefert, dass sie sagte: "Hätte ich ihn (beim Sterben) miterlebt, hätte ich ihn nicht besucht" (11).
Abschnitt: Es ist verpönt (makruh), den Tod eines Menschen laut bekannt zu machen (al-na'i), was bedeutet, dass man einen Rufer aussendet, der unter den Menschen ausruft: "Jener ist gestorben", damit sie an seiner Leichenprozession teilnehmen; dies aufgrund der Überlieferung von Hudhayfa, der sagte: Ich hörte den Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – den Na'i (lautstarke Todesanzeige) untersagen. Al-Tirmidhi sagte (12): Dies ist ein Hadith Hassan. Eine Gruppe von Gelehrten hielt es für wünschenswert, dass die Menschen nicht über ihre Verstorbenen informiert werden; zu ihnen gehörten 'Abd Allah ibn Mas'ud und seine Gefährten 'Alqama, al-Rabi' ibn Khaytham und 'Amr ibn Shurahbil. 'Alqama sagte: "Informiert niemanden über mich." Und 'Amr ibn Shurahbil sagte: "Wenn ich sterbe, so lasst niemanden den Tod durch einen Rufer bekannt geben." Viele der Gelehrten sagten: Es besteht kein Einwand, wenn die Brüder, Bekannten und ehrenwerten Personen des Verstorbenen informiert werden, ohne dass dies durch einen Rufer geschieht. Ibrahim al-Nakha'i sagte: Es ist kein Problem, wenn ein Mann stirbt, seine Freunde und Gefährten zu benachrichtigen, doch sie verabscheuten es, dass man in den Versammlungen umhergeht und ruft: "Ich verkünde den Tod von jenem", wie es im Zustand der Unwissenheit (Jahiliyya) getan wurde. Zu denen, die dies gestatteten, gehören Abu Hurayra, Ibn 'Umar (13) und Ibn Sirin. Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass ihm, als ihm der Tod von Rafi' ibn Khadij mitgeteilt wurde, gesagt wurde: "Wie wollt ihr mit ihm verfahren?" Sie sagten (15): "Wir halten ihn zurück, bis wir zu Quba' senden und zu...
(9) Hergeleitet von al-Bayhaqi, im: Kapitel über das, was bezüglich ihres Einschlusses in die Allgemeingültigkeit seiner Aussage "so besucht sie nun" überliefert wurde, aus dem Buch der Leichenzeremonien. Al-Sunan al-Kubra 4/78. Und al-Hakim, im: Kapitel über den Gräberbesuch des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – am Grab seiner Mutter, aus dem Buch der Leichenzeremonien. Al-Mustadrak 1/376. (10) Fehlt in M. (11) Dessen Herleitung wurde auf Seite 443 erwähnt. (12) In: Kapitel über das, was bezüglich der Verpöntheit des Na'i überliefert wurde, aus den Kapiteln der Leichenzeremonien. 'Aridat al-Ahwadhi 4/207. Ebenso hergeleitet von Ibn Maja, im: Kapitel über das, was bezüglich des Verbots der Todesverkündung überliefert wurde, aus dem Buch der Leichenzeremonien. Sunan Ibn Maja 1/474. Und Imam Ahmad, im: Musnad 5/385, 406. (13) In A und M: "Ibn 'Amr". (14) Fehlt in M. (15) In A und M: "Er sagte".