Wenn ein Mann dabei ist, steht er rechts von ihm, und die Frau steht hinter ihnen. Wenn zwei Männer dabei sind, stehen sie hinter ihm, und die Frau steht hinter ihnen (20). Wenn einer von ihnen ein Junge ist und es ein freiwilliges Gebet ist, stehen der Mann und der Junge hinter ihm, und die Frau steht hinter ihnen; dies aufgrund des Hadith von Anas (21). Wenn es ein Pflichtgebet ist, haben wir dies bereits erwähnt. Die Frau steht hinter ihnen. Wenn sie in diesen Fällen mit ihnen in einer Reihe steht, ist dies gültig, und weder ihr Gebet noch deren Gebet ist ungültig, gemäß dem, was wir zuvor erwähnt haben. Wenn ein einzelner Mann und eine Frau hinter dem Imam stehen, sagte Ibn Hamid: Es ist nicht gültig, denn sie ist nicht sein Imam, also bildet sie keine Reihe mit ihm. Ibn 'Aqil sagte: Es ist nach der stärksten der beiden Ansichten gültig, da eine Person, die ein Pflichtgebet verrichtet, mit ihm steht und ihr Gebet gültig ist, was dem ähnelt, als ob ein Mann mit ihm stünde (22). Es ist keine Bedingung, dass die Person jemand ist, dessen Imam-Tätigkeit gültig wäre, was durch den Beweis der Lesekundigen (Qari') mit den Analphabeten (Ummi) sowie den Frevler (Fasiq) oder denjenigen, der ein freiwilliges Gebet verrichtet, neben demjenigen, der ein Pflichtgebet verrichtet, belegt wird.
Abschnitt: Wenn der Ma'mum alleine ist und er links vom Imam den Takbir spricht, weist der Imam ihn an, sich auf seine rechte Seite zu begeben, und seine Intention (Tahrimah) wird dadurch nicht ungültig, so wie der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, es mit Ibn Abbas und Jabir tat (23). Wenn er alleine hinter dem Imam den Takbir spricht und dann nach vorne zu seiner rechten Seite tritt, oder ein anderer kommt und sich mit ihm aufstellt, oder er nach vorne in eine Reihe vor ihm tritt, oder sie zu zweit sind und einer von ihnen den Takbir spricht, während der andere zögert (24), und er dann noch vor dem Aufstehen des Imams aus der Verbeugung (Ruku') den Takbir spricht, oder wenn einer rechts von ihm den Takbir spricht und er einen anderen bemerkt und zurücktritt, um mit ihm zu stehen, bevor der zweite die Intention bildet, und er dann mit ihm die Intention bildet, oder wenn er links von ihm die Intention bildet und ein anderer kommt und sich vor dem Aufstehen des Imams aus der Verbeugung rechts von ihm aufstellt, so ist ihr Gebet gültig. Ahmad hat dies in der Überlieferung von al-Athram explizit dargelegt hinsichtlich der beiden Männer, die hinter dem Imam stehen, während außer ihnen niemand hinter ihm steht; wenn einer von ihnen vor...
(20) In A ausgelassen. (21) Dies wurde bereits auf Seite 39 dargelegt. (22) In M: „der Mann“. (23) Dies wurde bereits auf Seite 51 dargelegt. (24) Im Original: „oder er zögerte“.
رَجُلٌ وَقَفَ عن يَمينِه، ووَقَفَتِ المَرْأَةُ خَلْفَهما. وإن كان مَعَهما رَجُلَانِ وَقَفَا خَلْفَه، ووَقَفَتِ (٢٠) المَرْأَةُ خَلْفَهما. فإن كان أحَدُهما غُلَامًا في تَطوُّعٍ، وَقَفَ الرَّجُلُ والغُلَامُ وَرَاءَه، والمَرْأَةُ خَلْفَهُما؛ لِحَدِيثِ أَنَسٍ (٢١). وإن كانَتْ فَرِيضَةً، فقد ذَكَرْنا ذلك. وتَقِفُ المَرْأةُ خَلْفَهما. وإن وَقَفَتْ معهم في الصَّفِّ في هذه المَوَاضِع، صَحَّ ولم تَبْطُلْ صلاتُها ولا صلاتُهم على ما ذَكَرْنا فيما تَقَدَّمَ. وإن وَقَفَ الرَّجُلُ الواحِدُ والمَرْأَةُ خَلْفَ الإِمامِ. فقال ابنُ حامِدٍ: لا تَصِحُّ؛ لأنَّها لا تؤُمُّه، فلا تكونُ معه صَفًّا. وقال ابنُ عَقِيلٍ: تَصِحُّ على أصَحّ الوَجْهَيْنِ؛ لأنَّه وَقَفَ معه مُفْتَرِضٌ صَلَاتُهُ صَحِيحَةٌ، فأشْبَهَ ما لو وَقَف معه رجلٌ (٢٢)، وليْس من الشَّرْطِ أنْ يكونَ مِمَّنْ تَصِحُّ إمَامَتُه، بِدَلِيلِ القارِئ. مع الأُمِّىِّ، والفَاسِقِ والمُتَنَفِّلِ مع المُفْتَرِضِ.
فصل: إذا كان المأْمُومُ واحِدًا، فَكَبَّرَ عَن يَسَارِ الإِمامِ، أدارَهُ الإِمامُ عن يَمِينِه، ولم تَبْطُلْ تَحْرِيمَتُه، كما فَعَلَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بابْنِ عَبَّاسٍ وجابِرٍ (٢٣). وإن كَبَّرَ فَذًّا خَلْفَ الإِمامِ، ثم تَقَدَّمَ عن يَمينِه، أو جاءَ آخَرُ فوَقَفَ معه، أو تَقَدَّمَ إلى صَفٍّ بين يَدَيْه، أو كانا اثْنَيْنِ فكَبَّرَ أَحَدُهما وَتَوَسْوَسَ (٢٤) الآخَرُ، ثم كَبَّرَ قَبل رَفْعِ الإِمَامِ رَأْسَهُ من الرُّكُوعِ، أو كَبَّرَ وَاحِدٌ عن يَمينِه، فأحَسَّ بآخَرَ، فتَأَخَّرَ معه قبل أن يُحْرِمَ الثَّانِى، ثم أَحْرَمَ معه، أو أَحْرَمَ عن يَسَارِه، فَجاءَ آخَرُ، فوَقَفَ عن يَمينِه قبل رَفْعِ الإِمامِ رَأْسَهُ من الرُّكُوعِ، صَحَّتْ صَلَاتُهُم. وقد نَصَّ أحمدُ، في رِوَايَةِ الأثْرَمِ، في الرَّجُلَيْنِ يَقُومانِ خَلْفَ الإِمامِ، ليس خَلْفَه غيْرُهما، فإنْ كَبَّرَ أَحَدُهما قبلَ
(٢٠) سقط من: أ.(٢١) تقدم في صفحة ٣٩.(٢٢) في م: "الرجل".(٢٣) تقدم في صفحة ٥١.(٢٤) في الأصل: "أو توسوس".