Ich sagte zu Ahmad: Was meinst du, wenn jemand im Ramadan hinter einem Imam betet, der mit ihnen das Tarawih-Gebet verrichtet? Er antwortete: Das ist für das Pflichtgebet zulässig. In einer Überlieferung von Al-Marwudhi sagte er: Es gefällt uns nicht, wenn jemand das Tarawih-Gebet mit einer Gruppe betet und dies als Absicht für das Nachtgebet (Al-'Atama) nimmt. Dies ist ein abgeleiteter Fall zum Folgen eines Pflichtbetenden hinter einem freiwillig Betenden, und die Erörterung dazu ist bereits vergangen.
Abschnitt: Wenn eine der beiden Gebetsformen von der anderen in den Handlungen abweicht, wie etwa das Finsternisgebet oder das Freitagsgebet hinter jemandem, der etwas anderes betet, oder das Beten einer anderen Form hinter jemandem, der diese verrichtet, so ist dies einstimmig nicht gültig; denn dies führt dazu, dass man seinem Imam in den Handlungen zuwiderhandelt, was untersagt ist.
Abschnitt: Wer das Morgengebet (Fajr) verrichtet und dann zweifelt, ob die Morgendämmerung bereits angebrochen war oder nicht, oder bei einem Gebet zweifelt, ob er es in seiner Zeit oder davor verrichtet hat, der ist zur Wiederholung verpflichtet. Es steht ihm frei, in der Wiederholung denjenigen als Imam anzuführen, der noch nicht gebetet hat. Unsere Gelehrten sagten: Dies wird analog zu den zwei Überlieferungen über die Führung eines freiwillig Betenden durch einen Pflichtbetenden abgeleitet. Unser Argument ist, dass das Gebet als eine Verpflichtung im Gewissen (Dhimma) verbleibt und dessen Vollzug geboten ist, daher ist es gültig, dass er darin einen Pflichtbetenden anführt, genau wie wenn er zweifelt: Hat er gebetet oder nicht? Wenn der Ma'mum eine Rak'a verpasst hat und der Imam aus Versehen fünf Einheiten betet, so sagte Ibn 'Aqil: Die fünfte Einheit wird dem Ma'mum nicht angerechnet, weil es (21) ein Versehen und ein Fehler ist. Der Qadi sagte: Diese Rak'a ist für ihn ein freiwilliges Gebet, für den Ma'mum jedoch eine Pflicht. Daher werden diesbezüglich die zwei Überlieferungen abgeleitet. Ahmad wurde zu diesen Fragen befragt und hielt sich zurück. Das Vorzüglichere ist, [so Gott will] (22), dass sie (23) ihm angerechnet wird, denn wenn sie ihm nicht angerechnet würde, müsste er fünf Einheiten beten, obwohl er sich dessen bewusst ist. Zudem ist die fünfte Einheit für den Imam bei denjenigen, die das Aufbauen auf der Gewissheit fordern, verpflichtend, und ebenso, wenn die beiden Angelegenheiten für ihn gleichwertig sind. Wenn es dann ein freiwilliges Gebet ist, so ist die richtige Ansicht die Gültigkeit des Folgens hinter ihm. Zu seiner Aussage, dass es ein Fehler sei: Wir sagen, der Fehler schließt nicht aus, dass es ein freiwilliges Gebet ist, für das man belohnt wird. Deshalb sagte
(21) In M: "dass es". (22) Fehlt in A und M. (23) In A und M: "dass".
قلتُ لأحمدَ: فما تَرَى إن صَلَّى في رمضانَ خَلْفَ إمامٍ يُصَلِّى بهم التَّرَاوِيحَ؟ قال: يجوزُ ذلك من المَكْتُوبَةِ. وقال في رِوَايَةِ المَرُّوذِيِّ: لا يُعْجِبُنا أن يُصَلِّىَ مع قَوْمٍ التَّرَاوِيحَ، ويَأْتَمَّ بها لِلْعَتَمَةِ. وهذه فَرْعٌ على ائْتِمَامِ المُفْتَرِضِ بالمُتَنَفِّلِ، وقد مَضَى الكلامُ فيها.
فصل: فإن كانتْ إحْدَى الصَّلَاتَيْنِ تُخالِفُ الأُخْرَى في الأفْعالِ، كصلاةِ الكُسُوفِ، أو الجُمُعةِ، خَلْفَ من يُصَلِّى غَيْرَهما، وصلاةِ غَيْرِهما وَرَاءَ من يُصَلِّيهما، لم تَصِحَّ، رِوَايَةً وَاحِدَةً؛ لأنَّه يُفْضِى إلى مُخَالَفَةِ إمامِه في الأفْعالِ، وهو مَنْهِىٌّ عنه.
فصل: ومن صَلَّى الفَجْرَ، ثم شَكَّ، هل طَلَعَ الفَجْرُ أوْ لا؟ أو شَكَّ في صلاةٍ صَلَّاها، هل فَعَلَها في وَقْتِها أو قَبْلَه؟ لَزِمَتْهُ إعادَتُها، وله أن يَؤُمَّ في الإِعادَةِ مَنْ لم يُصَلِّ. وقال أَصْحَابُنا: يُخَرَّجُ على الرِّوَايَتَيْنِ في إمامةِ المُتَنَفِّلِ مُفْتَرِضًا. ولَنا، أنَّ الأصْلَ بَقاءُ الصلاةِ في ذِمَّتِه، ووُجُوبُ فِعْلِها، فَيَصحُّ أن يَؤُمَّ فيها مُفْتَرِضًا، كما لو شَكَّ. هل صَلَّى أمْ لا؟ ولو فاتَتِ المأْمُومَ رَكْعَةٌ فَصَلَّى الإِمامُ خَمْسًا سَاهِيًا، فقال ابنُ عَقِيلٍ: لا يُعْتَدُّ لِلْمَأْمُومِ بالخامِسَةِ؛ لأنَّها (٢١) سَهْوٌ وغَلَطٌ. وقال القاضي: هذه الرَّكْعَةُ نَافِلَةٌ له، وفَرْضٌ لِلْمَأْمُومِ. فيُخَرَّج فيها الرِّوَايَتَانِ. وقد سُئِلَ أحمدُ عن هذه المَسَائِل، فتَوَقَّفَ فيها. والأَوْلَى، [إن شاء اللهُ] (٢٢)، أنَّه (٢٣) يُحْتَسَبُ له بها، لأنَّه لو لم يُحْتَسَبْ له بها لَلَزِمَهُ أن يُصَلِّىَ خَمْسًا مع عِلْمِه بذلك، ولأنَّ الخَامِسَةَ وَاجِبَةٌ على الإِمامِ عندَ مَن يُوجِبُ عليه البِناءَ على اليَقِينِ، وعند اسْتِوَاءِ الأَمْرَيْنِ عندَه، ثم إن كانت نَفْلًا، فالصَّحِيحُ صِحَّةُ الائْتِمامِ به. وقولُه: إنَّه غَلَطٌ. قُلْنا: لَا يُخْرِجُه الغَلَطُ عن أنْ يكونَ نَفْلًا مُثَابًا فيه، فلذلك قال
(٢١) في م: "بأنها".(٢٢) سقط من: ا، م.(٢٣) في أ، م: "أن".