seine Imam-Funktion, und Malik sagte: Er soll sie nicht anführen, selbst wenn er am besten von ihnen lesen kann, aufgrund der Aussage Gottes, des Erhabenen: „Die Beduinen sind stärker im Unglauben und in der Heuchelei und eher dazu geneigt, die Grenzen dessen nicht zu kennen, was Allah auf Seinen Gesandten herabgesandt hat“ (34). Unser Argument ist die Aussage des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): „Den Leuten soll derjenige vorstehen, der am besten von ihnen das Buch Gottes lesen kann.“ Und weil er ein verpflichteter Gläubiger ist, der zur Imam-Funktion berechtigt ist, ähnelt er dem Auswanderer (Muhajir). Der Auswanderer steht jedoch über ihm, weil er demjenigen vorgezogen wird, der in der Auswanderung zuvorgekommen ist, und wer keine Auswanderung vorzuweisen hat, dem wird der Vorzug gegeben. Abu al-Khattab sagte: Ein Stadtbewohner (Hadari) steht über einem Beduinen (Badawi), da über dessen Imam-Funktion Meinungsverschiedenheiten bestehen und weil bei ihnen das Überwiegende ihre Grobheit und ihr geringes Wissen um die Grenzen Gottes ist.
Abschnitt: Die Imam-Funktion eines unehelich Geborenen (Walad al-Zina) ist nicht verpönt, wenn sein Glaube untadelig ist. 'Ata sagte: Er darf als Imam fungieren, wenn er ein rechtschaffener Mann ist. Dies sagten auch Sulayman ibn Musa (35), Al-Hasan, Al-Nakha'i, Al-Zuhri, 'Amr ibn Dinar und Ishaq. Die Gelehrten der Ansicht (Ashab al-Ra'y) sagten: Das Gebet hinter ihm ist nicht ausreichend. Malik missbilligte es, dass er als ständiger Imam eingesetzt wird. Al-Shafi'i missbilligte seine Imam-Funktion, weil die Imam-Funktion ein Ort der Vorzüglichkeit ist und es daher verpönt ist, jemanden in dieser Position vorzuziehen, wie beim Festgebet. Unser Argument ist Seine Aussage (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): „Den Leuten soll derjenige vorstehen, der am besten von ihnen das Buch Gottes lesen kann.“ 'Aisha sagte: Er trägt keine Last der Sünden seiner Eltern. Gott, der Erhabene, sagt: „Und keine lasttragende Seele nimmt die Last einer anderen auf sich“ (36) und: „Der Angesehenste unter euch bei Gott ist der Gottesfürchtigste unter euch“ (37). Die Imam-Funktion eines Sklaven ist nicht verpönt, obwohl ein Freier Vorrang vor ihm hat, doch ist der Sklave in seinen rechtlichen Befugnissen eingeschränkt, er darf weder Eheschließungen schließen noch über Vermögen walten, und sein Zeugnis wird in einigen Dingen nicht angenommen – anders als bei diesem.
Abschnitt: Die Imam-Funktion eines Soldaten und eines Eunuchen ist nicht verpönt, wenn ihr Glaube untadelig ist; aufgrund dessen, was wir bereits bezüglich des Sklaven erwähnt haben, und weil er ein gerechter (Adl) Gläubiger ist, der zur Imam-Funktion berechtigt ist (38), und somit anderen gleicht.
(34) Sure Al-Tawba, 97. (35) Abu Ayyub Sulayman ibn Musa al-Ashdaq, einer der Rechtsgelehrten der Tabi'un in Syrien und Al-Jazira, gestorben im Jahr 119 n. H. Tabaqat al-Fuqaha' von Al-Shirazi, 75. (36) Sure Al-An'am, 164. (37) Sure Al-Hujurat, 13. (38) Im Original: "Al-Amana" (Die Treuhänderschaft).