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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 75Abschnitt

Übersetzung · DE

keine Notwendigkeit besteht, daher ist es nicht zulässig, wie beim Imam. Er unterscheidet sich von der Überführung in die Imam-Funktion, weil dort eine Notwendigkeit besteht. Nach dieser Ansicht unterbricht er sein Gebet und beginnt das Gebet mit ihnen von neuem. Ahmad sagte bezüglich eines Mannes, der die Moschee betrat und zwei oder drei Rak'as betete, mit der Absicht, das Mittagsgebet (Dhuhr) zu verrichten, woraufhin der Muezzin kam und das Gebet aufrief: Er beendet dieses Gebet mit dem Taslim, es wird für ihn als freiwilliges Gebet angerechnet und er tritt mit ihnen in das Gebet ein. Es wurde zu ihm gesagt: "Was, wenn er in das Gebet mit den Leuten eintritt und es darauf anrechnet?" Er sagte: "Es genügt ihm nicht, es sei denn, er beabsichtigt damit das Gebet mit dem Imam zu Beginn des Pflichtgebets."

Abschnitt: Wenn jemand als Ma'mum mit dem Gebet beginnt und dann die Absicht fasst, sich vom Imam zu trennen und es aufgrund eines Entschuldigungsgrundes (Udhr) alleine zu vollenden, so ist dies zulässig; gemäß dem, was Jabir überlieferte, der sagte: "Mu'adh pflegte mit dem Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) das Abendgebet (Isha') zu verrichten, dann kehrte er zu seinen Leuten zurück und führte sie als Imam an. Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zögerte das Abendgebet hinaus, er betete mit ihm, kehrte dann zu seinen Leuten zurück und rezitierte die Sure al-Baqara. Ein Mann blieb zurück und betete alleine. Zu ihm wurde gesagt: 'Bist du ein Heuchler geworden, oh Soundso?' Er sagte: 'Ich bin kein Heuchler geworden, sondern ich werde zum Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) gehen und ihn darüber informieren.' Er kam zum Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) und erwähnte dies bei ihm, woraufhin er sagte: 'Bist du ein Verwirrer, oh Mu'adh? Bist du ein Verwirrer, oh Mu'adh?', zweimal. 'Rezitiere Sure Soundso und Sure Soundso.' Er sagte: 'Und die Sure al-Buruj, al-Layl idha yaghsha, al-Sama' al-Tariq, und hat dich die Nachricht von al-Ghashiya erreicht?'" Dies ist ein übereinstimmend anerkannter Hadith (49). Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) befahl dem Mann nicht, das Gebet zu wiederholen, noch missbilligte er sein Handeln. Zu den Entschuldigungsgründen, wegen derer man austritt, gehören: Erschwerung durch die Länge des Gebets des Imams, Krankheit, die Angst vor aufkommender Schläfrigkeit, etwas, das sein Gebet ungültig macht, die Angst vor Verlust oder Beschädigung von Vermögen, das Verpassen seiner Reisegruppe, oder wer aus der Reihe tritt und niemanden findet, der neben ihm steht, und Ähnliches. Wenn er dies ohne Entschuldigungsgrund tut, gibt es zwei Überlieferungen: Die erste ist, dass sein Gebet ungültig wird; denn er hat das Folgen seines Imams ohne Grund unterlassen, vergleichbar damit, als ob er es ohne die Absicht der Trennung unterlassen hätte. Die zweite ist, dass es gültig ist; denn wenn der Einzelbetende die Absicht fasst, ein Ma'mum zu sein, wäre es nach einer Überlieferung gültig, daher ist die Absicht der Trennung erst recht zulässig; denn der Ma'mum wird manchmal auch ohne Absicht zum Einzelbetenden, wie der Masbuq, wenn sein Imam den Taslim vollzieht, während ein anderer unter keinen Umständen ohne Absicht zum Ma'mum wird.

Anmerkungen

(49) Die Quellenangabe dazu wurde bereits unter 2/276 aufgeführt.

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