Abschnitt: Wenn jemand als Ma'mum beginnt und dann selbst zum Imam wird, oder wenn er sich dem Anschluss an einen anderen Imam zuwendet, so ist dies nur in einem Fall zulässig: wenn den Imam eine rituelle Unreinheit (Hadath) ereilt und er einen Stellvertreter einsetzt, der das Gebet für sie vollendet. Wir haben dies bereits erwähnt. In anderen Fällen ist dies nicht gültig, es sei denn, zwei Personen erreichen einen Teil des Gebets mit dem Imam; als dieser dann den Taslim vollzog, schloss sich einer von ihnen in der verbleibenden Zeit des Gebets seinem Begleiter an; hierzu gibt es zwei Ansichten. Wenn jeder von beiden beabsichtigt, der Imam des anderen oder dessen Ma'mum zu sein, so ist ihr Gebet ungültig, wie wir bereits zuvor dargelegt haben. Wenn der Imam (50) beabsichtigt, sich einem anderen anzuschließen, so ist dies nicht gültig, außer in einem Fall: wenn der Imam jemanden als Stellvertreter einsetzt, um zu beten, dann aber während des Gebets zurückkehrt, vortritt, zum Imam wird und auf dem Gebet seines Stellvertreters aufbaut. Hierzu gibt es drei Überlieferungen, die wir bereits erwähnt haben.
262 - Frage: Er sagte: "Wer den Imam beim Ruku' (Beugen) erreicht und sich vor der Gebetsreihe verbeugt, dann geht, bis er in die Reihe eintritt, und er die Aussage des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) gegenüber Abu Bakra nicht kennt: 'Möge Allah dir Eifer mehren, aber wiederhole es nicht', so wurde zu ihm gesagt: Wiederhole es nicht. Sein Gebet ist ihm angerechnet worden. Wenn er es jedoch nach dem Verbot wiederholt, wird ihm sein Gebet nicht angerechnet. Ahmad, möge Allah ihm gnädig sein, hat dies in der Überlieferung von Abu Talib explizit festgelegt."
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass derjenige, der sich vor der Reihe verbeugt und dann in sie eintritt, drei Zustände durchlaufen kann:
Erstens: Er betet eine vollständige Rak'a (außerhalb der Reihe), dann ist sein Gebet nicht gültig; aufgrund der Aussage des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): "Es gibt kein Gebet für jemanden, der alleine hinter der Reihe steht" (1). Zweitens: Er bewegt sich verbeugt vorwärts, bis er in die Reihe eintritt, bevor der Imam sein Haupt aus dem Ruku' erhebt, oder es kommt eine andere Person und stellt sich neben ihn, bevor der Imam sein Haupt aus dem Ruku' erhebt; dann ist sein Gebet gültig, weil er mit dem Imam in der Reihe das erreicht hat, womit die Rak'a gültig wird. Zu jenen, die das Verbeugen eines Mannes vor der Reihe gestattet haben, zählen Zayd ibn Thabit, und es wurde von Ibn Mas'ud, Zayd ibn Wahb, Abu Bakr ibn Abd al-Rahman, Urwa, Sa'id ibn Jubayr und Ibn Jurayj praktiziert.
(50) Fällt weg in: al-Asl (dem Originalmanuskript).(1) Wurde bereits auf Seite 50 erwähnt.
فصل: وإن أَحْرَمَ مَأْمُومًا، ثم صَارَ إمَامًا، أو نَقَلَ نَفْسَه إلى الائْتِمَامِ بإمامٍ آخَرَ، جازَ في مَوْضِعٍ واحِدٍ، وهو إذا سَبَقَ الإِمامَ الحَدَثُ، فاسْتَخْلَفَ مَن يُتِمُّ بهم الصلاةَ، وقد ذَكَرْنا هذا. ولا يَصِحُّ في غيرِه، إلَّا أن يُدْرِكَ اثْنانِ بعضَ الصلاةِ مع الإِمامِ، فلمَّا سَلَّمَ ائْتَمَّ أحَدُهما بِصَاحِبِه في بَقِيَّة الصَّلَاةِ، ففيه وَجْهَانِ. وإن نَوَى كُلُّ واحِدٍ منهما أنَّه إمَامُ صَاحِبِه، أو مَأْمُومٌ له، فَسَدَتْ صَلَاتُهما؛ لما ذَكَرْناهُ من قَبْلُ. وإن نَوَى الإِمامُ (٥٠) الائْتِمامَ بغيرِه لم يَصِحَّ إلَّا في مَوْضِعٍ واحِدٍ، وهو إذا اسْتَخْلَفَ الإِمامُ مَن يُصَلِّى، ثم جاءَ في أثْناء الصلاةِ، فتَقَدَّمَ فصارَ إمامًا، وبَنَى على صَلَاةِ خَلِيفَتِه، وفى ذلك ثَلَاثُ رِوَايَاتٍ، قد ذَكَرْناها.
٢٦٢ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ أَدْرَكَ الإِمَامَ رَاكِعًا فرَكَعَ دُونَ الصَّفِّ، ثُمَّ مَشَى حَتَّى دَخَلَ في الصَّفِّ، وهُوَ لَا يَعْلَمُ بقَوْلِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِأبِى بَكْرَةَ: "زَادَكَ اللهُ حِرْصًا ولَا تَعُدْ" قيل له: لا تَعُدْ. وقد أَجْزَأَتْه صَلَاتُه، فإنْ عَادَ بَعْدَ النَّهْىِ لَمْ تُجْزِئْهُ صَلَاتُه، ونَصَّ أَحْمَدُ، رَحِمَهُ اللهُ، على هذا في رِوَايَةِ أبِى طَالِبٍ)
وجُمْلَةُ ذلك، أنَّ مَنْ رَكَعَ دُونَ الصَّفِّ، ثم دَخَلَ فيه، لا يَخْلُو من ثلاثةِ أحْوَالٍ:
إمَّا أن يُصَلِّىَ رَكْعَةً كامِلَةً، فلا تَصِحُّ صلاتُه؛ لِقَوْلِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لا صَلَاةَ لِفَرْدٍ خَلْفَ الصَّفِّ" (١). والثانى، أن يَدِبَّ رَاكِعًا حتَّى يَدْخُلَ في الصَّفِّ قَبْلَ رَفْعِ الإِمَامِ رَأْسَه من الرُّكُوعِ، أو أن يَأْتِىَ آخَرُ فيَقِفَ معه قبلَ أن يَرْفَعَ الإِمامُ رَأْسَه من الرُّكُوعِ فإنَّ صَلَاتَه تَصِحُّ؛ لأنَّه أدْرَكَ مع الإِمامِ في الصَّفِّ ما يُدْرِكُ به الرَّكْعَةَ. وممن رَخَّصَ في رُكُوعِ الرَّجُلِ دُونَ الصَّفِّ زَيْدُ بن ثابِتٍ، وفَعَلَهُ ابنُ مسعودٍ، وزَيْدُ بنُ وَهْبٍ، وأبو بكرِ بن عبدِ الرحمنِ، وعُرْوَةُ، وسَعِيدُ بنُ جُبَيْرٍ، وابنُ جُرَيْحٍ.
(٥٠) سقط من: الأصل.(١) تقدم في صفحة ٥٠.