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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 7

Übersetzung · DE

Ibn Aqil leitete jedoch eine Auffassung ab, nach der sie eine Bedingung sei, in Analogie zu den übrigen Pflichten des Gebets. Dies ist jedoch nicht korrekt, aufgrund der beiden Hadithe, mit denen sie argumentierten, sowie des Konsenses (Ijma'). Denn uns ist niemand bekannt, der die Notwendigkeit der Wiederholung des Gebets für jemanden fordert, der alleine gebetet hat, außer dass von einer Gruppe der Gefährten, darunter Ibn Mas'ud und Abu Musa, überliefert wurde, dass sie sagten: „Wer den Gebetsruf hört und ohne Entschuldigung fernbleibt, dessen Gebet ist ungültig.“

Abschnitt: Die Gemeinschaft wird mit zwei Personen oder mehr gebildet. Wir wissen hierüber von keinem Dissens. Abu Musa überlieferte, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Zwei und mehr sind eine Gemeinschaft.“ (Überliefert von Ibn Majah). Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte zu Malik ibn al-Huwayrith und seinem Begleiter: „Wenn die Gebetszeit eintritt, so soll einer von euch den Gebetsruf aussprechen und der Älteste von euch soll euch leiten.“ Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – leitete einmal Hudhayfa, einmal Ibn Mas'ud und einmal Ibn Abbas im Gebet.

Anmerkungen

(11) Fehlt in M. (12) In: Kapitel darüber, dass zwei eine Gemeinschaft bilden, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/312. Ebenso angeführt von Imam Ahmad, im Musnad 5/254, 269. (13) Seine Quellenangabe erfolgte bereits in 2/72. (14) Fehlt im Original. (15) Der Hadith über sein – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – Gebet mit Ibn Abbas wurde bereits in 2/560 nachgewiesen, und hinzuzufügen ist: Ibn Majah führte ihn an in: Kapitel darüber, was bezüglich der Anzahl der Rakat im Nachtgebet berichtet wurde, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 2/560. Was den Hadith über sein Gebet mit Hudhayfa betrifft, so überlieferte ihn Muslim in: Kapitel über die Empfehlung, die Rezitation im Nachtgebet zu verlängern, aus dem Buch über das Gebet des Reisenden. Sahih Muslim 1/536; Abu Dawud in: Kapitel darüber, was der Mann in seiner Verbeugung (Ruku') und Niederwerfung (Sujud) sagt, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/201; at-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was bezüglich des Preisens (Tasbih) in der Verbeugung und Niederwerfung berichtet wurde, aus den Kapiteln des Gebets. 'Aridat al-Ahwadhi 2/63; an-Nasa'i in: Kapitel darüber, dass der Rezitierende Zuflucht sucht, wenn er an einen Vers über die Strafe kommt, aus dem Buch der Eröffnung, sowie in: Kapitel über das Gedenken bei der Verbeugung, Kapitel über das Bittgebet zwischen den beiden Niederwerfungen, aus dem Buch über die Art des Gebets, und Kapitel über die Ausgewogenheit beim Stehen und bei der Verbeugung..., aus dem Buch über das Nachtgebet. al-Mujtaba 2/137, 149, 183, 3/184; Imam Ahmad, im Musnad 5/384, 397. Was den Hadith über sein Gebet mit Ibn Mas'ud betrifft, so überlieferte ihn al-Bukhari in: Kapitel über die Länge des Stehens im Nachtgebet, aus dem Buch der freiwilligen Gebete (Tahajjud). Sahih al-Bukhari 2/64; Muslim in: Kapitel über die Empfehlung, die Rezitation im Nachtgebet zu verlängern, aus dem Buch über das Gebet des Reisenden. Sahih Muslim 1/537; Ibn Majah in: Kapitel darüber, was bezüglich der Länge des Stehens in den Gebeten berichtet wurde, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/456.

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