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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 91264 - Problemstellung: Er sagte: (Wer vor jemandem vorbeigeht, der betet, der soll zurückgewiesen werden.)

Übersetzung · DE

al-Bukhari (62). Es wurde auch von al-Fadl ibn Abbas überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sie in ihrem Wüstengebiet aufsuchte und ohne eine Sutra betete (63). Dies, weil die Sutra keine Bedingung im Gebet ist, sondern lediglich empfohlen (mustahabb). Ahmad sagte über einen Mann, der in einem offenen Gelände betet, ohne dass vor ihm eine Sutra oder ein Strich ist: Sein Gebet ist zulässig. Er sagte: Es ist mir lieber (64), dass er es tut; falls er es jedoch nicht tut, so genügt es ihm.

264 – Frage; Er sagte: (Und wer vor einem Betenden vorbeigeht, der soll ihn abwehren).

Zusammenfassend gilt: Niemand darf vor einem Betenden vorbeigehen, wenn dieser keine Sutra vor sich hat. Wenn er jedoch eine Sutra vor sich hat, darf niemand zwischen ihm und dieser vorbeigehen; dies beruht auf dem, was Abu Jahm al-Ansari überlieferte: Er sagte, der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wenn derjenige, der vor einem Betenden vorbeigeht, wüsste, welche Sünde dies für ihn bedeutet, wäre es besser für ihn, vierzig [Jahre/Tage] zu verharren, als vor ihm vorbeizugehen." Übereinstimmend überliefert (1). Bei Muslim (2) heißt es: "Dass einer von euch hundert Jahre lang verharrt, ist besser für ihn, als vor seinem Bruder vorbeizugehen, während dieser betet."

Anmerkungen

(62) So erwähnte es der Verfasser, doch wir haben es bei al-Bukhari nicht gefunden. Möglicherweise ist "an-Najjad" gemeint. Imam Ahmad hat es in seinem Musnad 1/224 herausgegeben, ebenso al-Bayhaqi in: Kapitel: Wer ohne Sutra betet, aus dem Buch des Gebets. As-Sunan al-Kubra 2/273. (63) Herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel: Wer sagt, dass ein Hund das Gebet nicht unterbricht, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/165. Ebenso an-Nasa'i in: Kapitel: Erwähnung dessen, was das Gebet unterbricht usw., aus dem Buch der Qibla. Al-Mujtaba 2/51. Ebenso Imam Ahmad in: Al-Musnad 1/212. Der vollständige Hadith wird in Frage 265 folgen. (64) Fehlt in A und M. (1) Herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel: Die Sünde dessen, der vor einem Betenden vorbeigeht, aus dem Buch des Gebets. Sahih al-Bukhari 1/136. Und Muslim in: Kapitel: Das Verbot, vor einem Betenden vorbeizugehen, aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/363. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel: Was über das Vorbeigehen vor einem Betenden verboten wurde, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/161. Und at-Tirmidhi in: Kapitel: Was über die Abscheulichkeit des Vorbeigehens vor einem Betenden berichtet wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. Aridat al-Ahwadhi 2/131. Und an-Nasa'i in: Kapitel: Die Strenge bezüglich des Vorbeigehens vor einem Betenden und seiner Sutra, aus dem Buch der Qibla. Al-Mujtaba 2/52. Und Ibn Majah in: Kapitel: Das Vorbeigehen vor einem Betenden, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/304. Und ad-Darimi in: Kapitel: Die Abscheulichkeit des Vorbeigehens vor einem Betenden, aus dem Buch des Gebets. Sunan ad-Darimi 1/330. Und Imam Malik in: Kapitel: Die Strenge bei jemandem, der vor einem Betenden vorbeigeht, aus dem Buch der Reise. Al-Muwatta 1/154. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 4/169. (2) Dies befindet sich nicht bei Muslim unter dem Hadith von Abu Jahm, sondern wurde von Ibn Majah in: Kapitel: Das Vorbeigehen vor einem Betenden, =

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