Abschnitt: Wenn ein Mensch vor dem Betenden vorbeigeht und den Durchgang vollendet, ist es nicht empfohlen, ihn von dort zurückzuweisen, wo er herkam. Dies ist die Ansicht von al-Sha'bi, al-Thawri, Ishaq und Ibn al-Mundhir. Es wurde von Ibn Mas'ud überliefert, dass er ihn von dort zurückweist, woher er kam, und Salim handelte ebenso, weil der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) das Zurückweisen befahl, was auch denjenigen einschließt, der den Durchgang vollendet. Unsere Ansicht ist, dass dies ein zweiter Durchgang ist, daher sollte es ihm nicht zugerechnet werden wie der erste. Zudem wäre der Vorübergehende, wenn er von dort zurückkehren wollte, von wo er kam, zum Anhalten aufgefordert, und es wäre dem Vorübergehenden nicht erlaubt, umzukehren. Der Hadith umfasst denjenigen, der den Durchgang vollendet hat, nicht; im Bericht heißt es lediglich: "Wenn er (jemand) beabsichtigt, vor ihm vorbeizugehen, so soll er ihn abwehren." Nach vollendetem Durchgang beabsichtigt dieser nicht mehr, vorbeizugehen.
Abschnitt: Das Vorbeigehen vor einem Betenden mindert das Gebet, unterbricht es aber nicht. Ahmad sagte: "Es vermindert sein Gebet, aber es unterbricht es nicht." Es wurde von Ibn Mas'ud überliefert, dass der Durchgang eines Mannes die Hälfte des Gebets mindert. Wenn 'Abd Allah (Ibn Mas'ud) jemand vor sich vorbeigehen sah, hielt er ihn fest, bis er ihn zurückwies. Überliefert von al-Bukhari (14) mit seinem Isnad. al-Qadi sagte: "Die Minderung des Gebets ist auf denjenigen zu beziehen, der die Möglichkeit zum Zurückweisen hatte, es aber nicht tat. Wenn er es jedoch zurückwies und das Zurückweisen nicht möglich war, dann ist sein Gebet vollständig; denn es wurde von ihm nichts begangen, was das Gebet mindert, und die Sünde eines anderen hat keinen Einfluss darauf."
Abschnitt: Es besteht kein Einwand gegen geringfügige Handlungen im Gebet, wenn ein Bedürfnis dazu besteht. Ahmad sagte: "Es ist kein Problem, wenn ein Mann sein Kind während des Pflichtgebets trägt", aufgrund des Hadith von Abu Qatada und des Hadith von 'Aisha, dass sie die Tür öffnete, woraufhin der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) während des Gebets ging, bis er sie öffnete (16).
(11) In A und M eine Ergänzung: "huwa" (er). (12) In A und M eine Ergänzung: "ahad" (jemand). (13) In M: "yada'u" (er mindert). (14) Vielleicht ist das Richtige: "al-Najjad". Siehe auch das bereits Erwähnte in Fußnote 38 auf Seite 85. (15) Im Original: "falam" (so nicht). (16) Die Quellenangabe dazu wurde bereits in 2/401 aufgeführt.