…mit den Banū Hāshim zu vergleichen; denn die Banū Hāshim stehen dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) näher und sind ehrenvoller; sie sind die Familie des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm). Dass die Banū al-Muṭṭalib am „Fünftel des Fünftels“ teilhaben, ist kein Anspruch, der ihnen allein durch die Verwandtschaft zusteht; der Beweis dafür ist, dass die Banū ʿAbd Shams und die Banū Nawfal in der Verwandtschaft mit ihnen gleichstehen, ihnen jedoch nichts gegeben wurde. Sie nahmen daran nur aufgrund ihres Beistands (Nuṣra) teil, oder aufgrund beider Faktoren, und der Beistand begründet kein Verbot der Zakāt.
Abschnitt: Al-Khallāl überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Ibn Abī Mulayka, dass Khālid ibn Saʿīd ibn al-ʿĀṣ der ʿĀʾisha ein Säckchen mit Sadaqa schickte. Sie wies es zurück und sagte: „Wir, die Familie Muḥammads (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), für uns ist die Sadaqa nicht erlaubt.“ (10). Dies deutet auf ihr Verbot für die Ehefrauen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hin.
Abschnitt: Der offensichtliche Wortlaut von al-Khiraqī an dieser Stelle legt nahe, dass den Verwandten (Dhū al-Qurbā) die Sadaqa verwehrt bleibt, selbst wenn sie als Arbeitskräfte (ʿĀmilīn) tätig sind. In einem Kapitel über die Verteilung des Faiʾ und der Sadaqa erwähnte er jedoch etwas, das darauf hindeutet, dass es ihnen gestattet sei, für ihre Arbeit (ʿImāla) eine Entlohnung zu empfangen (11). Dies ist auch die Auffassung der Mehrheit unserer Gefährten; denn das, was sie nehmen, ist ein Lohn, und es war ihnen gestattet, diesen anzunehmen, wie es einem Träger oder einem Lagerhausbesitzer gestattet ist, wenn man sie für ihr Lagerhaus bezahlt. Wir hingegen stützen uns auf den Ḥadīth von Abū Rāfiʿ, den wir bereits erwähnten (12), und auf das, was Muslim (13) mit seiner Überlieferungskette berichtete: Rabīʿa ibn al-Ḥārith und al-ʿAbbās ibn ʿAbd al-Muṭṭalib kamen zusammen und sagten: „Bei Allah, wenn wir diese beiden jungen Männer zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) schickten, damit sie mit ihm sprächen und er sie mit der Verwaltung dieser Sadaqāt betraute, so würden sie das leisten, was die Leute leisten, und das erhalten, was die Leute erhalten.“ Während sie darüber sprachen, kam ʿAlī ibn Abī Ṭālib, blieb bei ihnen stehen und sie erwähnten es ihm gegenüber. ʿAlī sagte: „Tut das nicht! Bei Allah, er wird es nicht tun.“ Da wandte sich Rabīʿa ibn al-Ḥārith ihm zu und sagte: „Bei Allah, du tust dies nur aus Missgunst (Nafāsa) uns gegenüber.“ Da warf ʿAlī seinen Überwurf (Ridāʾ) ab, legte sich nieder und sagte: „Ich bin Abū Ḥasan (14), der Qarm (15). Bei Allah, ich verlasse meinen Platz nicht, bis eure beiden Söhne zu euch zurückkehren...“,
(10) Herausgebracht von Ibn Abī Shayba im Kapitel über denjenigen, der sagte, dass die Sadaqa für die Banū Hāshim nicht erlaubt sei, aus dem Buch der Zakāt. al-Muṣannaf 3/214. (11) In den Handschriften A und M: „ʿAmala“. (12) Die Dokumentation wurde bereits auf Seite 110 angeführt. (13) Die Dokumentation wurde bereits auf Seite 109 angeführt. (14) In den Handschriften A, B und M: „Abū al-Ḥasan“. (15) Fehlt in A und M. Im Original und in B: „al-Qawm“.