er sie ihm gab (25). Und nach Abū Masʿūd sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Wenn der Muslim für seine Familie ausgibt, während er damit die Belohnung bei Allah sucht (iḥtisāban), so ist das für ihn eine Sadaqa.“ Übereinstimmend überliefert (26). Und der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte zu Saʿd: „Deine Ausgabe für deine Familie ist eine Sadaqa, und das, was deine Frau isst, ist eine Sadaqa.“ Übereinstimmend überliefert (27).
Abschnitt: Was den Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) betrifft, so ist das Offensichtliche, dass ihm die Sadaqa insgesamt verboten war, sowohl das Pflicht- als auch das freiwillige Almosen; denn sein Meiden derselben gehörte zu den Beweisen und Zeichen seines Prophetentums, und er hätte dies nicht unterlassen dürfen. In der Überlieferung über die Konversion (Islām) (28) von Salmān al-Fārisī heißt es, dass derjenige, der ihn über den Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) informierte und ihn beschrieb, sagte: „Er isst Geschenke (Hadiya), aber er isst keine Sadaqa“ (29). Und Abū Huraira sagte: „Wenn dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) Speise gebracht wurde, fragte er danach. Wenn gesagt wurde: ‚Es ist Sadaqa‘, sagte er zu seinen Gefährten: ‚Esst‘, und er selbst aß nicht. Wenn aber gesagt wurde (30): ‚Es ist ein Geschenk‘, griff er mit seiner Hand zu und aß mit ihnen.“ Herausgegeben von
(25) Herausgebracht von al-Bukhārī im Kapitel: ‚Wer das Beste trägt, was er finden kann‘ aus dem Buch des Freitagsgebets, und im Kapitel: ‚Geschenk, von dem man ablehnt, es zu tragen‘ aus dem Buch der Schenkungen (Hiba). Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 2/524, 3/213. Und von Muslim im Kapitel: ‚Das Verbot für Männer, Gefäße aus Gold und Silber zu benutzen...‘ aus dem Buch der Kleidung und des Schmucks. Ṣaḥīḥ Muslim 3/1638. Und von Abū Dāwūd im Kapitel: ‚Kleidung für den Freitag‘ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/247. Und von al-Nasāʾī im Kapitel: ‚Erwähnung des Verbots des Tragens von Seide (Siyrāʾ)‘ aus dem Buch des Schmucks. Al-Mujtabā 8/173. Und von Imām Mālik im Kapitel: ‚Was zum Tragen von Kleidung überliefert wurde‘ aus dem Buch der Kleidung. Al-Muwaṭṭaʾ 2/917, 918. Und von Imām Aḥmad im Musnad 2/103. (26) Herausgebracht von al-Bukhārī im Kapitel: ‚Was überliefert wurde, dass die Taten gemäß der Absicht (Niyya) und dem Suchen der Belohnung (Ḥisāb) sind...‘ aus dem Buch des Glaubens, und im Kapitel: ‚Vorzug der Sadaqa für die Angehörigen‘ aus dem Buch der Ausgaben (Nafaqāt). Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/21, 22, 7/80. Und von Muslim im Kapitel: ‚Vorzug der Ausgaben und Sadaqa für die Verwandten...‘ aus dem Buch der Zakāt. Ṣaḥīḥ Muslim 2/695. Ebenso herausgebracht von al-Tirmidhī im Kapitel: ‚Was über die Ausgaben für die Angehörigen überliefert wurde‘ aus den Kapiteln der Rechtschaffenheit und Verwandtschaftspflege. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 8/143. Und von al-Nasāʾī im Kapitel: ‚Welche Sadaqa die beste ist‘ aus dem Buch der Zakāt. Al-Mujtabā 5/52. (27) Herausgebracht von al-Bukhārī im Kapitel: ‚Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) betrauerte Saʿd ibn Khawla‘ aus dem Buch der Bestattungen. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 2/103. Und von Muslim im Kapitel: ‚Das Vermächtnis über ein Drittel‘ aus dem Buch der Testamente. Ṣaḥīḥ Muslim 3/1253. Ebenso herausgebracht von Imām Aḥmad im Musnad 1/168. (28) Fehlt im Original. (29) Herausgebracht von Imām Aḥmad im Musnad 5/442. (30) In A und M findet sich der Zusatz: ‚ihm‘.