den fünften Teil (Chums) und das Auserwählte (Ṣafī), weshalb ihm beide Arten der Sadaqa, die verpflichtende und die freiwillige, verwehrt waren. Seine Familie steht in der Ehre unter ihm, und ihnen gebührt allein der fünfte Teil des fünften Teils, weshalb ihnen nur eine der beiden Arten, nämlich die verpflichtende, verwehrt ist. Es wurde von Aḥmad überliefert, dass die freiwillige Sadaqa für ihn nicht verboten gewesen sei. Al-Maimūnī sagte: Ich hörte Aḥmad sagen: „Die Sadaqa (37), die dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) und seiner Familie nicht erlaubt ist, ist die Sadaqa al-Fiṭr, die Zakāt auf Vermögen und die Sadaqa, die ein Mann für einen Bedürftigen ausgibt, indem er damit das Wohlgefallen Allahs des Erhabenen beabsichtigt. Was jedoch darüber hinausgeht, das nicht; wird nicht gesagt: ‚Jede gute Tat ist eine Sadaqa‘? Dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) wurden Geschenke gemacht und er nahm Darlehen auf; das ist nicht von der Art der Sadaqa aus Bedürftigkeit.“ Das Korrekte ist, dass dies nicht auf die Erlaubnis der Sadaqa für ihn hindeutet. Er wollte lediglich sagen, dass das, was nicht im eigentlichen Sinne eine Vermögens-Sadaqa ist, wie ein Darlehen, ein Geschenk und die Ausübung einer guten Tat (38), ihm nicht verboten ist. Jedoch liegt darin ein Beweis für die Gleichstellung zwischen ihm und seiner Familie hinsichtlich des Verbots der freiwilligen Sadaqa für sie, aufgrund seiner Aussage, dass die Sadaqa für einen Bedürftigen, bei der man das Wohlgefallen Allahs beabsichtigt, für beide verboten ist. Dies ist die freiwillige Sadaqa, somit ergaben sich zwei Überlieferungen hinsichtlich des Verbots der freiwilligen Sadaqa für seine Familie. Und Allah weiß es am besten.
430 – Frage: Er sagte: (Und auch nicht für einen Reichen, und dies ist derjenige, der fünfzig Dirham oder deren Wert an Gold besitzt.)
Das heißt, einem Reichen wird nichts aus dem Anteil der Armen und Bedürftigen gegeben, und darüber gibt es unter den Gelehrten keinen Dissens. Dies liegt daran, dass Allah, der Erhabene, sie für die Armen und Bedürftigen bestimmt hat, und der Reiche nicht zu ihnen zählt. Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte zu Muʿādh: „Lehre sie, dass sie eine Sadaqa zu entrichten haben, die von ihren Reichen genommen und an ihre Armen zurückgegeben wird“ (1). Und er sagte: „Keinen Anteil daran hat ein Reicher und kein starker, erwerbsfähiger Mensch“ (2). Und er sagte:
(37) Fehlt in: A, M. (38) Fehlt in: A, M. (1) Die Tahrīj dazu wurde bereits auf Seite 5 erwähnt. (2) Herausgebracht von Abū Dāwūd im Kapitel: ‚Wer von der Sadaqa gegeben wird und die Grenze des Reichtums‘, aus dem Buch der Zakāt. Sunan Abī Dāwūd=