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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 128

Übersetzung · DE

Ibn Jubair, al-Ḥasan, al-Naxaʿī und ʿAṭāʾ. Dies ist auch die Ansicht von al-Thaurī, Abū ʿUbaid und den Anhängern der Lehre (Aṣḥāb al-Raʾy). Von al-Naxaʿī wurde überliefert, dass er sagte: „Wenn das Vermögen groß ist und die Kategorien abdeckt, teile man es unter ihnen auf; wenn es gering ist, ist es zulässig, es einer einzigen Kategorie zuzuweisen.“ Mālik sagte: „Man prüft, bei wem von ihnen Bedarf besteht, und gibt denjenigen den Vorzug, die dringender bedürftig sind.“ ʿIkrima und al-Šāfiʿī sagten: „Es ist verpflichtend, die Zakāt jeder Kategorie aus seinem Vermögen auf die vorhandenen Angehörigen der sechs Kategorien zu verteilen, deren Anteile festgelegt sind, und zwar zu gleichen Teilen. Danach darf der Anteil einer jeden Kategorie nicht an weniger als drei Personen unter ihnen ausgezahlt werden, sofern man drei oder mehr von ihnen vorfindet. Wenn man jedoch nur einen einzigen vorfindet, zahlt man den Anteil dieser Kategorie an ihn aus.“ Al-Aṯram überlieferte Ähnliches von Aḥmad. Dies ist die Wahl von Abū Bakr, da Gott, der Erhabene, die Sadaqa für alle bestimmt und sie daran beteiligt hat; daher ist eine Beschränkung auf einige von ihnen nicht zulässig, wie beim Fünftel (al-Ḫums). Unser Argument ist das Wort des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – an Muʿāḏ: „Lass sie wissen, dass sie eine Sadaqa zu entrichten haben, die von ihren Reichen genommen und an ihre Armen zurückgegeben wird.“ Er teilte mit, dass er angewiesen wurde, die Gesamtheit davon an die Armen zurückzugeben, und diese sind nur eine Kategorie; er erwähnte keine anderen. Danach kam ihm später Vermögen zu, und er gab es einer zweiten Kategorie neben den Armen, nämlich denjenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen (al-muʾallafati qulūbuhum), wie al-Aqraʿ ibn Ḥābis, ʿUyaina ibn Ḥiṣn, ʿAlqama ibn ʿUlāṯa und Zaid al-Ḫail; er verteilte unter ihnen das Gold (al-ḏuhaiba), das ʿAlī von Jemen zu ihm geschickt hatte. Denn es wird nur...

Anmerkungen

(2) In (A), (B) und (M): „al-mauǧūd“. (3) In (M): „sihāmuhum“. (4) In (M): „wa-in“. (5) Die Überlieferungsnachweise wurden bereits auf Seite 5 dargelegt. (6) Diminutiv von Gold (al-ḏahab). (7) Überliefert von al-Buḫārī, in: Kapitel über das Wort Gottes, des Erhabenen: {Und zu den ʿĀd ihren Bruder Hūd...}, aus dem Buch der Propheten; sowie in: Kapitel über die Entsendung von ʿAlī ibn Abī Ṭālib..., aus dem Buch der Kriegszüge (Maġāzī); sowie in: Kapitel über das Wort Gottes, des Erhabenen: {Die Engel und der Geist steigen zu Ihm auf}, aus dem Buch der Einheit (Tauḥīd). Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 4/166, 167, 5/207, 9/155. Und von Muslim, in: Kapitel über die Erwähnung der Ḫawāriǧ und ihre Eigenschaften, aus dem Buch der Zakāt. Ṣaḥīḥ Muslim 2/741, 742. Und von Abū Dāwūd, in: Kapitel über den Kampf gegen die Ḫawāriǧ, aus dem Buch der Sunna. Sunan Abī Dāwūd 2/543, 544. Und von al-Nasāʾī, in: Kapitel über diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen, aus dem Buch der Zakāt; sowie in: Kapitel über denjenigen, der sein Schwert zieht und es dann gegen die Menschen richtet, aus dem Buch des Verbots (Taḥrīm). Al-Muǧtabā 5/65, 66, 7/108, 109. Und von Imām Aḥmad, im Musnad 3/68, 72, 73.

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