398 - Problem: Er sagte: "Wenn jemand fünf Kamele besitzt und sie den größten Teil des Jahres weiden lässt, dann ist darauf ein Schaf zu entrichten; bei zehn sind es zwei Schafe, bei fünfzehn drei Schafe und bei zwanzig vier Schafe."
Dies ist alles konsensual (mudjma' 'alayh) und durch die Sunna des Gesandten Allahs - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - belegt, gemäß dem, was wir überliefert haben, abgesehen von dem Zusatz: "...und sie den größten Teil des Jahres weiden lässt." [Denn die Rechtsschule unseres Imams sowie die Rechtsschule von Abu Hanifa besagt, dass, wenn sie den größten Teil des Jahres weiden,] (1) dann besteht Zakah-Pflicht. Al-Shafi'i sagte: Wenn sie nicht das ganze Jahr über weiden, ist keine Zakah darauf zu entrichten; denn das Weiden (al-sawm) ist eine Bedingung für die Zakah, daher muss es das ganze Jahr über erfüllt sein, wie der Besitz des Nisaab (Mindestmaß). Und weil das Füttern mit Heu [das Erfordernis aufhebt und das Weiden es begründet; wenn sich] (2) beides vereint, überwiegt die Aufhebung, so als ob jemand einen Nisaab besäße, von dem ein Teil weidet und ein Teil gefüttert wird (3). Unser Gegenargument stützt sich auf die Allgemeinheit der Texte, die auf die Zakah-Pflicht bei Viehbeständen hinweisen; die Bezeichnung des Weidens entfällt nicht durch geringfügiges Füttern, weshalb dies den Eintritt in den Hadith nicht verhindert. Und weil der Aufwand (die Kosten der Fütterung) den Rechtsanspruch nicht aufhebt, daher ähneln sie den Tieren, die das ganze Jahr weiden. Zudem ist es unmöglich, sich vor geringfügigem Füttern zu schützen, weshalb die Forderung, dies das ganze Jahr über zu berücksichtigen, die Zakah gänzlich aufheben würde – besonders für jemanden, der versucht, sich der Zakah zu entziehen, denn wenn er (5) die Zakah umgehen will, füttert er sie (6) einen Tag lang und hebt sie [die Pflicht] damit auf. Dies ist zudem eine Eigenschaft, die bei der Aufhebung der Belastung berücksichtigt wird, daher wurde der Großteil in Betracht gezogen, so wie bei der Bewässerung ohne Kosten bei Saat und Früchten. Ihr Argument, dass "das Weiden eine Bedingung" sei, ist anfechtbar. Wir sagen: Vielmehr ist das Füttern, wenn es die Hälfte des Jahres oder mehr erreicht, ein Hinderungsgrund, genauso wie die Bewässerung mit Kosten ein Hinderungsgrund für die Pflicht des 'Uschr (Zehntel) ist, was erst ab der Hälfte oder mehr als Hinderungsgrund gilt. So verhält es sich auch in unserer Problemstellung. [Falls wir] (7) also einräumen, dass es eine Bedingung ist, so kann es sein, dass
(1) Fehlt in A. (2) In A und M: "...aufhebt und das Weiden begründet, und wenn...". (3) In M: "'alufa" (gefüttertes Tier). (4) In M: "lil-mu'na". (5) In A und B: "mata" (wann). (6) Fehlt in M. (7) In M: "wa-in" (und wenn).
٣٩٨ - مسألة؛ قال: (فَإذَا مَلَكَ خمْسًا مِنَ الإِبِلِ، فأسَامَها أكْثَرَ السَّنَةِ، ففِيهَا شَاةٌ، وفِى العَشْرِ شَاتَانِ، وفى الخَمْسَ عَشَرَةَ ثَلَاثُ شِيَاهٍ، وفى العِشْرِينَ أرْبَعُ شِيَاهٍ)
وهذا كُلُّه مُجْمَعٌ عليه، وثَابِتٌ بِسُنَّةِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، بما رَوَيْنَاه وغيرِه، إلَّا قَوْلَه: "فأسَامَها أَكْثَرَ السَّنَةِ". [فإنَّ مذهبَ إمامِنا ومذهبَ أبى حنيفةَ أنَّها إذا كانتْ سَائِمَةً أكْثَرَ السَّنَةِ] (١) ففيها الزكاةُ. وقال الشَّافِعِىُّ: إن لم تَكُنْ سَائِمَةً فى جميعِ الحَوْلِ فلا زكاةَ فيها؛ لأن السَّوْمَ شَرْطٌ فى الزكاةِ، فاعْتُبِرَ فى جَمِيعِ الحَوْلِ، كالمِلْكِ كمَالِ النِّصَابِ، ولأنَّ العَلْفَ [مُسْقِطٌ والسَّوْمَ مُوجِبٌ، فإذا] (٢) اجْتَمَعَا غَلَبَ الإسْقَاطُ، كما لو مَلَكَ نِصَابًا بَعْضُهُ سَائِمَةٌ وبَعْضُهُ مَعْلوفٌ (٣). ولَنا، عُمُومُ النُّصُوصِ الدَّالَّةِ على وُجُوبِ الزَّكَاةِ فى نُصُبِ الماشِيَةِ، واسْمُ السَّوْمِ لا يَزُولُ بالعَلْفِ اليَسِيرِ، فلا يَمْنَعُ دُخُولَها فى الخَبَرِ، ولأنَّه لا يَمْنَعُ حَقَّهُ المُؤْنَةُ (٤)، فأشْبَهَتِ السَّائِمَةَ فى جميعِ الحَوْلِ، ولأنَّ العَلْفَ اليَسِيرَ لا يُمْكِنُ التَّحَرُّزُ منه فاعْتِبَارُهُ فى جميعِ الحَوْلِ يُسْقِطُ الزَّكَاةَ بالكُلِّيَّةِ، سِيَّمَا عندَ مَنْ يَسُوغُ له الفِرَارُ من الزكاةِ، فإنَّه إذا (٥) أرَادَ إسْقَاطَ الزكاةِ عَلَفَها (٦) يَوْمًا فأسْقَطَها، ولأنَّ هذا وَصْفٌ مُعْتَبَرٌ فى رَفْعِ الكُلْفَةِ فاعْتُبِرَ فيه الأكْثَرُ، كالسَّقْىِ بما لا كُلْفَةَ فى الزَّرْعِ والثِّمَارِ. وقَوْلُهم "السَّوْمُ شَرْطٌ" يَحْتَمِلُ أن يَمْنَعَ. ونَقُولُ: بل العَلْفُ إذا وُجِدَ فى نِصْفِ الحَوْلِ فما زَادَ مَانِعٌ، كما أنَّ السَّقْىَ بِكُلْفَةٍ مانِعٌ من وُجُوبِ العُشْرِ، ولا يكونُ مَانِعًا حتى يُوجَدَ فى النِّصْفِ فصَاعِدًا، كذا فى مَسْألَتِنا، [ثم إن] (٧) سَلَّمْنَا كَوْنَهُ شَرْطًا فيجوزُ أن يكونَ
(١) سقط من: أ.(٢) فى ا، م: "يسقط والسوم يوجب، وإذا".(٣) فى م: "علوفة".(٤) فى م: "للمؤنة".(٥) فى ا، ب: "متى".(٦) سقط من: م.(٧) فى م: "وإن".