…ihres Bedarfs vorhanden ist. Er sagte zudem: „Die Ṣadaqa eines Volkes soll nicht aus ihrer Stadt in eine andere Stadt gebracht werden, es sei denn, es ist dort ein Überschuss über ihren Bedarf hinaus vorhanden.“ Denn das, was an Ṣadaqa zum Propheten – Friede und Segen seien auf ihm –, zu Abū Bakr und zu ʿUmar kam, stammte lediglich aus einem Überschuss von ihnen; man gab ihnen, was für sie ausreichte, und der Überschuss wurde von ihnen abgeführt. Abū ʿUbaid überlieferte in seinem Buch „al-Amwāl“ mit seiner Überlieferungskette von ʿAmr ibn Šuʿaib, dass Muʿāḏ ibn Ǧabal im Gebiet al-Ǧanad verblieb, als der Gesandte Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – ihn entsandte, bis der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – starb. Dann kam er zu ʿUmar, der ihn wieder auf seinen Posten zurückschickte. Muʿāḏ schickte ihm daraufhin ein Drittel der Ṣadaqa der Leute. ʿUmar missbilligte dies und sagte: „Ich habe dich nicht als Steuereintreiber oder als jemanden, der Ǧizya einnimmt, entsandt, sondern ich habe dich entsandt, damit du sie von den Reichen der Leute nimmst und an ihre Armen zurückgibst.“ Muʿāḏ sagte: „Ich habe dir nichts geschickt, solange ich jemanden fand, der sie von mir annimmt.“ Als das zweite Jahr anbrach, schickte er ihm die Hälfte der Ṣadaqa; sie tauschten diesbezüglich die gleichen Ansichten aus. Als das dritte Jahr anbrach, schickte er sie ihm vollständig; ʿUmar antwortete ihm wie zuvor, worauf Muʿāḏ sagte: „Ich habe niemanden gefunden, der etwas von mir annimmt.“ Dasselbe gilt, wenn man sich in der Wüste befindet und niemanden findet, dem man sie auszahlen kann; man verteilt sie unter den Armen der nächstgelegenen Städte.
Abschnitt: Aḥmad sagte in einer Überlieferung von Muḥammad ibn al-Ḥakam: „Wenn ein Mann in einer Stadt ist und sein Vermögen in einer anderen Stadt, dann ist es mir lieber, dass sie dort geleistet wird, wo sich das Vermögen befindet. Wenn sich ein Teil davon an seinem Aufenthaltsort befindet und ein anderer Teil in einer Stadt, so entrichtet er die Zakāt für jeden Teil des Vermögens dort, wo es jeweils ist. Wenn er von seiner Heimatstadt und seinen Angehörigen abwesend ist und das Vermögen bei sich hat, so ist es einfacher, einen Teil davon in dieser Stadt und einen Teil in der anderen Stadt zu geben. Wenn sich das Vermögen jedoch in der Stadt befindet, in der er ist, sodass er dort ein volles Jahr verweilt, so schickt er seine Zakāt nicht in eine andere Stadt.“
(10) Im Original und in (B): „lākin“. (11) In (A) und (M): „ʿanhum“. (12) Bereits auf Seite 132 dargelegt. (13) Al-Ǧanad: Eine große Stadt im Jemen, zu der mehrere Distrikte (Maḫālīf) gehören; zwischen al-Ǧanad und Ṣanʿāʾ liegen 58 Farsakh. Muʿǧam al-Buldān 2/127. (14) In (A) und (B): „fataruddahā“.