…in eine andere Stadt. Handelt es sich um Handelsware, mit der er reist, so sagte der Qāḍī: Er verteilt seine Zakāt dort, wo das Jahr für ihn vollendet ist, an welchem Ort er sich auch befinden mag. Aus dem Verständnis der Worte Aḥmads hinsichtlich der Berücksichtigung eines vollen Jahres ergibt sich, dass es ihm leichtfällt, sie in dieser Stadt oder in anderen Städten, in denen er während dieses Jahres weilte, zu verteilen. Über den Mann, der von seiner Familie abwesend ist und für den Zakāt verpflichtend wird, sagte er: Er entrichtet die Zakāt an dem Ort, an dem er sich längere Zeit aufgehalten hat. Was die Zakāt al-Fiṭr betrifft, so verteilt er sie in der Stadt, in der sie für ihn verpflichtend wurde, egal ob sein Vermögen dort ist oder nicht; denn dies ist der Grund für die Verpflichtung der Zakāt, daher wurde sie in der Stadt verteilt, in der der Grund für sie vorliegt.
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, die Ṣadaqa in ihrer Stadt zu verteilen, dann in den nächstgelegenen Dörfern und Städten. Aḥmad sagte in einer Überlieferung von Ṣāliḥ: Es ist kein Problem, seine Zakāt in den Dörfern seiner Umgebung zu geben, solange die Entfernung nicht das Gebetskürzen (Qaṣr) rechtfertigt, und man beginnt mit den nächstgelegenen. Wenn er sie an einen entfernteren Ort bringt, um Verwandten oder Bedürftigeren zu helfen, ist das kein Problem, solange er die Distanz für das Gebetskürzen nicht überschreitet.
Abschnitt: Wenn der Zakāt-Eintreiber (Sāʿī) die Ṣadaqa entgegennimmt und diese aus Gründen der Zweckmäßigkeit für diejenigen, die ihn damit beauftragt haben, oder wegen Krankheit des Tieres oder Ähnlichem verkaufen muss, so darf er dies tun. Dies beruht auf dem, was Qais ibn Abī Ḥāzim überlieferte: Der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – sah unter den Ṣadaqa-Kamelen eine Kamelstute mit großem Höcker (Kaumāʾ) und fragte danach. Der Sammler sagte: „Ich habe sie gegen andere Kamele eingetauscht.“ Er schwieg dazu. Abū ʿUbaid überlieferte dies in „al-Amwāl“ und sagte: „Der Rücktausch bedeutet, dass er sie verkauft und mit dem Erlös ein gleichwertiges oder anderes Tier kauft.“ Wenn jedoch keine Notwendigkeit für den Verkauf besteht, sagte der Qāḍī: Es ist nicht erlaubt, der Verkauf ist ungültig, und er haftet dafür. Es ist jedoch möglich, dass es erlaubt ist, aufgrund des Ḥadīṯ von Qais, da der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – schwieg, als ihm der Sammler vom Rücktausch berichtete, ohne nach Einzelheiten zu fragen.
(15) Im Original und in (B): „wa-naḥwihā“. (16) Nāqa Kaumāʾ: Ein Kamel mit einem sehr großen Höcker. (17) Er tat dies tatsächlich in „Ġarīb al-Ḥadīṯ“ 1/222. Al-Baihaqī führte es ebenfalls an im Kapitel über denjenigen, der die Annahme von Werten anstelle von Sachgütern bei der Zakāt erlaubt, im Buch der Zakāt. Al-Sunan al-Kubrā 4/114.
آخَرَ. فإن كان المالُ تِجَارَةً يُسَافِرُ به، فقال القاضي: يُفَرِّقُ زكاتَهُ حيث حَالَ حَوْلُه، في أيِّ مَوْضِعٍ كان. ومَفْهُومُ كلامِ أحمدَ في اعْتِبَارِهِ الحَوْلَ التّامَّ، أنَّه يَسْهُلُ في أنْ يُفَرِّقَها في ذلك البَلَدِ، وغيرِه من البُلْدَانِ التي أقَامَ بها في ذلك الحَوْلِ. وقال في الرَّجُلِ يَغِيبُ عن أَهْلِه، فَتَجِبُ عليه الزكاةُ: يُزَكِّيهِ في المَوْضِعِ الذي كَثُرَ مُقَامُه فيه. فأمَّا زَكَاةُ الفِطْرِ فإنه يُفَرِّقُها في البَلَدِ الذي وَجَبَتْ عليه فيه، سَوَاءٌ كان مَالُه فيه أو لم يَكنْ؛ لأنَّه سَبَبُ وُجُوبِ الزكاةِ، فَفُرِّقَتْ في البَلَدِ الذي سَبَبُها فيه.
فصل: والمُسْتَحَبُّ تَفْرِقَةُ الصَّدَقَةِ في بَلَدِها، ثم الأقْرَبِ فالأقْرَبِ من القُرَى والبُلْدَانِ. قال أحْمدُ في رِوايَةِ صالِحٍ: لا بَأْسَ أن يُعْطِيَ زكاتَه في القُرَى التي حَوْلَه ما لم تُقْصَرِ الصلاةُ في أثْنَائِها، ويَبْدَأُ بالأقْرَبِ فالأقْرَبِ. وإن نَقَلَها إلى البَعِيدِ لِتَحَرِّي قَرَابَةٍ، أو مَن كان أشَدَّ حَاجَةً، فلا بَأْسَ، ما لم يُجَاوِزْ مَسافَةَ القَصْرِ.
فصل: وإذا أخَذَ السَّاعِي الصَّدَقَةَ، واحْتَاجَ إلى بَيْعِها لِمَصْلَحَةِ مَن كَلَّفَهُ في نَقْلِها أو مَرَضِهَا أو نَحْوِهما (١٥)، فَلَهُ ذلك؛ لما رَوَى قَيْسُ بنُ أبي حازِمٍ، أنَّ النَّبِيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- رَأى في إبِلِ الصَّدَقَةِ نَاقَةً كَوْمَاءَ (١٦)، فسَأَلَ عنها؟ فقال المُصَدِّقُ: إنِّي ارْتَجَعْتُها بِإِبلٍ. فسَكَتَ. رَوَاهُ أبو عُبَيْدٍ، في "الأمْوَالِ" (١٧)، وقال: الرَّجْعَةُ أنْ يَبِيعَها، ويَشْتَرِىَ بِثَمَنِها مِثْلَها أو غيْرَها. فإن لم يَكُنْ حَاجَةٌ إلى بَيْعِها، فقال القاضي: لا يجوزُ، والبَيْعُ بَاطِلٌ، وعليه الضَّمَانُ. ويَحتَمِلُ الجَوَازَ؛ لِحَدِيثِ قَيْسٍ، فإنَّ النبيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- سَكَتَ حين أخْبَرَهُ المُصَدِّقُ بارْتِجَاعِها، ولم يَسْتَفْصِلْ.
(١٥) في الأصل، ب: "ونحوها".(١٦) ناقة كوماء: ضخمة السنام.(١٧) بل فعل ذلك في غريب الحديث ١/ ٢٢٢.وأخرجه البيهقي، في: باب من أجاز أخذ القيم في الزكوات، من كتاب الزكاة. السنن الكبرى ٤/ ١١٤.