Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 435 - Rechtsfrage; Er sagte: (Wer Vieh vor Ablauf des Hawl (Mondjahr) gegen gleichartiges Vieh verkauft, muss die Zakat entrichten, sobald ein Jahr seit dem Zeitpunkt seines ersten Erwerbs vergangen ist) · ShamelaTranslate