die Zakāt nicht. Sie wird am Ende des Jahres erhoben, wenn der Austausch oder die Vernichtung kurz vor der Pflichtigkeit stattfand. Hätte er dies jedoch zu Beginn des Jahres getan, so wäre die Zakāt nicht fällig geworden, da dies kein mutmaßlicher Fall von Entziehung (Firār) ist. Dasselbe, was wir erwähnten, äußerten Mālik, al-Awzāʿī, Ibn al-Māǧišūn, Isḥāq und Abū ʿUbayd. Abū Ḥanīfa und as-Šāfiʿī sagten: Die Zakāt entfällt, da der Bestand vor Ablauf des Jahres unter den Niṣāb sank und somit keine Zakāt fällig wurde, so als ob er ihn aus Bedürftigkeit vernichtet hätte. Wir halten dagegen mit dem Wort Allahs, des Erhabenen: „Wir haben sie geprüft, so wie Wir die Gefährten des Gartens geprüft haben, als sie schwuren, sie würden ihn (die Früchte) gewiss am Morgen ernten, und dabei keinen Vorbehalt machten. Da umkreiste ihn eine Heimsuchung von deinem Herrn, während sie schliefen. So wurde er wie abgeerntet.“ (Sure al-Qalam 17-20). Allah, der Erhabene, bestrafte sie dafür, dass sie sich der Sadaqa (Zakāt) entziehen wollten. Zudem wollte er den Anteil dessen, dessen Anspruch darauf bereits begründet war, schmälern, was ihm nicht gestattet ist, genau wie wenn er seine Frau in der Krankheit seines Todes verstößt. Weil er eine verderbliche Absicht verfolgte, erforderte die Weisheit, ihn mit dem Gegenteil seiner Absicht zu bestrafen, wie jemanden, der seinen Erblasser tötet, um den Erbanspruch zu beschleunigen – das Recht hat ihn mit dem Ausschluss vom Erbe bestraft. Wenn er es jedoch aus Bedürftigkeit vernichtet, verfolgt er keine verderbliche Absicht.
Abschnitt: Wenn das Jahr abgelaufen ist, entrichtet er die Zakāt aus der Gattung des verkauften Vermögens, nicht aus dem vorhandenen, denn dies ist der Grund, weshalb die Zakāt fällig wurde; ohne diesen wäre für jenes keine Zakāt fällig geworden.
Abschnitt: Wenn er mit dem Verkauf oder der Verringerung nicht die Entziehung beabsichtigte, wird das Jahr unterbrochen, und er beginnt für das, womit er getauscht hat, ein neues Jahr, sofern es ein Ort für die Zakāt ist. Findet er am zweiten Gegenstand einen Mangel und gibt ihn zurück, oder verkauft er ihn unter der Bedingung eines Wahlrechts (Ḫiyār) und erhält ihn dann zurück, so beginnt er ebenfalls ein neues Jahr; denn sein Eigentum ist durch den Verkauf erloschen, egal ob die Zeit kurz oder lang war. Al-Ḫiraqī hat dies an einer anderen Stelle erwähnt und gesagt: „Und das Vieh, wenn es verkauft wurde...“
(2) In (A) und (M): „atlafa“ (vernichtete). (3) Sure al-Qalam 17-20. (4) In (A) und (M): „mawriṯahu“ (seinen Erblasser). (5) In (M): „wa-lawlāhu“. (6) In den Abschriften: „ḏakarahu“.
الزكاةُ، لم تَسْقُطْ، وتُؤْخَذُ الزكاةُ منه في آخِرِ الحَوْلِ، إذا كان إبْدَالُه وإتْلَافُه عندَ قُرْبِ الوُجُوبِ. ولو فَعَلَ ذلك في أوَّل الحَوْلِ، لم تَجِب الزكاةُ؛ لأنَّ ذلك ليس بِمَظِنَّةٍ لِلْفِرَارِ. وبما ذَكَرْنَاهُ قال مَالِكٌ، والأوْزَاعِيُّ، وابنُ المَاجِشُون، وإسحاقُ، وأبو عُبَيْدٍ. وقال أبو حنيفةَ، والشَّافِعِيُّ: تَسْقُطُ عنه الزكاةُ؛ لأنَّه نَقَصَ قبلَ تَمَامِ حَوْلِه، فلم تَجِبْ فيه الزكاةُ، كما لو أتْلَفَهُ (٢) لِحَاجَتِه. ولَنا، قولُ اللهِ تعالى: {إِنَّا بَلَوْنَاهُمْ كَمَا بَلَوْنَا أَصْحَابَ الْجَنَّةِ إِذْ أَقْسَمُوا لَيَصْرِمُنَّهَا مُصْبِحِينَ (١٧) وَلَا يَسْتَثْنُونَ (١٨) فَطَافَ عَلَيْهَا طَائِفٌ مِنْ رَبِّكَ وَهُمْ نَائِمُونَ (١٩) فَأَصْبَحَتْ كَالصَّرِيمِ} (٣). فعاقَبَهم اللهُ تعالى بذلك، لِفِرَارِهم من الصَّدَقَةِ، ولأنَّه قَصَدَ إسْقاطَ نَصِيبِ مَن انْعَقَدَ سَبَبُ اسْتِحْقَاقِه، فلم يَسْقُطْ، كما لو طَلَّقَ امْرَأتَه في مَرَضِ مَوْتِه، ولأنَّه لمَّا قَصَدَ قَصْدًا فاسِدًا، اقْتَضَتِ الحِكْمَةُ مُعَاقَبَتَهُ بِنَقِيضِ قَصْدِه، كمَنْ قَتَلَ مَوْرُوثَه (٤) لِاسْتِعْجَالِ مِيرَاثِهِ، عَاقَبَهُ الشَّرْعُ بالحِرْمانِ، وإذا أتْلَفَهُ لِحَاجَتِه، لم يَقْصِدْ قَصْدًا فَاسِدًا.
فصل: وإذا حالَ الحَوْلُ أخْرَجَ الزكاةَ من جِنْسِ المالِ المَبِيعِ، دُونَ المَوْجُودِ؛ لأنَّه الذي وَجَبَتِ الزكاةُ بِسَبَبِه، لَوْلَاهُ (٥) لم تَجِبْ في هذا زكاةٌ.
فصل: فإن لم يَقْصِدْ بالبَيْعِ ولا بالتَّنْقِيصِ الفِرَارَ، انْقَطَعَ الحَوْلُ، واسْتَأْنَفَ بما اسْتَبْدَلَ به حَوْلًا، إن كان مَحَلًّا لِلزكاةِ، فإن وَجَدَ بالثانِي عَيْبًا، فَرَدَّهُ أو بَاعَهُ بِشَرْطِ الخِيَارِ، ثم اسْتَرَدَّهُ، اسْتَأْنَفَ أيضًا حَوْلًا؛ لِزَوَالِ مِلْكِه بِالبَيْعِ، قَلَّ الزَّمَانُ أو كَثُرَ، وقد ذَكَرَ (٦) الخِرَقِيُّ هذا في مَوْضِعٍ آخَرَ، فقال: والمَاشِيَةُ إذا بِيعَتْ
(٢) في أ، م: "أتلف".(٣) سورة القلم ١٧ - ٢٠.(٤) في أ، م: "مورثه".(٥) في م: "ولولاه".(٦) في النسخ: "ذكره".