Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 438 - Rechtsfrage; Er sagte: (Die Zakat wird zur Schuld des Besitzers, sobald der Hawl abgelaufen ist, selbst wenn das Vermögen vernichtet wurde, unabhängig davon, ob Fahrlässigkeit vorlag oder nicht) · ShamelaTranslate