Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 440 – Rechtsfrage: Abu al-Qasim sagte: (Alles, was Allah, der Mächtige und Majestätische, aus der Erde hervorbringt, was trocknet und haltbar ist, was abgemessen werden kann und fünf Wasq oder mehr erreicht, unterliegt dem Zehnten, falls es durch Regen oder fließendes Wasser bewässert wird. Falls es durch Eimer, Schöpfräder oder etwas, das Aufwand/Kosten erfordert, bewässert wird, dann ist ein halber Zehntel fällig.) · ShamelaTranslate