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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 16399 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sie 25 erreichen, ist eine Bint Makhāḍ bis 35 zu entrichten. Ist keine Bint Makhāḍ verfügbar, so ein männliches Ibn Labūn-Kamel. Wenn sie 36 erreichen, ist eine Bint Labūn bis 45 zu entrichten. Wenn sie 46 erreichen, ist eine Hiqqa, die vom Hengst gedeckt werden kann, bis 60 zu entrichten. Wenn sie 61 erreichen, ist eine Jadhʿa bis 75 zu entrichten. Wenn sie 76 erreichen, sind zwei Bint Labūn bis 90 zu entrichten. Wenn sie 91 erreichen, sind zwei Hiqqa, die vom Hengst gedeckt werden können, bis 120 zu entrichten.)

Übersetzung · DE

399 - Problem: Er sagte: "Wenn sie (die Kamele) fünfundzwanzig erreichen, so ist für sie eine Bint Makhad (eine einjährige Kamelstute) zu entrichten, bis zu fünfunddreißig. Wenn er keine (1) Bint Makhad besitzt, so ein (2) Ibn Labun (ein zweijähriger Kamelhengst). Wenn sie sechsunddreißig erreichen, so ist für sie eine Bint Labun zu entrichten, bis zu fünfundvierzig. Wenn sie sechsundvierzig erreichen, so ist für sie eine Hiqqa (eine dreijährige Kamelstute), die den Hengst gedeckt hat, zu entrichten, bis zu sechzig. Wenn sie einundsechzig erreichen, so ist für sie eine Jadh'a (eine vierjährige Kamelstute) zu entrichten, bis zu fünfundsiebzig. Wenn sie sechsundsiebzig erreichen, so sind für sie zwei Bint Labun zu entrichten, bis zu neunzig. Wenn sie einundneunzig erreichen, so sind für sie zwei Hiqqa [die den Hengst gedeckt haben] (3) zu entrichten, bis zu einhundertzwanzig."

Dies alles ist unstrittig, und die von uns überlieferte (4) Nachricht umfasst dies. Die Bint al-Makhad ist diejenige, die ein Jahr alt ist und in ihr zweites Jahr eingetreten ist; sie wurde so genannt, weil ihre Mutter bereits ein weiteres (Fohlen) empfangen hatte, und die "Makhid" ist die Trächtige. Dass ihre Mutter trächtig ist, ist jedoch keine Bedingung für sie, sondern dies wurde nur erwähnt, um sie anhand ihres gewöhnlichen Zustands zu definieren, so wie er (5) die Rabiba (Stieftochter) durch ihre Vormundschaft definierte. Ebenso sind die Bint Labun und die Bint al-Makhad das niedrigste Alter, das bei der Zakat vorkommt, und sie sind nur bei fünfundzwanzig bis fünfunddreißig Tieren vorgeschrieben. Die Bint al-Labun ist diejenige, die zwei Jahre vollendet hat und in ihr drittes Jahr eingetreten ist; sie wurde so genannt, weil ihre Mutter ihr Junges zur Welt gebracht hat und sie (Milch-)Labun hat. Die Hiqqa ist diejenige, die drei Jahre alt ist und in ihr viertes Jahr eingetreten ist; dies, weil sie das Alter erreicht hat, in dem sie vom Hengst gedeckt werden kann (taruqatu al-fahl), weshalb er sagte: "die den Hengst gedeckt hat". Sie hat das Alter erreicht, in dem sie belastet und geritten werden kann. Die Jadh'a ist diejenige, die vier Jahre alt ist und in ihr fünftes Jahr eingetreten ist. Ihr Name leitet sich davon ab, dass sie "jadha'a" (den Zahn verliert), wenn ihr Zahn ausfällt. Sie ist das höchste Alter, das für die Zakat vorgeschrieben ist, und sie ist nur bei einundsechzig bis fünfundsiebzig Tieren vorgeschrieben. Und wenn der Besitzer des Vermögens zustimmt...

Anmerkungen

(1) Fehlt im Original. (2) In A und M: "wa-ibn" (und ein Sohn/Hengst). (3) Fehlt in A, B und M. (4) Dies ging auf Seite 10 aus dem Hadith von Abu Bakr hervor. (5) In M: "ka-ta'rif" (wie die Definition).

Arabisch (Quelle)

٣٩٩ - مسألة؛ قال: (فَإذَا صَارَتْ خمْسًا وعِشْرِينَ، فَفِيهَا بِنْتُ مَخاضٍ، إلى خَمْسٍ وثَلَاثِينَ، فإن لم يكنْ فيها (١) بِنْتُ مَخاضٍ فابْنُ (٢) لَبُونٍ ذَكَرٌ، فإذَا بَلَغَتْ سِتًّا وثَلَاثِينَ فَفِيهَا ابْنَةُ لَبُونٍ إلى خمْسٍ وَأَرْبَعِينَ، فإذا بَلَغَتْ سِتًّا وَأَرْبَعِينَ فَفِيهَا حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الفَحْلِ، إلى سِتِّينَ، فإذا بَلَغَتْ إحْدَى وسِتِّينَ فَفِيهَا جَذَعَةٌ إلى خَمْسٍ وسَبْعِينَ، فإذا بَلَغَتْ سِتًّا وسَبْعِينَ فَفِيها ابْنَتَا لَبُونٍ إلى تِسْعِينَ، فإذا بَلَغَتْ إحْدَى وتِسْعِينَ فَفِيهَا حِقَّتَانِ [طَرُوقَتَا الْفَحْلِ] (٣) إلى عِشْرِينَ ومائة).

وهذا كُلُّه مُجْمَعٌ عليه، والخَبَرُ الذى رَوَيْنَاهُ (٤) مُتَنَاوِلٌ له. وَابْنَةُ المَخَاضِ: التى لها سَنَةٌ وقد دَخَلَتْ فى الثَّانِيَةِ، سُمِّيَتْ بذلك لأنَّ أُمَّهَا قد حَمَلَتْ غَيْرَها، والمَاخِضُ الحَامِلُ، وليس كَوْنُ أُمِّهَا مَاخِضًا شَرْطًا فيها، وإنَّما ذُكِرَ تَعْرِيفًا لها بغَالِبِ حَالِها، كَتَعْرِيفِه (٥) الرَّبِيبَةَ بالحِجْرِ، وكذلك بِنْتُ لَبُونٍ وبِنْتُ المَخَاضِ أَدْنَى سِنٍّ يُوجَدُ فى الزكاةِ، ولا تَجِبُ إلَّا فى خَمْسٍ وعِشْرِينَ إلى خَمْسٍ وَثَلَاثِينَ خَاصَّةً. وبِنْتُ اللَّبُونِ: التى تَمَّتْ لها سَنَتَانِ ودَخَلَتْ فى الثَّالِثَة، سُمِّيَتْ بذلك لأنَّ أُمَّهَا قد وَضَعَتْ حَمْلَهَا ولها لَبَنٌ. والحِقَّةُ: التى لها ثَلَاثُ سِنِينَ ودَخَلَتْ فى الرَّابِعَةِ؛ لأنَّها قد اسْتَحَقَّتْ أن يَطْرُقَهَا الفَحْلُ، ولهذا قال: طَرُوقَةُ الفَحْلِ. واسْتَحَقَّتْ أن يُحْمَلَ عليها وتُرْكَبَ. والجَذَعَةُ: التى لها أرْبَعُ سِنِينَ ودَخَلَتْ فى الخَامِسَةِ، وقِيلَ لها ذلك لأنَّها تَجْذَعُ إذا سَقَطَتْ سِنُّهَا، وهى أعْلَى سِنٌّ تَجِبُ فى الزكاةِ، ولا تَجِبُ إلَّا فى إحْدَى وسِتِّينَ إلى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ. وإن رَضِىَ رَبُّ

Anmerkungen

(١) سقط من: الأصل.(٢) فى ا، م: "وابن".(٣) سقط من: أ، ب، م.(٤) تقدم فى صفحة ١٠ من حديث أبى بكر.(٥) فى م: "كتعريف".

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