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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 160Abschnitt

Übersetzung · DE

Blüten, wie Safran, Saflor (38) und Baumwolle; denn dies sind weder Getreide noch Früchte, noch sind sie maßpflichtig, daher besteht für sie keine Zakāt-Pflicht, genau wie bei Gemüse. Aḥmad sagte: Auf Baumwolle ist nichts zu entrichten. Und er sagte: Auf Safran ist keine Zakāt zu entrichten. Dies ist die offensichtliche Meinung nach den Ausführungen von al-Khiraqī und die Wahl von Abū Bakr. Von ʿAlī [möge Gott mit ihm zufrieden sein] wurde überliefert: [Es gibt keine] (39) Zakāt auf Obst, Gemüse, Gewürze und Safran. Und von ʿUmar wird berichtet, dass er sagte: Der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – hat die Zakāt nur auf Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen festgelegt. Ebenso verhält es sich bei ʿAbd Allāh ibn ʿUmar (40). Es wurde jedoch auch von Aḥmad überliefert, dass auf Baumwolle und Safran eine Zakāt zu entrichten sei. Abū al-Khaṭṭāb leitete für Saflor und Wars (41) eine Rechtsmeinung ab, analog zum Safran. Die von uns genannte Ansicht ist jedoch vorzuziehen, da jene Auffassung den Prinzipien von Aḥmad widerspricht; [denn es gibt von ihm] (42) zwei Überlieferungen: Die erste besagt, dass es außer auf die vier Arten keine Zakāt gibt. Die zweite besagt, dass die Zakāt nur auf Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen, Hirse, Sūlt (eine Getreideart), Reis, Linsen und alles, was an deren Stelle tritt, sofern es lagerfähig ist und darin das Maßgefäß (Qafīz) Anwendung findet – wie etwa Augenbohnen, Kichererbsen, Sesam und Hülsenfrüchte – zu entrichten ist. Auf das hier Genannte ist das Maßgefäß jedoch nicht anwendbar, noch entspricht es der Bedeutung dessen, was er (Aḥmad) nannte.

Kapitel: Es gibt unterschiedliche Überlieferungen bezüglich der Oliven. Aḥmad sagte in einer Überlieferung seines Sohnes Ṣāliḥ: Darauf ist der Zehnt (ʿUšr) zu entrichten, wenn die Menge erreicht ist – damit meint er fünf Wasq –, und falls sie gepresst werden, ist deren Wert zu schätzen, da das Öl eine lange Haltbarkeit besitzt. Dies ist die Ansicht von al-Zuhrī, al-Awzāʿī, Mālik, al-Layth, al-Thawrī, Abū Thawr und den Anhängern der Vernunftlehre (Aṣḥāb al-Ra'y). Es wurde von Ibn ʿAbbās überliefert, basierend auf dem Wort Gottes, des Erhabenen: „...und entrichtet seine Abgabe am Tag seiner Ernte“ (43). Dies steht im Kontext Seines Wortes: „...und die Oliven und den Granatapfel“ (43). Und auch deshalb, weil ihr Ertrag lagerfähig ist, ähnlich wie Datteln und Rosinen. Von Aḥmad wurde zudem überliefert: Es gibt darauf keine Zakāt. Dies ist die Wahl von Abū Bakr und die offensichtliche Lehrmeinung von al-Khiraqī. Dies ist auch die Ansicht von Ibn Abī Laylā, al-Ḥasan ibn Ṣāliḥ, Abū ʿUbayd (44) und eine der beiden Ansichten von al-Šāfiʿī; denn sie sind im getrockneten Zustand nicht lagerfähig, sie sind also wie Gemüse. Der Vers bezieht sich nicht auf die Zakāt, da er in Mekka offenbart wurde, während die Zakāt erst in Medina vorgeschrieben wurde; deshalb wurde auch der Granatapfel erwähnt, auf den jedoch keine Zakāt zu entrichten ist. Mujāhid sagte: Wenn er seine Saat erntet, soll er ihnen etwas von den Ähren zukommen lassen, und wenn er seine Dattelpalmen aberntet (45), soll er ihnen etwas von den Dattelrispen zukommen lassen. Al-Nakhaʿī und Abū Jaʿfar sagten: Dieser Vers ist aufgehoben (Mansūkh), zumal er sich nur auf das bezieht, dessen Ernte möglich ist, was dadurch bewiesen wird, dass der Granatapfel im Anschluss erwähnt wird, auf den es keine Zakāt gibt.

Anmerkungen

(38) Al-ʿUṣfur (Saflor): eine Sommerpflanze, deren Blüten als Gewürz verwendet werden und aus denen ein roter Farbstoff gewonnen wird, mit dem Seide und Ähnliches gefärbt wird. (39) In A und M ausgelassen. (40) Die Überlieferungskette des Ḥadīths von ʿUmar – möge Gott mit ihm zufrieden sein – und seinem Sohn ʿAbd Allāh wurde bereits auf Seite 157 dargelegt. (41) Al-Wars: eine Pflanze, die zum Färben von Seide in roter Farbe verwendet wird. (42) In M steht: „Al-Marūdhī sagte“. Dies ist eine Textveränderung.

Arabisch (Quelle)

الأزْهارِ، كالزَّعْفَرَانِ، والعُصْفُرِ (٣٨)، والقُطْنِ؛ لأَنَّه ليس بِحَبٍّ ولا ثَمَرٍ، ولا هو بِمَكِيلٍ، فلم تَجِبْ فيه زكاة، كالخَضْرَاوَاتِ. قال أحمدُ: ليس في القُطْنِ شيءٌ. وقال: ليس في الزَّعْفَرَانِ زكاةٌ. وهذا ظَاهِرُ كلامِ الخِرَقِيِّ، واخْتِيَارُ أبي بكرٍ. ورُوِيَ عن عليٍّ [رضيَ اللَّه عنه: ليس] (٣٩) في الفَاكِهَةِ والبَقْلِ والتَّوَابِلِ والزَّعْفَرَانِ زَكَاةٌ. وعن عمرَ أنَّه قال: إنَّما سَنَّ رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- الزكاةَ في الحِنْطَةِ والشَّعِيرِ والتَّمْرِ والزَّبِيبِ. وكَذَلِكَ عبد اللهِ بن عمرَ (٤٠). وحُكِىَ عن أحمدَ، في القُطْنِ والزَّعْفَرَانِ زَكَاةٌ. وخَرَّجَ أبو الخَطَّابِ في العُصْفُرِ والوَرْسِ (٤١) وَجْهًا، قِيَاسًا على الزَّعْفَرَانِ. والأوْلَى ما ذَكَرْنَاهُ، وهذا مُخَالِفٌ لأصُولِ أحمدَ؛ [فإنَّ الْمَرْوِيَّ] (٤٢) عنه رِوَايَتَانِ: إحْدَاهُما، أنَّه لا زكاةَ إلَّا في الأرْبَعَةِ. والثانية: أنَّها إنَّما تَجِبُ في الحِنْطَةِ والشَّعِيرِ والتَّمْرِ والزَّبِيبِ والذُّرَةِ والسُّلْتِ والأُرْزِ والعَدَسِ، وكلِّ شىءٍ يَقُومُ مَقَامَ هذه حتى يُدَّخَرَ، ويَجْرِيَ فيه القَفِيزُ، مثل: اللُّوبِيا والحِمَّصِ والسَّماسِم والقِطْنِيَّاتِ؛ ففيه الزكاةُ. وهذا لا يَجْرِى فيه القَفِيزُ، ولا هو في مَعْنَى ما سَمَّاهُ.

فصل: واخْتَلَفَتِ الرِّوايَةُ في الزَّيْتُونِ. فقال أحمدُ، في رِوايةِ ابْنِه صالِحٍ: فيه العُشْرُ إذا بَلَغَ -يعني خَمْسَةَ أَوْسُقٍ- وإن عُصِرَ قُوِّمَ ثَمَنُه؛ لأنَّ الزَّيْتَ له بَقاءٌ. وهذا قولُ الزُّهْرِيِّ، والأوْزَاعِيِّ، ومَالِكٍ، واللَّيْثِ، والثَّوْرِيِّ، وأبي ثَوْرٍ، وأصْحابِ الرَّأْيِ. وَرُوِيَ عن ابنِ عَبَّاسٍ؛ لِقَوْلِ اللهِ تعالى: {وَآتُوا حَقَّهُ يَوْمَ

Anmerkungen

(٣٨) العصفر: نبات صيفي، يستعمل زهره تابلا، ويستخرج منه صبغ أحمر يصبغ به الحرير ونحوه.(٣٩) سقط من: أ، م.(٤٠) تقدم تخريج حديث عمر رضي اللَّه عنه وابنه عبد اللَّه في صفحة ١٥٧.(٤١) الورس: نبت يستعمل لصبغ الحرير باللون الأحمر.(٤٢) في م: "قال المروزى". تحريف.

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