weniger als fünf Tiere (48)“ sowie sein Ausspruch: „Auf das Silber (Riqqa) (49) ist ein Viertelzehnt zu entrichten“ (50) durch seinen Ausspruch: „Es gibt keine Sadaqa auf weniger als fünf Awāq (48).“ Und weil es sich um Vermögen handelt, auf dem Sadaqa zu entrichten ist, ist sie auf geringe Mengen nicht zu entrichten, wie bei allen anderen Zakāt-pflichtigen Vermögenswerten. Dass der Ablauf eines Jahres nicht vorausgesetzt wird, liegt daran, dass der Zuwachs bei der Ernte vollendet wird und nicht durch das Verweilen; bei anderem Vermögen wird das Jahr vorausgesetzt, da dies der Ort für den vollendeten Zuwachs bei den übrigen Vermögenswerten ist. Das Mindestmaß wurde vorausgesetzt, damit es eine Grenze erreicht, bei der das Mitleid (durch die Abgabe) möglich ist; deshalb wurde dies (das Mindestmaß) vorausgesetzt. Dies wird dadurch bestätigt, dass die Sadaqa nur auf die Reichen verpflichtend ist, wie wir zuvor erwähnt haben, und der Reichtum ist ohne das Mindestmaß nicht gegeben, wie bei den übrigen Zakāt-pflichtigen Vermögenswerten.
Kapitel: Die fünf Wasq werden bei Getreide nach der Reinigung und bei Früchten nach dem Trocknen berechnet. Wenn jemand zehn Wasq Trauben besitzt, aus denen aber nach dem Trocknen keine fünf Wasq Rosinen werden, so ist ihm nichts abzugeben, da dies der Zustand ist, in dem die Abgabe (Iḫrāǧ) verpflichtend wird, weshalb das Mindestmaß nach diesem Zustand berechnet wurde. Al-Athram überlieferte von ihm (Aḥmad), dass das Mindestmaß bei Dattelpalmen und Weinreben in Form von frischen Datteln und Trauben berechnet wird und man davon den Zehnt des Wertes der frischen Früchte in Form von getrockneten Datteln (Tamr) nimmt. Abū Bakr hat dies gewählt. Dies ist so zu verstehen, dass er meinte, der Zehnt dessen zu entrichten, was (51) daraus an getrockneten Datteln entsteht, falls die frischen Datteln fünf Wasq erreichen; denn die Verpflichtung zur Abgabe des Zehnts der frischen Früchte in Form von getrockneten Datteln würde bedeuten, mehr als den Zehnt zu entrichten, was dem Offenbarungstext (Naṣṣ) und dem Konsens (Iǧmāʿ) widerspricht. Daher ist es nicht zulässig, die Worte von Aḥmad oder irgendeines anderen Imams so auszulegen.
Kapitel: Das ʿAlas (eine Art Dinkel) ist eine Weizenart, die in ihrer Schale gelagert wird. Seine Besitzer behaupten, dass er, wenn er aus der Schale entfernt wird, nicht so lange haltbar ist wie anderer Weizen, und sie behaupten, dass er zur Hälfte (des Gewichts in der Schale) ausfällt, weshalb sein Mindestmaß aufgrund der Nachteile bei der Entfernung der Schale in der Schale berechnet wird. Wenn er mitsamt der Schale zehn Wasq erreicht, ist der Zehnt darauf zu entrichten, da dies fünf Wasq entspricht. Wenn wir daran zweifeln, ob er das Mindestmaß erreicht, hat der Besitzer die Wahl, entweder den Zehnt abzugeben oder ihn aus der Schale zu schälen, um ihn auf fünf Wasq zu bemessen; dies ist wie unsere Aussage zum verfälschten Gold und Silber, wenn wir zweifeln, ob der Gehalt darin (52) das Mindestmaß erreicht. Es ist jedoch nicht erlaubt, anderen Weizen in der Schale zu bemessen oder ihn vor der Reinigung abzugeben, da keine Notwendigkeit besteht, ihn in der Schale zu belassen, dies nicht dem Brauch entspricht und die Menge dessen, was daraus hervorgeht, unbekannt ist.
(48) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 12 dargelegt. (49) Al-Riqqa: Das sind die geprägten Dirham. Siehe, was später während der Frage 450 folgt. (50) Verzeichnet von al-Buḫārī, im Kapitel über die Zakāt der Schafe, aus dem Buch der Zakāt. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, 2/146. Ebenso von Abū Dāwūd, im Kapitel über die Zakāt auf Weidevieh, aus dem Buch der Zakāt. Sunan Abū Dāwūd, 1/360. Ebenso von al-Nasāʾī, im Kapitel über die Zakāt auf Kamele und im Kapitel über die Zakāt auf Schafe, aus dem Buch der Zakāt, 5/14, 20. Ebenso von Imām Aḥmad, in seinem Musnad, 1/12. (51) In den Handschriften A und M findet sich die Ergänzung: „bihi“ (damit).
دُونَ خَمْسِ ذَوْدٍ صَدَقَةٌ" (٤٨). وقَوْلَه: "في الرِّقَةِ (٤٩) رُبْعُ العُشْرِ" (٥٠) بِقَوْلِه: "لَيْسَ فِيمَا دُونَ خَمْسِ أَوَاقٍ صَدَقَةٌ" (٤٨). ولأنَّه مالٌ تَجِبُ فيه الصَّدَقَةُ، فلم تَجِبْ في يَسِيرِه كسائِرِ الأمْوَالِ الزَّكَائِيَّةِ، وإنَّما لم يُعْتَبَرِ الحَوْلُ؛ لأنَّه يَكْملُ نَمَاؤُهُ باسْتِحْصَادِهِ لا بِبَقَائِهِ، واعْتُبِرَ الحَوْلُ في غَيْرِه؛ لأنَّه مَظِنَّةٌ لِكَمَالِ النَّمَاءِ في سائِرِ الأمْوَالِ، والنِّصَابُ اعْتُبِرَ لِيَبْلُغَ حَدًّا يَحْتَمِلُ المُوَاسَاة منه، فلهذا اعْتُبِرَ فيه، يُحَقِّقُه أنَّ الصَّدَقَةَ إنَّما تَجِبُ على الأغْنِيَاءِ، بما قد ذَكَرْنا فيما تَقَدَّمَ، ولا يَحْصُلُ الغِنَى بدون النِّصَابِ، كسائِرِ الأمْوالِ الزَّكَائِيَّةِ. اهـ.
فصل: وتُعْتَبَرُ خَمْسَةُ الأوْسُقِ بعدَ التَّصْفِيَةِ في الحُبُوبِ، والجَفَافِ في الثِّمَارِ، فلو كان له عَشْرَةُ أَوْسُقٍ عِنَبًا، لا يَجِىءُ منه خَمْسَةُ أَوسُقٍ زَبِيبًا، لم يَجِبْ عليه شىءٌ، لأنَّه حالُ وُجُوبِ الإخْرَاجِ منه، فاعْتُبِرَ النِّصَابُ بحَالِه. ورَوَى الأثْرَمُ عنه: أَنَّه يُعْتَبَرُ نِصابُ النَّخْلِ والكَرْمِ عِنَبًا ورُطَبًا، ويُؤْخَذُ منه مِثْلُ عُشْرِ الرُّطَبِ تَمْرًا. اخْتَارَهُ أبو بكرٍ. وهذا مَحْمُولٌ على أنَّه أرادَ يُؤْخَذُ عُشْرُ ما يَجِىءُ (٥١) منه من التَّمْرِ إذا بَلَغَ رُطَبُها خَمْسَةَ أَوْسُقٍ؛ لأنَّ إِيجابَ قَدْرِ عُشْرِ الرُّطَبِ من التَّمْرِ إِيجَابٌ لأَكْثَرَ من العُشْرِ، وذلك يُخَالِفُ النَّصَّ والإجْماعَ، فلا يجوزُ أن يُحْمَلَ عليه كلامُ أحمدَ، ولا قَوْلُ إمامٍ. اهـ.
فصل: والعَلَسُ: نَوْعٌ من الحِنْطَةِ يُدَّخَرُ في قِشْرِهِ، ويَزْعمُ أهْلُه أنَّه إذا أُخْرِجَ من قِشْرِه لا يَبْقَى بَقَاءَ غيْرِه من الحِنْطَةِ، ويَزْعمُونَ أنه يخرُج على النِّصْفِ فيُعْتَبَرُ
(٤٨) تقدم تخريجه في صفحة ١٢.(٤٩) الرقة: هي الدراهم المضروبة. انظر ما يأتي في أثناء مسألة ٤٥٠.(٥٠) أخرجه البخاري، في: باب زكاة الغنم، من كتاب الزكاة. صحيح البخاري ٢/ ١٤٦. وأبو داود، في: باب في زكاة السائمة، من كتاب الزكاة. سنن أبي داود ١/ ٣٦٠. والنسائي، في: باب زكاة الإبل، وباب زكاة الغنم، من كتاب الزكاة ٥/ ١٤، ٢٠. والإمام أحمد، في: المسند ١/ ١٢.(٥١) في أ، م زيادة: "به".