Fehlen von Aufwand der Regelfall ist, daher lässt sich dessen Vorhandensein bei Zweifeln daran nicht feststellen. Sollten der Zäher (Sāʿī) und der Vermögensbesitzer unterschiedlicher Meinung darüber sein, wobei von beidem mehr bewässert wurde, so gilt die Aussage des Vermögensbesitzers ohne einen Eid; denn die Menschen werden bezüglich ihrer Almosen nicht vereidigt. Ende.
Kapitel: Wenn ein Mann zwei Gärten besitzt und den einen mit Aufwand, den anderen ohne Aufwand bewässert, so rechnet er den Ertrag beider zusammen, um die Mindestmenge (Niṣāb) zu erreichen. Er entrichtet von dem, was ohne Aufwand bewässert wurde, den Zehnt, und von dem anderen einen halben Zehnt, so wie er die beiden Arten zusammenrechnet und von jedem Teil das entrichtet, was darauf fällig ist.
441 - Frage: Er sagte: (Der Wasaq beträgt sechzig Ṣāʿ, und das Ṣāʿ beträgt fünf und ein Drittel irakische Raṭl).
Dass der Wasaq sechzig Ṣāʿ beträgt, ist unbestritten. Ibn al-Mundhir sagte: Dies ist die Ansicht eines jeden Gelehrten, von dem dies überliefert ist. Al-Aṯram hat von Salama ibn Ṣaḫr vom Propheten (Segen und Friede auf ihm) überliefert, dass er sagte: "Der Wasaq beträgt sechzig Ṣāʿ." Abū Saʿīd und Ǧābir haben Ähnliches vom Propheten (Segen und Friede auf ihm) überliefert. Dies wurde von Ibn Māǧa (1) überliefert. Dass das Ṣāʿ fünf und ein Drittel Raṭl beträgt, ist Gegenstand einer Meinungsverschiedenheit, die wir bereits im Buch der rituellen Reinheit (Ṭahāra) (2) erwähnt haben. Wir haben dargelegt, dass es sich um fünf und ein Drittel irakische Raṭl handelt. Somit beläuft sich die Menge von fünf Wasaq auf dreihundert Ṣāʿ, was eintausendsechshundert irakischen Raṭl entspricht. Das irakische Raṭl entspricht einhundertachtundzwanzig Dirham und vier Siebtel eines Dirham. Sein Gewicht in Miṯqāl beträgt siebzig Miṯqāl.
(73) Im Original: "yusqā". (74) In A und M: "aw aḫraǧa". (1) Im Kapitel: "Der Wasaq beträgt sechzig Ṣāʿ" aus dem Buch der Zakāt. Sunan Ibn Māǧa 1/586, 587. Ebenso hat Abū Dāwūd den Ḥadīṯ von Abū Saʿīd überliefert, im Kapitel: "Worauf Zakāt fällig ist", aus dem Buch der Zakāt. Sunan Abū Dāwūd 1/357. Und al-Dāraquṭnī, im Kapitel: "Über das Maß der Almosen bei dem, was die Erde hervorbringt und bei der Schätzung der Früchte", aus dem Buch der Zakāt. Sunan al-Dāraquṭnī 2/129. Und Imām Aḥmad in: al-Musnad 3/59, 83. (2) Vorangegangen in 1/294.