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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 186442 - Rechtsfrage: Er sagte: (Das Land ist zweierlei: Land durch Friedensvertrag und Land durch Eroberung)

Übersetzung · DE

was auf das Schema faʿl mit statischem mittleren Radikal und ohne Schwachbuchstaben fiel, dessen Plural der geringen Anzahl lautet afʿul, und in der hohen Anzahl fiʿāl oder fuʿūl. Drittens: Der Farq, der ein großes Maßgefäß unter den Maßen der Menschen im Irak ist, kann nicht als Referenz für die Rede von ʿUmar, Gott habe Wohlgefallen an ihm, herangezogen werden. Vielmehr ist die Rede von ʿUmar, Gott habe Wohlgefallen an ihm, auf die Maße der Menschen im Hidschāz zu beziehen; denn er stammte von dort und war einer ihrer Leute. Was wir erwähnt haben, wird durch die Auslegung von az-Zuhrī bezüglich des Nisāb für Honig gemäß dem, was wir gesagt haben, bestätigt. Imam Aḥmad erwähnte dies im Kontext des Beweisführung, was darauf hindeutet, dass er diese Ansicht vertrat. Und Gott weiß es am besten.

442 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und das Land ist von zweierlei Art (1): [Land durch] Friedensschluss und [Land durch] Eroberung mit Gewalt).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Land in zwei Kategorien unterteilt ist: durch Friedensschluss und durch Eroberung mit Gewalt. Was den Friedensschluss (Ṣulḥ) betrifft, so ist dies jedes Land, dessen Bewohner einen Vertrag schlossen (2), damit es ihnen verbleibt, und sie dafür (3) einen festgelegten Tribut (Ḫarādsch) entrichten. Dieses Land ist Eigentum seiner Besitzer, und dieser Tribut hat den Status der Dschizya; sobald sie zum Islam konvertieren, fällt er von ihnen ab, und sie haben das Recht, es zu verkaufen, zu verschenken oder zu verpfänden, da es ihr Eigentum ist. Dasselbe gilt, wenn sie einen Vertrag (4) über die Entrichtung einer Abgabe schlossen, die nicht spezifisch auf dem Land lastet. Ebenso ist jedes Land, dessen Bewohner sich kampflos dem Islam ergaben, wie das Land von Medina und ähnliches, Eigentum seiner Besitzer; es liegt kein Tribut darauf, und sie dürfen frei darüber verfügen, wie sie wollen. Was die zweite Art betrifft, nämlich das Land, das durch Gewalt (ʿAnwa) erobert wurde, so ist dies jenes, dessen Bewohner (5) mit dem Schwert vertrieben wurden und das nicht unter den Siegern aufgeteilt wurde. Dieses Land wird zum Waqf (Stiftungsgut) für die Muslime, und es wird ein festgelegter Tribut darauf erhoben, der jedes Jahr entrichtet wird und als dessen Pachtgebühr dient. Es verbleibt in den Händen seiner Besitzer, solange sie den Tribut entrichten, egal ob sie Muslime oder Dhimmi (Schutzbefohlene) sind. Sein Tribut fällt nicht durch die Konvertierung seiner Besitzer zum Islam weg, noch durch seine Übertragung an einen Muslim; denn es steht auf der Stufe einer Pachtgebühr. Wir wissen nicht, dass etwas von dem, was durch Gewalt erobert wurde, unter den...

Anmerkungen

(1) In A und M eine Ergänzung: „Land“. (2) In A und M: „wurde durch Friedensschluss abgeschlossen“. (3) Aus A, B und M ausgelassen. (4) In A und M: „sie schlossen einen Vertrag“. (5) Aus A, B und M ausgelassen.

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