Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 444 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und was durch Eroberung erworben wurde, unterliegt der Kharaj-Abgabe; und was [vom Ertrag] übrig bleibt, unterliegt der Zakat, sofern es fünf Wasq erreicht und einem Muslim gehört) · ShamelaTranslate