und das Vieh. Die zweite Überlieferung besagt, dass sämtliche Getreidesorten zusammengezählt werden, um den Schwellenwert (niṣāb) zu vervollständigen. Abū Bakr hat diese gewählt. Dies ist die Ansicht von ʿIkrima, und Ibn al-Mundhir berichtete sie von Ṭāwūs. Abū ʿUbayd sagte: Wir kennen niemanden von den Früheren, der sie zusammenzählte, außer ʿIkrima. Dies liegt daran, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte: "Es gibt keine Zakāt auf Getreide und Früchte, bis sie fünf Awsuq erreichen." Ihr impliziter Sinn (mafhūm) ist die Verpflichtung zur Zakāt darin, wenn sie fünf Awsuq erreichen. Und weil sie im Schwellenwert, in der Menge des Abzugebenden, im Anbau und in der Ernte übereinstimmen, ist es notwendig, sie zusammenzuzählen, wie bei den Arten einer Gattung. Dieser Beweis wird jedoch durch die Früchte entkräftet. Die dritte Überlieferung besagt, dass Weizen mit Gerste zusammengezählt wird und Hülsenfrüchte untereinander zusammengezählt werden. Abū al-Ḥārith hat dies von Aḥmad überliefert und al-Khiraqī hat es berichtet. Der Qāḍī sagte: Dies ist das Korrekte. Es ist die Lehrmeinung von Mālik und al-Layth, außer dass er hinzufügte: "Al-Sult, Hirse, Dinkel, Reis, Weizen und Gerste sind eine einzige Art." Er argumentiert vielleicht damit, dass all dies Grundnahrungsmittel sind, weshalb sie zusammengezählt werden, wie bei den Arten des Weizens. Al-Ḥasan und al-Zuhrī sagten: Weizen wird mit Gerste zusammengezählt, weil sie in Bezug auf die Eignung als Nahrungsmittel, Anbau, Ernte und Nutzen übereinstimmen, weshalb ihre Zusammenzählung notwendig ist, so wie der Emmer (ʿalas) mit Weizen zusammengezählt wird und die Arten einer Gattung untereinander. Die erste Überlieferung ist vorzuziehen, so Gott, der Erhabene, will; denn es handelt sich um verschiedene Gattungen, bei denen ein Übermaß (tafāḍul) zulässig ist, weshalb sie nicht – wie bei Früchten – zusammengezählt werden. Der Analogieschluss (qiyās) auf den Emmer mit Weizen ist nicht gültig; denn er ist eine Art davon. Ebenso wenig ist der Schluss auf die Arten einer Gattung gültig, denn [die Arten einer Gattung] sind alle eine einzige Gattung, bei der ein Übermaß verboten ist, und die Bestimmung der Gattung ist in allen von ihnen fest verankert, im Gegensatz zu den verschiedenen Gattungen. Und wenn der Analogieschluss unterbrochen ist, darf die Verpflichtung zur Zakāt nicht durch willkürliche Entscheidung oder durch ein nicht berücksichtigtes Merkmal auferlegt werden. Zudem ist dies durch die Früchte widerlegt, denn sie
(11) In A, M: "Vervollständigung". (12) In al-Amwāl 473. (13) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits auf Seite 157 dargelegt. (14) Fehlt im Original und in B. (15) In A, M: "die Arten". (16) Im Original: "die Frucht".
والمَوَاشِى. والرِّوَايَةُ الثانيةُ، أنَّ الحُبُوبَ كُلَّها تُضَمُّ بَعْضُها إلى بَعْضٍ في إكْمالِ (١١) النِّصَابِ. اخْتَارَها أبو بكرٍ. وهذا قولُ عِكْرِمَةَ، وحَكَاهُ ابنُ المُنْذِرِ عن طَاوُس. وقال أبُو عُبَيْدٍ (١٢): لا نَعْلَمُ أحَدًا من الماضِينَ جَمَعَ بينهما إلَّا عِكْرِمَةَ. وذلك لأنَّ النَّبِيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "لَا زَكَاةَ فِى حَبٍّ ولا ثَمَرٍ حَتَّى يَبْلُغَ خَمْسَةَ أَوْسُقٍ" (١٣). ومَفْهُومُه وُجُوبُ الزَّكاةِ فيه إذا بَلَغَ خَمْسَةَ أَوْسُقٍ. ولأنَّها تَتَّفِقُ في النِّصَاب وقَدْرِ المُخْرَجِ، والمَنْبِتِ والحَصَادِ (١٤)، فَوَجَبَ ضَمُّ بَعْضِها إلى بَعْضٍ، كأنْواعِ الجِنْسِ. وهذا الدَّلِيلُ مُنْتَقِضٌ بالثِّمارِ. والثَّالِثَةُ، أنَّ الحِنْطَةَ تُضَمُّ إلى الشَّعِيرِ، وتُضَمُّ القِطْنِيَّاتُ بَعْضُها إلى بَعْضٍ. نَقَلَها أبو الحارِثِ، عن أحمدَ، وحَكاهَا الخِرَقِيُّ. قال القاضى: وهذا هو الصَّحِيحُ. وهو مذهبُ مالِكٍ، واللَّيْثِ، إلَّا أنَّه زَادَ، فقال: السُّلْتُ، والذُّرَةُ، والدُّخْنُ، والأرُزُّ، والقَمْحُ، والشَّعِيرُ، صِنْفٌ واحِدٌ. ولَعَلَّهُ يَحْتَجُّ بأنَّ هذا كُلَّه مُقْتَاتٌ، فيُضَمُّ بَعْضُه إلى بَعْضٍ، كأنْوَاعِ الحِنْطَةِ. وقال الحسنُ، والزُّهْرِيُّ: تُضَمُّ الحِنْطَةُ إلى الشَّعِيرِ؛ لأنَّها تَتَّفِقُ في الاقْتِيَاتِ والمَنْبِتِ والحَصَادِ والمَنَافِعِ، فوَجَبَ ضَمُّها، كما يُضَمُّ العَلَسُ إلى الحِنْطَةِ، وأنْوَاعُ الجِنْسِ بَعْضُها إلى بَعْضٍ. والرِّوَايَةُ الأُولَى أوْلَى، إن شاءَ اللهُ تعالى؛ لأنَّها أجْناسٌ يجوزُ التَّفَاضُلُ فيها، فلم يُضَمَّ بَعْضُها إلى بَعْضٍ كالثِّمَارِ. ولا يَصِحُّ القِيَاسُ على العَلَسِ مع الحِنْطَةِ؛ لأنَّه نَوْعٌ منها، ولا على أنْوَاعِ الجِنْسِ؛ لأنَّ [أنْواعَ الجِنْسِ] (١٥) كُلَّها جِنْسٌ وَاحِدٌ يَحْرُمُ التَّفَاضُل فيها، وثَبَتَ حُكْمُ الجِنْسِ في جَمِيعِها، بِخِلافِ الأَجْناسِ. وإذا انْقَطَعَ القِيَاسُ، لم يَجُزْ إيجَابُ الزكاةِ بالتَّحَكُّمِ، ولا بِوَصْفٍ غير مُعْتَبَرٍ، ثم هو بَاطِلٌ بالثِّمارِ (١٦)، فإنَّها
(١١) في أ، م: "تكميل".(١٢) في الأموال ٤٧٣.(١٣) تقدم تخريجه في صفحة ١٥٧.(١٤) سقط من: الأصل، ب.(١٥) في أ، م: "الأنواع".(١٦) في الأصل: "الثمر".