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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 21

Übersetzung · DE

und es befand sich bei den Nachkommen von 'Umar ibn al-Khattab. Es wurde von Abu Dawud und al-Tirmidhi (3) überliefert, der sagte: Dies ist ein hasan (guter) Hadith. Ibn 'Abd al-Barr sagte: Es ist das Beste, was in den Hadithen über die Sadaqat überliefert wurde. Darin steht: "Wenn es einhundertundeinundzwanzig sind, dann sind darin drei Bint Labun enthalten." In einem anderen Wortlaut: "Bis einhundertzwanzig; wenn es dann um eins zunimmt, so ist für jede vierzig eine Bint Labun und für jede fünfzig eine Hiqqa." Dies wurde von al-Daraqutni (4) herausgegeben. Er gab ebenfalls den Hadith von Anas (5) heraus, nach der Überlieferung von Ishaq ibn Rahuyah, von al-Nadr ibn Shumayl (6), von Hammad ibn Salama, der sagte: Wir haben dieses Buch von Thumama genommen, während er es (7) von Anas berichtet. Darin heißt es: "Wenn es einhundertundeinundzwanzig erreicht, so ist für jede vierzig eine Bint Labun und für jede fünfzig eine Hiqqa." Und weil bei allem, was der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – als Obergrenze für die Pflicht festlegte, sich die Pflicht änderte, wenn sie um eins überschritten wurde, so ist es auch hier. Zu ihrer Aussage, dass sich die Pflicht durch das Hinzukommen eines einzelnen Stücks nicht ändere, sagen wir: Sie ändert sich nicht durch das eine Stück allein, sondern sie ändert sich durch dieses in Verbindung mit dem, was ihm vorausging; daher ist es vergleichbar mit dem einen Stück, das die Grenze von neunzig, sechzig und anderen überschreitet. Ibn Mas'ud, al-Nakh'i, al-Thawri und Abu Hanifa sagten: Wenn die Anzahl der Kamele einhundertzwanzig überschreitet, wird die Pflicht neu begonnen, und zwar für jeweils fünf Kamele ein Schaf bis einhundertfünfundvierzig; dann sind darin zwei Hiqqa enthalten, und für einhundertfünfzig ein Bint Makhad, sodass darin drei Hiqqa enthalten sind. Die Pflicht beginnt bei jeweils fünf Kamelen mit einem Schaf neu; gemäß dem, was überliefert wurde, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –

Anmerkungen

(3) Herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel über die Zakat für weidendes Vieh, aus dem Buch der Zakat. Sunan Abi Dawud 1/361. Und al-Tirmidhi in: Kapitel dessen, was über die Zakat für Kamele und Schafe gekommen ist, aus den Kapiteln der Zakat. 'Aridat al-Ahwadhi 3/106-109. Ebenso herausgegeben von Ibn Majah in: Kapitel über die Sadaqa der Kamele, aus dem Buch der Zakat. Sunan Majah 1/573, 574. Und al-Darimi in: Kapitel über die Zakat der Schafe und Kapitel über die Zakat der Kamele, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Darimi 1/381-383. Und al-Daraqutni in: Kapitel über die Zakat der Kamele und Schafe, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Daraqutni 2/112, 113, 116, 117. Und Imam Ahmad im: Musnad 2/15. (4) In: Kapitel über die Zakat der Kamele und Schafe, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Daraqutni 2/113. Darin steht: "Für jede vierzig eine Jadha'a". (5) In: Kapitel über die Zakat der Kamele und Schafe, aus dem Buch der Zakat. Sunan al-Daraqutni 2/114, 115. (6) In A und M: "Isma'il" (ein Fehler). (7) In A und M: "yuhaddith bihi" (er berichtet davon). (8) In M: "fa-fi" (so ist darin).

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