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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 220450 - Rechtsfrage; Er sagte: (Und es gibt keine Zakāt auf den Schmuck einer Frau, solange sie ihn trägt oder verleiht)

Übersetzung · DE

Eines der beiden Arten für das andere zu entrichten, wenn dabei ein Schaden entsteht, so gilt dies für andere Fälle erst recht. Wählt der Eigentümer (23) die Entrichtung in der Gattung und wählt der Arme (24) den Erhalt in einer anderen Form, aufgrund eines Schadens, der ihm durch die Annahme der Gattung entsteht, so ist der Eigentümer nicht verpflichtet, seinem Wunsch zu entsprechen; denn wenn er das entrichtet hat, was ihm auferlegt (25) wurde, wird er nicht mit Weiterem belastet. Gott weiß es am besten.

450 - Problem: Er sagte: (Und im Schmuck der Frau ist keine Zakāt, wenn er zu den Dingen gehört, die sie trägt oder verleiht).

Dies ist die offenkundige Lehrmeinung (Ẓāhir al-Madhab). Dies wurde von Ibn Umar, Jābir, Anas, ʿĀʾisha und Asmāʾ – Gott habe Wohlgefallen an ihnen – überliefert. Dies vertraten auch al-Qāsim, al-Shaʿbī, Qatāda, Muḥammad ibn ʿAlī, ʿAmra, Mālik, al-Shāfiʿī, Abū ʿUbaid, Isḥāq und Abū Thaur. Ibn Abī Mūsā erwähnte [von Aḥmad] (1) eine weitere Überlieferung, dass (2) darauf Zakāt zu entrichten sei. Dies wurde ebenfalls von Umar, Ibn Masʿūd, Ibn ʿAbbās, ʿAbdallāh ibn ʿAmr ibn al-ʿĀṣ, Saʿīd ibn al-Musayyab, Saʿīd ibn Jubair, ʿAṭāʾ, Mujāhid, ʿAbdallāh ibn Shaddād, Jābir ibn Zaid, Ibn Sīrīn, Maimūn ibn Mihrān, al-Zuhrī, al-Thaurī und den Anhängern der Vernunft (Aṣḥāb al-Raʾy) überliefert; dies aufgrund der Allgemeingültigkeit seiner – Friede und Segen seien auf ihm – Aussage: "Auf Riqqa (Silbergeld) ist ein Viertel des Zehntels (zu entrichten)" und "Es gibt keine Sadaqa auf das, was unter fünf Awāq (Unzen) liegt" (3). Die implizite Bedeutung (Mafhūm) davon ist, dass darauf eine Sadaqa zu entrichten ist, wenn es fünf Awāq erreicht. Von ʿAmr ibn Shuʿaib, von seinem Vater, von seinem Großvater wird überliefert, dass er sagte: Eine Frau aus dem Volk von Jemen kam zum Gesandten Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – und bei ihr war eine Tochter, die zwei Armspangen (4) aus Gold an ihren Händen trug. Er sagte: "Gibst du die Zakāt dafür?" Sie sagte: "Nein." Er sagte: "Würde es dir gefallen, wenn Gott dich mit zwei Armspangen aus Feuer ausstattet?" Überliefert von Abū Dāwūd (5). Und weil es zur Gattung der Währungen gehört, ähnelt es dem Goldstaub (Tibr). Mālik sagte: Es ist für ein Jahr zakātpflichtig. Al-Ḥasan, ʿAbdallāh ibn ʿUtba (6) und Qatāda sagten: Seine Zakāt besteht darin, es zu verleihen. Aḥmad sagte: Fünf der Gefährten des Gesandten Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – sagen: Auf Schmuck ist keine Zakāt. Und sie sagen: Seine Zakāt besteht darin, ihn zu verleihen. Die Argumentation für die erste Ansicht stützt sich auf das, was ʿĀfiya ibn Ayyūb von al-Laith ibn Saʿd, von Abū al-Zubair, von Jābir über den Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – überlieferte, dass er sagte: "Auf Schmuck ist keine Zakāt" (7). Und weil er für eine erlaubte Nutzung bestimmt ist, ist darauf keine Zakāt verpflichtend, wie bei Arbeitstieren und Kleidung für den Eigenbedarf. Was die authentischen Überlieferungen angeht, die sie als Beweis anführten, so beziehen sich diese nicht auf den Streitgegenstand; denn Riqqa bezeichnet das geprägte Silber. Abū ʿUbaid sagte (8): Wir kennen diese Bezeichnung im verständlichen Sprachgebrauch der Araber nur für die geprägten Dīrhams, die das unter den Menschen gängige Prägebild tragen. Ebenso haben die Awāq keine andere Bedeutung als Dīrhams, wobei jede Uqiyya vierzig Dīrhams entspricht. Was den Hadith über die zwei Armspangen angeht, so sagte Abū ʿUbaid (9): Wir kennen ihn nur von einem Weg, über den die Menschen früher und heute diskutiert haben. Al-Tirmidhī sagte (10): In diesem Kapitel gibt es nichts, was als authentisch gilt. Es ist möglich, dass er mit Zakāt das Verleihen meinte, so wie es einige Gelehrte interpretiert haben und wozu eine Gruppe der Gefährten und andere neigten. Goldstaub ist nicht für den Gebrauch bestimmt, im Gegensatz zu Schmuck. Die Aussage von al-Khiraqī: "wenn er zu den Dingen gehört, die sie trägt oder verleiht". Das bedeutet, dass die Zakāt nur entfällt, wenn dies der Fall ist oder er dafür vorgesehen ist; was hingegen zur Vermietung oder als Vermögensrücklage für den Bedarfsfall vorgesehen ist, unterliegt ihr.

Anmerkungen

(23) Fehlt in: M. (24) Fehlt in: dem Original. (25) Im Original: "faraḍa Allāh" (Gott hat auferlegt). (1) Fehlt in: M. (2) In B, M: "annahu" (dass er). (3) Siehe zu beiden Hadithen das bereits auf Seite 162 Erwähnte. (4) Der Singular ist Maskah, dies bezeichnet Armspangen und Fußkettchen.

Arabisch (Quelle)

النَّوْعَيْنِ عن الآخَرِ مع الضَّرَرِ، فمع غيرِه أوْلَى. وإن اخْتَارَ المالِكُ (٢٣) الدَّفْعَ من الجِنْسِ، واخْتَارَ الفَقِيرُ (٢٤) الأَخْذَ من غيره؛ لِضَرَرٍ يَلْحَقُه في أخْذِ الجِنْسِ، لم يَلْزَمِ المالِك إجَابَتُه؛ لأنَّه إذا أدَّى ما فُرِضَ (٢٥) عليه، لم يُكَلَّفْ سِوَاهُ. واللهُ أعلمُ.

٤٥٠ - مسألة؛ قال: (ولَيْسَ فِى حَلْىِ المَرْأَةِ زَكَاةٌ إذَا كَانَ مِمَّا تَلْبَسُهُ أو تُعِيرُهُ)

هذا ظَاهِرُ المَذْهَبِ. وَرُوِىَ ذلك عن ابْنِ عمرَ، وجابِرٍ، وأنسٍ، وعائشةَ، وأسماءَ، رَضِىَ اللهُ عنهم. وبه قال القاسمُ، والشَّعْبِيُّ، وقَتادَةُ، ومحمدُ بن عليٍّ، وعَمْرَةُ، ومَالِكٌ، والشَّافِعِيُّ، وأبو عُبَيْدٍ، وإسحاقُ، وأبو ثَوْرٍ. وذَكَرَ ابنُ أبي موسى [عن أحمدَ] (١) رِوَايَةً أُخْرَى، أنَّ (٢) فيه الزكاةَ. وَرُوِى ذلك عن عمرَ، وابنِ مسعودٍ، وابنِ عَبَّاسٍ، وعبدِ اللهِ بن عَمْرِو بن العَاصِ، وسَعِيدِ بن المُسَيَّبِ، وسَعِيدِ بن جُبَيْرٍ، وعَطاءٍ، ومُجاهِدٍ، وعبدِ اللَّه بن شَدَّادٍ، وجابِرِ بن زَيْدٍ، وابْنِ سِيرِينَ، ومَيْمُونِ بن مِهْرَانَ، والزُّهْرِيِّ، والثَّوْرِيِّ، وأصْحابِ الرَّأْىِ؛ لِعُمُومِ قَوْلِه عليه السَّلَامُ: "في الرِّقَةِ رُبْعُ العُشْرِ"، و "ولَيْسَ فِيمَا دُونَ خَمْسِ أَوَاقٍ صَدَقَةٌ" (٣). مَفْهُومُه أنَّ فيها صَدَقَةً إذا بَلَغَتْ خَمْسَ أوَاقٍ. وعن عَمْرِو بن شُعَيْبٍ، عن أبِيهِ، عن جَدِّه، قال: أتَتِ امْرَأَةٌ من أهْلِ اليَمَنِ رسولَ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، ومعها ابْنَةٌ لها في يَدَيْها مَسَكَتَانِ (٤) من ذَهَبٍ، فقال: "هل تُعْطِينَ زَكَاةَ هذا؟ " قالت: لا. قال: "أَيَسُرُّكِ أن يُسَوِّرَكِ اللهُ بِسِوَارَيْنِ من

Anmerkungen

(٢٣) سقط من: م.(٢٤) سقط من: الأصل.(٢٥) في الأصل: "فرض اللَّه".(١) سقط من: م.(٢) في ب، م: "أنه".(٣) انظر للحديثين ما تقدم في صفحة ١٦٢.(٤) الواحدة مسكة، وهى الأسورة والخلاخيل.

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