Das Fünftel.“ Dies wurde von al-Nasāʾī, al-Jūzajānī und anderen überliefert (11). In einer anderen Überlieferung heißt es: „Was sich im Ödland befindet, darauf sowie auf dem Rikāz lastet das Fünftel.“ Saʿīd und al-Jūzajānī überlieferten mit ihren jeweiligen Überlieferungsketten von ʿAbdallāh ibn Saʿīd al-Maqburī, von seinem Vater, von Abū Huraira, er sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Rikāz ist das Gold, das aus der Erde wächst“ (12). In einem ḥadīth des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) heißt es, dass er sagte: „Auf dem Rikāz lastet das Fünftel.“ Es wurde gefragt: „O Gesandter Gottes, was ist der Rikāz?“ Er antwortete: „Es ist das Gold und das Silber, die an dem Tag in der Erde erschaffen wurden, als Gott die Himmel und die Erde erschuf“ (13). Dies ist ein expliziter Text. In einem ḥadīth von ihm (Friede und Segen seien auf ihm) heißt es: „Auf den Suyūb lastet das Fünftel“ (14). Er sagte (15): „Die Suyūb sind die Gold- und Silberadern, die sich unter der Erde befinden.“ Und weil es ein Vermögen ist, über das im Islam verfügt wurde, ähnelt es dem Rikāz. Wir stützen uns auf das, was Abū ʿUbaid (16) mit seiner Überlieferungskette von Rabīʿa ibn Abī (17) ʿAbd al-Raḥmān von mehr als einem ihrer Gelehrten überlieferte, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) Bilāl ibn al-Ḥārith al-Muzanī die Bergwerke von al-Qabaliyya in der Gegend von al-Furʿ als Lehen überließ (18), und er sagte: Von diesen Bergwerken wird bis heute nichts außer der Zakāt entnommen. Und bereits
(11) Die Herleitung wurde bereits auf Seite 231 angeführt. (12) Herausgegeben von al-Baihaqī im Kapitel „Wer sagt, das Bergwerk sei ein Rikāz, auf dem das Fünftel lastet“ aus dem Buch der Zakāt, Al-Sunan al-Kubrā 4/152. (13) Herausgegeben von al-Baihaqī im Kapitel „Wer sagt, das Bergwerk sei ein Rikāz, auf dem das Fünftel lastet“ aus dem Buch der Zakāt, Al-Sunan al-Kubrā 4/152. (14) Ibn Manẓūr erwähnte im Lisān (S Y B) 1/477, dass dies in dem Schreiben des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) an Wāʾil ibn Ḥujr stand. Wāʾil ibn Ḥujr gehörte zu den Fürsten (Aqyāl) von Jemen; er kam als Abgesandter zum Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), welcher ihm ein Schreiben aufsetzte. Er starb im Kalifat von Muʿāwiya. Asad al-Ghāba 5/435, 436, Al-Iṣāba 6/596, 597. (15) Weggefallen aus: B. (16) In: Al-Amwāl 338. Ebenso herausgegeben von Abū Dāwūd im Kapitel „Über die Belehnung mit Grundstücken“ aus dem Buch über das Steuerwesen (Kharāj), das Staatseigentum (Fayʾ) und das Gouverneursamt, Sunan Abī Dāwūd 2/154; Imām Mālik im Kapitel „Die Zakāt auf Bergwerke“ aus dem Buch der Zakāt, Al-Muwaṭṭaʾ 1/248, 249; al-Baihaqī im Kapitel „Die Zakāt auf das Bergwerk und wer sagt, das Bergwerk sei kein Rikāz“ aus dem Buch der Zakāt, Al-Sunan al-Kubrā 4/152. (17) Weggefallen aus: M. (18) Al-Furʿ: Ein Ort zwischen Nakhla und Medina.